Olaf Lies
Sanierungszwang durch EPBD in Verbindung mit dem Fit-for-55-Paket?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweggeschickt, weil wir die Diskussion auch gestern hatten: Das Thema Klimaschutz mit den Herausforderungen, die vor uns liegen, betrifft alle Sektoren. Deswegen stehen wir natürlich auch beim Thema Wohnen vor der großen Herausforderung, herauszufinden, wie wir Klimaschutzziele erreicht bekommen, wie wir Klimaneutralität schaffen Klimaschutzziele, deren Erreichen wir uns nicht nur im Klimagesetz zur Aufgabe gemacht haben, sondern die als definiertes Staatsziel auch Teil unserer Verfassung sind und welche Maßnahmen dafür notwendig sind. (Vizepräsident Jens Nacke übernimmt den Vorsitz) Wir diskutieren auch über die aktuelle Situation: Wie müssen wir darauf reagieren? Wie schaffen wir es also in der Situation der gestiegenen Baukosten und der gestiegenen Zinsen, die richtigen Lösungen zu finden? Ich finde, dass wir in der Vergangenheit mit den Herausforderungen beim Thema Wärme fahrlässig umgegangen sind. Ich führe hierfür ein Beispiel an, das ich schon oft genannt habe: In meiner Heimatregion Wilhelmshaven sind zwei große Kohlekraftwerke. Die Kohle wird zu 43 % in Strom umgewandelt, und die übrigen 57 % entfallen auf Wärmeanfall. Die Wärme haben wir in die Nordsee abgegeben. Die Wärme, die in der Region für die Industrie und die Bewohner notwendig war, haben wir mit Gas erzeugt, das wir eingekauft haben. - Dieses Beispiel zeigt, dass sich dringend etwas ändern muss. Deswegen gehört zu der Frage, die dort aufgeworfen wurde, nicht nur, das Gebäude in den Blick zu nehmen und energetisch zu betrachten, sondern auch - wie wir es auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wiederfinden -, die Frage der CO2-Bilanz eines Gebäudes zu erörtern und eine Quartiersbetrachtung vorzunehmen. Deswegen haben wir im Klimagesetz auch definiert, dass wir Quartierswärme - brauchen Wärme, die in einer Region anfällt, dort auch zu nutzen. Das ist wichtig, damit die Fokussierung nicht nur auf dem Gebäude liegt, sondern damit ein ganzheitlicher Ansatz gefunden wird, wie es in Berlin diskutiert wird. Klar ist aber, dass der Klimawandel neben dem Ausbau der Erneuerbaren, über die wir gesprochen haben, Energieeffizienz erfordert. Energieeffizienz ist das Erste, was wir brauchen; denn je weniger Energie wir verbrauchen, desto weniger Energie müssen wir erzeugen. Deswegen ist Energieeffizienz sowohl im Bereich der Wohngebäude als auch im industriellen Bereich natürlich einer der maßgeblichen Faktoren, die uns dabei umtreiben. Mit der Neufassung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - das ist die EPBD - sollen am Ende Vorschriften über die Gesamteffizienz von Gebäuden mit dem europäischen Green Deal in Einklang gebracht werden. Das Ziel ist, den Gebäudebestand bis 2050 zu dekarbonisieren. Daran führt kein Weg vorbei. Wenn wir wollen, dass wir klimaneutral werden, dann müssen alle Sektoren dekarbonisiert werden. Wir haben vorhin intensiv über die Landwirtschaft gesprochen. Die Veränderungen dort sind eine große Herausforderung. Auch die Veränderungen im Bereich der Wohngebäude sind eine große Herausforderung. Aber wir können nicht das eine machen und das andere sein lassen. Wir müssen natürlich auch im Gebäudebestand entsprechend vorgehen. Darüber hinaus ist das Ziel die Emissionsfreiheit von Neubauten bis 2030. Beim Neubau kann ich anders planen und anders agieren. Die größte Herausforderung, die ich sehe, betrifft die Frage, wie wir mit dem Gebäudebestand umgehen. Die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, für die bestehenden Gebäude Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz vorzusehen. Das soll und muss am Ende Renovierungen anstoßen, weil wir natürlich Investitionen in Energieeffizienz brauchen. Wir haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten doch erlebt, dass es immer dann Nachdruck gab, in Energieeffizienz zu investieren, wenn die Energiepreise hoch waren. Wir haben deutlich vor dem Krieg erlebt, dass wir sehr niedrige Energiepreise hatten. Was war in der Regel die Antwort? Sie lautete: Die Investition in Sanierung lohnt sich nicht. - Das kann nicht die Antwort sein, wenn wir auf der anderen Seite Energieeffizienz brauchen. Wir erleben gerade jetzt, in den letzten Monaten der steigenden Energiekosten, dass Leute damit hadern, dass Sanierungen nicht gemacht worden sind. Ich will in dem Zusammenhang einen Aspekt nennen: Das gilt vor allen Dingen für die Mieterinnen und Mieter, weil sie darauf angewiesen sind, dass andere für sie entscheiden, ob ihr Wohnraum saniert ist. Ich glaube, es geht weniger nur um den Eigentümer eines Gebäudes, sondern darum, welche Verantwortung wir auch für Mieterinnen und Mieter übernehmen, die sich den