Gerald Heere
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum dritten Nachtragshaushalt 2023
Sehr geehrter Herr Thiele, ich habe eine Glaskugel auf meinem Schreibtisch. Aber eine Glaskugel kann nicht die nächsten dreieinhalb Monate vorhersagen. Versuchen Sie, Ihre Fragen zu stellen, wenn der Jahresabschluss vorliegt. Vorher können wir sie nicht beantworten. Aber Kern der Sache ist: Sie wollen einen Beschluss über eine konkrete Planänderung herbeiführen, aber die Gegenfinanzierung für diese Planänderung ist halt nicht vorhanden. Die Gelder, die Sie umschichten wollen, sind alle bereits verplant. Sie sagen, eigentlich könnten 120 Millionen Euro aus der Allgemeinen Rücklage entnommen werden. Sie wollen ja strukturelle Maßnahmen, sprich: Sie sollen jedes Jahr wiederkehren. Wenn es um strukturelle Maßnahmen geht, müssten wir auch in den nächsten Jahren jedes Jahr wieder Geld zur Verfügung stellen. - Sie sagen, Sie wollen keine strukturellen Maßnahmen? Nur, dass ich es richtig verstehe: Sie wollen jetzt 120 Millionen Euro einmalig für den Breitbandausbau zur Verfügung stellen, aber nicht dauerhaft? Wenn Sie es einmalig zur Verfügung stellen wollen, dann brauchen wir es nur einmalig. Aber strukturelle Maßnahmen auf einer Mittelfristigen Planung aufzubauen, in der wir kein Geld mehr in der Allgemeinen Rücklage haben, weil sie für den jetzt bestehenden Haushalt komplett aufgebraucht wird, das funktioniert nicht. Und wenn Sie Verpflichtungsermächtigungen veranschlagen, die Sie in der Vergangenheit auch noch nicht veranschlagt haben, die auch noch nirgendwo im Haushalt stehen, dann müssen Sie diese ja strukturell nachhaltig abbilden. Das ist nicht vorhanden. Insofern ist das keine seriöse Gegenfinanzierung. Zum Abschluss: Ich gehe davon aus, dass wir jetzt über einen Haushalt reden, der noch dreieinhalb Monate
