Miriam Staudte
Trilog-Einigung in der EU zur Neuen Gentechnik: Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz und die Landwirtschaft in Niedersachsen ein?
Frau Ministerin! Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Schroeder, das ist wirklich eine sehr gute Frage. Es gibt keine wissenschaftliche Begründung, warum man ausgerechnet auf 20 Veränderungen im Genom kommt. Das sagen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wirklich in den Diskussionen der letzten Wochen. Das ist vollkommen willkürlich gewählt. Es ist wissenschaftlich nicht herleitbar. Es kann genauso gut sein, dass eine Veränderung schon ungewollte Nebeneffekte erzeugt oder eben 20 Änderungen harmlos sind und letztendlich keine Auswirkungen haben. Deswegen ist es wichtig, dass wir das Vorsorgeprinzip verfolgen. Schon bei der Zulassung muss wirklich genau geschaut werden, welche Risiken entstehen könnten, und wir müssen tatsächlich auch im Blick behalten, dass das letztendlich eine Salamitaktik sein könnte. Man sagt, die ersten 20 Änderungen sind quasi genehmigt bzw. müssen nicht mehr genehmigt werden. Diese werden einfach umgesetzt. Nach einer gewissen Zeit entwickelt man das Saatgut dann weiter und macht noch einmal 20 Änderungen. Diese fallen dann sozusagen wieder unter die NGT1-Freiheit, also die Nichtkennzeichnung. Insofern ist diese Abgrenzung zwischen NGT1‑ und NGT2-Pflanzen in Bezug auf das Kriterium „20 Änderungen" überhaupt nicht haltbar. Dass man sagt, NGT2-Pflanzen sind auch diejenigen, bei denen mit Material aus Pflanzen gearbeitet wird, die normalerweise nicht kreuzungsfähig sind, kann man ja irgendwie nachvollziehen. Aber dieses Kriterium „20 Änderungen" ist wirklich nicht wissenschaftlich begründet. Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD:
