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Olaf Lies

SPD 29.01.2026 3:05 min Tagungsabschnitte 19/31

Befragung des Ministerpräsidenten

Das war ein Beispiel für eine gute Umsetzung der Geschäftsordnungsbestimmungen. Vielen Dank. Herr Ministerpräsident, Sie dürfen antworten. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dannenberg, wir warten nicht, bis das umgesetzt ist. Das ist dabei, glaube ich, ganz wichtig. Wir handeln jetzt schon. Die Landesregierung die beiden zuständigen Ministerien, das Landwirtschafts- und das Umweltministerium ist schon jetzt im Dialog mit den Beteiligten, um über die Umsetzung zu reden. Das halte ich für ganz entscheidend. Denn wenn das Gesetz kommt ich gehe von einer Verabschiedung auf jeden Fall vor der Sommerpause aus, müssen wir natürlich in der Lage sein zu reagieren. Welche Bereiche betrifft das? Ich glaube, dafür haben Sie mit mir den richtigen Ansprechpartner gewählt. Ich habe damals für die erste Änderung des Gesetzes damals noch des Bundesnaturschutzgesetzes sehr gekämpft, damit wir überhaupt ein Stück Handlungsfähigkeit hatten. Wir haben aber leider erlebt, dass diese Handlungsfähigkeit uns nicht die Chance zum Handeln eröffnet hat, weil die Gerichte egal, wie wir es gemacht haben ob in dieser Legislatur oder in der vorherigen Legislatur, am Ende immer wieder entschieden haben, dass eine Entnahme nicht stattfinden konnte. Deswegen ist es extrem wichtig, dass wir jetzt nicht nur dafür sorgen, dass es ein Gesetz gibt, sondern dass dieses Gesetz uns auch wirklich in Handlungsfähigkeit versetzt. Denn das erwarten die Menschen von uns. Sie erwarten nicht irgendeine Novelle eines Bundesjagdgesetzes, sie erwarten von uns keine Verordnung, sondern sie erwarten von uns, dass dann, wenn gehandelt werden muss, auch gehandelt wird. Deswegen ist es das Ziel, in Abstimmung mit der Bundesregierung in den Diskussionen, die wir führen und die, wie ich meine, auf einem guten Weg sind, dafür zu sorgen, dass am Ende ein Gesetz kommt, mit dem wir auch wirklich handlungsfähig sind. Das ist das erste klare Ziel. Sie sprechen im Kern drei Punkte an. Erstens. Wir müssen dort sehr schnell handeln können, wo es Rissereignisse gibt. Da scheitert es heute schon, das klappt heute schon nicht. Das heißt, es muss sichergestellt sein, dass es nach einem solchen Ereignis schnell funktioniert - ohne zusätzliche Genehmigung und mit einer Verantwortung, die dann in dem Revier liegt, sodass wir sehr schnell reagieren können. Zweitens. Wir haben Regionen, in denen wir vor der großen Herausforderung stehen, wie die Vereinbarkeit von Wolf, Weidetierhaltung und Deichschutz möglich ist. Das ist der zweite Aspekt. Den dritten Punkt, den Sie ansprechen, muss man mit dem Bund klären: In welchen Regionen kann ein regional differenziertes Bestandsmanagement stattfinden? Das ist die klare Botschaft, die diese Landesregierung gegeben hat. Deswegen arbeitet die Landesregierung daran, die Voraussetzungen zu schaffen. Wir diskutieren mit der Bundesregierung darüber, wie die gesetzliche Ausgestaltung sein muss und wo was geregelt sein muss. Ich bin davon überzeugt: Wenn wir diese gesetzliche Entscheidung auf der Bundesebene haben und hier die weiteren Vorbereitungen getroffen haben, dann sind wir danach endlich handlungsfähig. Ich glaube, dass dieser Staat an dieser Stelle beweisen kann, dass er, wenn es notwendig ist, auch handlungsfähig ist. Das ging bisher nicht. Das wird mit dieser Änderung möglich sein. Deswegen ein großes Dankeschön an die Bundesregierung. Ich finde, hier haben der Bundeslandwirtschaftsminister und der Bundesumweltminister bewiesen, dass in einer durchaus schwierigen Situation eine Verständigung möglich ist und damit ein Gesetzentwurf auf den Weg kommt, der uns jetzt eine gute Grundlage für die weitere Arbeit liefert. Also herzlichen Dank auch an die Bundesregierung!

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