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Anna Bauseneick

CDU 26.01.2023 3:37 min Tagungsabschnitte 19/4

Wie hält es die Kultusministerin mit den Wahlversprechen?

Anna Bauseneick (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! „Wie hält es die Kultusministerin mit den Wahlversprechen?“ In einem Interview mit dem NDR vom 20. Dezember 2022 hat die Kultusministerin einen mindestens zehn Jahre andauernden Lehrkräftemangel an niedersächsischen Schulen prognostiziert, eine kurzfristige Behebung dieses Problems ausgeschlossen und vielmehr eine bundesweite Diskussion dazu angeregt. In ihrem sogenannten Jahreswechselbrief 2022-2023 hat die Ministerin alle Schulleitungen und Lehrkräfte darüber informiert, dass kurzfristig die durch unbesetzte Lehrkräftestellen zur Verfügung stehenden Ressourcen für nichtlehrendes Personal zur Verfügung gestellt werden sollen, um im Sinne der Multiprofessionalität zusätzliche Verwaltungs- oder IT-Kräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, therapeutische Fachkräfte und z. B. Musik- oder Kunstpädagoginnen und -pädagogen einzustellen. Weitere konkrete Maßnahmen, wie die Unterrichtsversorgung nachhaltig gesichert und verbessert werden soll, finden sich nicht. Im vorgenannten Schreiben erteilt die Ministerin einer kurzfristigen Einführung von A 13 als Einstiegsgehalt für alle Lehrkräfte eine Absage mit dem Verweis darauf, dass dienst- und besoldungsrechtliche Details zu klären seien, ebenso Hebungen bei Funktionsstellen. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Fühner (CDU) zur Lehrkräftebesoldung in der Drucksache 19/169 vom 19. Dezember 2022 wird dazu ausgeführt, dass eine besoldungsrechtliche Neubewertung von Ämtern alle Schulformen umfassen muss und unter Berücksichtigung der Einstufung der Eingangsämter und des besoldungsrechtlichen Abstandsgebots zu erfolgen hat. Eine konkrete Einführungsperspektive für A 13 wird in beiden Fällen nicht genannt. Weiter heißt es in dem vorgenannten Schreiben, dass das Ziel des Landes, allen Schülerinnen und Schülern schrittweise digitale Endgeräte zur Verfügung zu stellen, kurzfristig nicht erreicht werden kann und die Ausgestaltung des DigitalPaktes 2.0 des Bundes abgewartet werden soll. Alternative Planungsszenarien zur Einführung digitaler Endgeräte finden sich nicht. Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung: 1. Unter welchen konkreten Maßgaben erfolgt die besoldungsrechtliche Neubewertung von Ämtern aller Schulformen? 2. Wie wird sichergestellt, dass allen Schülerinnen und Schülern digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt werden, wenn sich die Auflage des DigitalPaktes 2.0 verzögert bzw. wenn über diesen nicht die Möglichkeit besteht, Schülerendgeräte zu fördern? 3. Welche im oben genannten Jahreswechselbrief angekündigten kurz-, mittel- und langfristigen Vorhaben sollen über die in der Vorbemerkung aufgeführten Maßnahmen hinaus umgesetzt werden, um zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen? Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

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