Dr. Kathrin Wahlmann
Staatliche Verfolgung von regierungskritischen Meinungen? - "Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet - Niedersachsen" (ZHIN) abschaffen!
Frau Wahlmann, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich zu Beginn drei Missverständnisse aufklären, die diesem vorliegenden Antrag offenbar zugrunde liegen: Erstens. Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Bedrohung und Volksverhetzung sind in Deutschland strafbar - sowohl im Internet als auch im realen Leben. Dass das so ist, das entscheiden zum Glück! nicht die Staatsanwaltschaften als Teil der Exekutive, sondern die Entscheidung darüber, was strafbar ist und was nicht, treffen die Parlamente, im Bereich des Strafrechts im Wesentlichen der Deutsche Bundestag. Das ist auch gut so. Denn in einem demokratischen Staatswesen nennt man das Gewaltenteilung. Das zweite Missverständnis: Eine Auflösung der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bei der Staatsanwaltschaft Göttingen würde Sie mitnichten davor bewahren, strafrechtlich belangt zu werden, wenn Sie sich entschließen würden, im Internet Straftaten zu begehen. Die Zentralstelle ist allein deshalb gegründet worden, um Zuständigkeiten zu bündeln, um Expertise und Synergien zu schaffen und so schneller und schlagkräftiger zu sein. Das ist genau richtig so. Das heißt aber natürlich nicht, dass nur diese Zentralstelle in der Lage wäre, Hass-Straftaten im Internet zu verfolgen. Wenn man sie wieder abschaffen würde, würde die Verfolgung der entsprechenden Straftaten nämlich einfach wieder auf die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft übergehen. Sie sehen also: Bei uns kommt keiner ungeschoren davon - Straftat bleibt Straftat, egal, ob sie von der Staatsanwaltschaft Göttingen, Lüneburg oder Aurich verfolgt wird. Und das muss auch so sein. Denn die konsequente Anwendung der Regeln ist einer der Grundpfeiler unseres Rechtsstaates. Und das dürfte im Übrigen auch in Ihrem Sinne sein. Denn da kann ich gleich mal mit Missverständnis Nr. 3 aufräumen: Der deutsche Staat verfolgt keine Regimekritiker. Der Staat verfolgt Straftaten. Der deutsche Staat ist auch kein Feind der Meinungsfreiheit. Dadurch, dass unsere Staatsanwaltschaften Straftaten verfolgen und die Gerichte die Täter entsprechend verurteilen, schützen wir gerade die Handlungsfreiheit des jeweils anderen. Die Freiheit des einen endet da, wo sie in die Freiheit des anderen eingreift. Grundkurs Grundrechte - kann ich nur empfehlen, wenn man den Anspruch hat, das Volk zu vertreten. Und nein: Unsere Staatsanwaltschaften differenzieren auch nicht nach Parteibuch. Gerade die Bundesvorsitzende der AfD hat sich schon seit Langem und insbesondere seit Dezember 2024 zur Zielscheibe massenhafter Beleidigungen und Verleumdungen im Internet gemacht - und natürlich verfolgen die deutschen Staatsanwaltschaften auch diese Straftaten ganz konsequent. Ich lasse die Standardbeschimpfungen gegen Alice Weidel jetzt hier mal im O-Ton weg, weil ich es mir nicht mit dem Präsidium verderben will, aber sie haben etwas mit Nationalsozialismus, mit einer angeblich unordentlichen Lebensführung und mit ihrer sexuellen Orientierung zu tun. Derartige Beleidigungen werden wir in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat niemals dulden. Und ich gehe im Übrigen sicher davon aus, dass auch Sie, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, froh darüber sind, dass wir derartige Beleidigungen gegen Ihre Parteichefin nicht ungesühnt lassen. Im Übrigen machen Beleidigungen zulasten prominenter Politikerinnen und Politiker ohnehin nur einen kleinen Teil der Arbeit der Zentralstelle in Göttingen aus. Der größte Teil der Verfahren betrifft „ganz normale" Menschen. Sie werden nicht Opfer von Beleidigungen und Hetze, weil sie hauptamtlich politisch aktiv sind. Sie werden Zielscheibe wegen ihrer Weltanschauung, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Orientierung, ihres ehrenamtlichen Engagements vor Ort oder irgendeines anderen Umstandes, der den Täterinnen und Tätern nicht ihr engstirniges Weltbild passt. Wer ernsthaft meint, es sei in Ordnung, Menschen aus solchen Beweggründen verächtlich zu machen, zeigt nur, welches Verständnis von Freiheit er selbst hat. Er meint mit „Freiheit" nicht die Freiheit der anderen, sondern nur die eigene Freiheit, seine niedersten Instinkte hemmungslos und ohne jeden Respekt auszuleben. Diese Art rücksichtloser Freiheit lehnt unser Grundgesetz zu Recht ab. In Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es seit 1949: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Diese Verpflichtung erfüllt die Zentralstelle in der Staatsanwaltschaft Göttingen mustergültig - und richtet ihr Fähnchen dabei nicht nach dem politischen Wind, sondern arbeitet streng nach Recht und Gesetz. Ich bin deshalb sehr stolz darauf, dass diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen der Zentralstelle gegen Hass und Hetze im Internet in den beiden letzten Jahren nachhaltig den Rücken gestärkt haben - auch in personeller Hinsicht. Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist - und wir werden den Weg eines menschenwürdigen Umgangs im Netz auch in Zukunft mit aller Entschlossenheit weitergehen. Und wenn es erforderlich ist, schützen wir auch Ihre Meinungsfreiheit. Vielen Dank!
