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Thorsten Paul Moriße

AfD 10.09.2025 2:36 min Tagungsabschnitte 19/27

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schiedsämtergesetzes, des Niedersächsischen Schlichtungsgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die AfD-Fraktion steht klar zum Ehrenamt. Es ist unverzichtbar für unser gesellschaftliches Zusammenleben, und dafür danken wir den engagierten Bürgern in Niedersachsen ausdrücklich. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung enthält einige sinnvolle Maßnahmen, die wir grundsätzlich unterstützen wollen. Deshalb tragen wir ihn in der Tendenz wohlwollend mit, behalten uns jedoch eine kritische Prüfung im weiteren Verfahren vor. Was wir begrüßen, ist die Möglichkeit zur Freistellung von Schiedspersonen. Sie kann das Ehrenamt natürlich attraktiver machen. Digitale Anträge schaffen einen modernen, bürgerfreundlichen Zugang zu Schlichtungsverfahren. Die Anpassung der Gebühren kann selbstverständlich helfen, die Kommunen finanziell zu entlasten. Klare Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit sorgen für mehr Transparenz - das ist auch gut so. Die Förderung von außergerichtlicher Schlichtung ist sinnvoll zur Entlastung der Justiz. Was wir aber kritisch sehen, meine Damen und Herren, sind die Kostenfolgen für Kommunen durch Arbeitgebererstattungen. Sie sind in diesem Gesetzentwurf nicht abschließend geklärt. Die Absenkung des Mindestalters für Schiedspersonen könnte gut gemeint, aber wirkungslos sein. Die Datenschutzanforderungen das ist bekannt bei elektronischen Verfahren sind nicht überall umsetzbar. Gebührenerhöhungen dürfen natürlich keine Hürde für Bürger in der Antragsstellung darstellen. Die praktische Umsetzung, vor allen Dingen im ländlichen Raum, muss realistisch und machbar sein, meine Damen und Herren. Wir, die AfD, erkennen die positiven Ansätze im Gesetzentwurf an das habe ich am Anfang erwähnt, fordern jedoch eine sorgfältige Abwägung von Nutzen, Kosten und auch der Umsetzbarkeit. Wir stehen zum Ehrenamt, ganz klar, und möchten sicherstellen, dass die Maßnahmen praktikabel und auch finanzierbar bleiben. Daher werden wir den Gesetzentwurf in den Beratungen konstruktiv begleiten mit der Hoffnung, gemeinsam Lösungen für die noch bestehenden kritischen Punkte zu finden. Meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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