Carina Hermann
Paritätsgesetz und Frauenquote - was steckt dahinter?
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN) Präsidentin Hanna Naber: Herzlichen Dank, Frau Dr. Wernstedt. - Für die CDU-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Carina Hermann das Wort. (Beifall bei der CDU) Carina Hermann (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es ist gut, dass wir im Niedersächsischen Landtag über das Thema Frauen in der Politik sprechen. Aus unserer Sicht gibt es allerdings zum konkreten Thema eines Paritätsgesetzes heute wenig Aktuelles hinzuzufügen. Vor dem Hintergrund der Krisen in der Welt und der Herausforderungen hier im Land verwundert es schon, dass die AfD gerade dieses Thema am heutigen Tag für besonders diskutabel hält, obwohl es keinen aktuellen Anlass gibt. Auch die neue Landesregierung hat bisher, bis auf Ankündigungen, wenig anzubieten, was das Prädikat „aktuell“ verdient hätte. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser speziellen Frage eines Paritätsgesetzes haben SPD und Grüne für ihr Nichtstun ausnahmsweise die volle Unterstützung meiner Fraktion. (Beifall bei der CDU) Gleichwohl gibt uns die heutige Debatte die Gelegenheit, einem Paritätsgesetz erneut eine Absage zu erteilen. Meine Damen und Herren, das wird auch in Zukunft so bleiben. Ich sage aber auch sehr deutlich, dass mit der Absage an ein Paritätsgesetz nicht verbunden ist, dass wir nicht als und in der CDU weiter daran arbeiten werden, dass mehr Frauen für die Räte und Kreistage, als Landrätin oder als Bürgermeisterin, für den Landtag und den Bundestag kandidieren. Diesen Anspruch haben wir an unsere eigene Partei, aber auch gesamtgesellschaftlich. Die CDU hat sich auf Bundesebene auf ihrem Parteitag in Hannover im vergangenen Jahr mit großer Mehrheit für die Einführung einer Frauenquote in der Partei entschieden. Dieser Weg war richtig, und dieser Weg war auch mir persönlich ein besonderes Anliegen. Ich möchte an dieser Stelle gerade als weibliches Mitglied der CDU auch darauf hinweisen, dass meine Partei im letzten Jahr ganz freiwillig und ohne gesetzliche Verpflichtung eine paritätisch besetzte Liste zur Landtagswahl aufgestellt hat. (Beifall bei der CDU) Dafür gilt mein Dank unserem ehemaligen Landesvorsitzenden Bernd Althusmann und unserem damaligen Generalsekretär Sebastian Lechner, der das mit unterstützt hat. (Beifall bei der CDU) Der eingeschlagene Weg meiner Partei führt also in Richtung Zukunft. Das wird auch weiterhin so bleiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es darf nicht Sache des Gesetzgebers sein, zu entscheiden, wer sich um ein politisches Mandat bewerben darf. Es muss stattdessen Sache der Parteien sein, die Förderung von Frauen aus eigenem Interesse heraus anzupacken und zum Erfolg zu führen. Über Quoten und die Aufstellung von Frauen und Männern müssen Parteien in eigener Verantwortung entscheiden können. Wenn die eine oder andere Partei wie die AfD eine Förderung von Frauen oder eine diversere Zusammensetzung nicht gewünscht hat und nicht wünscht, ist es Sache der Wählerinnen und Wähler, diese politische Haltung zu bewerten und bei ihrer Wahlentscheidung entsprechend zu berücksichtigen. (Klaus Wichmann [AfD]: Das tun sie auch!) Das können die Menschen in unserem Land aber auch ohne den Zwang eines rot-grünen Paritätsgesetzes gut einschätzen. Ungeachtet der gesellschaftspolitischen Haltung zu einem Paritätsgesetz widerspricht ein solches nach unserer, aber auch nach Auffassung von deutschen Verfassungsgerichten dem verfassungsmäßigen Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie dem Recht der politischen Parteien auf Betätigungs-, Programm- und Chancengleichheit aus Artikel 21 Abs. 1 des Grundgesetzes. Es sind also vor allen Dingen auch rechtliche Gesichtspunkte, weshalb ein solches Gesetz von unserer Fraktion abgelehnt wird. In einer Demokratie muss der Grundsatz gelten, dass erstens jede Frau und jeder Mann das Recht haben, sich um ein Mandat zu bewerben, und dass zweitens auch in Zukunft gelten muss, dass derjenige gewählt ist, der bei einer Nominierungsveranstaltung und vor allen Dingen am Wahlabend die meisten Stimmen auf sich vereinigt, und nicht, wer aus der Sicht des Gesetzgebers das richtigere Geschlecht besitzt. (Beifall bei der CDU) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die CDU steht mit dieser Auffassung im Übrigen, wenn Sie sich mal die Umfragen in der Gesellschaft dazu angucken, an der Seite einer breiten Mehrheit im Land. Deswegen bleiben wir bei dieser Auffassung.