Sanierungszustand ihres Gebäudes nicht aussuchen können und denen der Wohnungsmarkt nicht die Chance eröffnet, sich morgen einfach eine neue Wohnung zu suchen. Das ist, glaube ich, die große Herausforderung, vor der wir stehen und mit der wir umgehen müssen. Der Bund plant, nach Abschluss des Trilog-Verfahrens in Brüssel, aufbauend auf der dortigen Novelle, eine große Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die die Vorgaben berücksichtigt, die aber auch das berücksichtigt, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, nämlich eine CO2-Bilanz zu machen. Das halte ich für ganz wichtig. Das ist in der Anfrage auch deutlich gemacht worden. Man muss auch die Baumaterialien sehen, man muss auch den Aufwand sehen, den man betreibt, und dann entsprechend nach Lösungen suchen, damit umzugehen. Es ist also ein zentrales Thema, das uns alle umtreibt, energetische Standards in den Griff zu bekommen und dabei Lösungen zu finden, die machbar und umsetzbar sind. Ich komme nun zu Ihren Fragen: Zu Frage 1: Die Landesregierung plant nicht, eine Inventur der Bestandsgebäude im Hinblick auf deren Energieeffizienz in Auftrag zu geben. Dem Bund als Gesetzgeber des Gebäudeenergiegesetzes obliegt die Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Umsetzung. Wenn man das so sagt, klingt das so, als würden wir nur warten, was kommt. Selbstverständlich sind wir auch jetzt im engen Austausch mit dem Bund, sind auf der Länderministerebene im engen Austausch mit dem Bund und sind auch im engen Austausch zu der Frage: Was ist aus wohnungswirtschaftlichen Gesichtspunkten in dieser schwierigen Phase wichtig und notwendig, und was ist aus Umwelt und Klimagesichtspunkten in dieser Frage notwendig? Zu Frage 2: Umfang und Art der geplanten Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes sind natürlich noch nicht bekannt, sondern wir werden das gemeinsam mit dem Bund erörtern und erarbeiten und immer wieder im engen Austausch Zwischenstände beraten, sodass wir nicht nachher einen großen Entwurf haben, über den wir diskutieren, sondern sehr früh dabei sind. Aber natürlich ist klar, dass wir die Öffentlichkeit im Zuge des Novellierungsverfahrens einbinden. Wir merken schon: Es finden intensive Diskussionen über die Frage statt, wie wir eigentlich die Ziele erreichen wollen. Selbstverständlich gibt es am Ende auch ein Bundesratsverfahren. Ich glaube aber, dass es dringend notwendig ist - und das machen wir als Bauminister auch -, vorher im engen Austausch mit den Beteiligten zu sein. Zu Frage 3: Auch bei der Umsetzung der dort angesprochenen Sanktionen muss der Bund zu der Novellierung zunächst mal sagen: Was stellt er sich darunter vor? Welche Sanktionen sind das? Wir wissen aber auch, wenn wir die Beschleunigung der Sanierung erreichen wollen, müssen wir Vorgaben machen, und diese Vorgaben müssen eingehalten werden. Ich will noch mal daran erinnern, manchmal kommt in der Debatte die Frage auf: Was soll ein Einfamilienhausbesitzer machen? - Lassen Sie uns bitte auch an die Mieterinnen und Mieter denken, die keine Chance haben, das zu beeinflussen, und am Ende in der schwierigen Situation sind, mit dem Ist-Bestand leben zu müssen. Nicht immer nur auf Hausbesitzer beschränken. Wir müssen beide im Blick haben. Deswegen werden wir uns sehr genau anschauen, was es bedeutet und wie wir damit die Beschleunigung der Sanierung hinbekommen. Ob diese Sanktionen wirksam sind oder wie sie wirken sollen, müssen wir mit dem Bund diskutieren. Wir haben ein Interesse daran, dass am Ende ein Gebäudeenergiegesetz kommt, das die Länder nicht nur mittragen können, sondern bei dem wir der Überzeugung sind, dass es auch funktioniert. Tatsache ist - und das zeigen auch das Klimagesetz und das Thema Wärmewende: Wir reden oft über Wende. Wir haben gestern sehr intensiv über Mobilitätswende gesprochen. Aber auch im Bereich der Wärmewende brauchen wir die Lösung: weniger Energie verwenden, effiziente Gebäude und Energie, die ohnehin da ist vor allen Dingen geht es hier um Wärme, nutzen. Ich komme auf mein Beispiel zurück. Wir haben in der Vergangenheit den Fehler gemacht, dass wir die Wärme der Kohlekraftwerke einfach ins Meer gegeben und neue Wärme durch fossiles Gas erzeugt haben. Wir müssen für die Energiewende, z. B. bei dem Aufbau von Elektrolyse, dafür sorgen, dass die Wärme, die dann ohnehin entsteht, nicht wieder irgendwo abgegeben wird. Gesamteffizienzsteigernd muss Wärme, die ohnehin entsteht, genutzt und damit muss dafür gesorgt werden, dass wir eine klimaneutrale Wärmeversorgung sicherstellen können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN) Vizepräsident Jens Nacke: Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Für die erste Zusatzfrage für die Fraktion der AfD hat sich der Kollege Queckemeyer
