Jessica Miriam Schülke
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Heute beraten wir einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Grünen zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, kurz: NHG. Wir haben es gerade eben schon gehört. Mehr Struktur, mehr Ordnung und vor allem mehr Sicherheit an unseren Hochschulen: Wer will das nicht? Campusbesetzungen von linksradikalen Studentengruppen, gestürmte Vorlesungen, Beleidigungen und Übergriffe auf jüdische Studenten und Dozenten müssen dringend ein Ende haben. Auch sollte endlich Schluss sein mit Skandalmeldungen um abgewählte Uni-Präsidenten. Betrachten wir genauer, was uns Rot-Grün hier als Lösungsvorschlag vorlegt: Erstens: Mit den Änderungen in § 41 sollen sich zahlenmäßig kleine Hochschulen jetzt auch große Senate geben können. Wir sehen das kritisch. Denn in der Praxis führen größere Gremien oft zu mehr Bürokratie - genau das Gegenteil dessen, was unsere Hochschulen gerade dringend brauchen. Zweitens sollen mit den Neuregelungen in § 40 genau gegenteilig die Senate entmachtet und die Entscheidungsgewalt auf mehrere Akteure aufgeteilt werden. Für Abwahlen bedarf es nun unter anderem auch des Einvernehmens mit dem Fachministerium. Ob eine stärkere Einbindung des Ministeriums hier tatsächlich die Lösung ist, sehen wir allerdings skeptisch, denn mehr Staat birgt auch immer das Risiko parteipolitischer Einflussnahme. Drittens: Kommen wir zu den tiefgreifendsten Neuregelungen Ihres Antrages, den Änderungen in § 19. An dieser Stelle sieht der Gesetzentwurf von Rot-Grün eine Erweiterung vor, und zwar durch den Tatbestand der Volksverhetzung, § 130 StGB. Dazu kommt noch die Möglichkeit, eine Sperrfrist für Studenten zu verhängen, die bis zu zwei Jahren dauern kann. Außerdem soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz noch strikter durchgesetzt werden. Zusammengenommen sind diese Neuregelungen ein scharfes Schwert und insbesondere für den Wissenschaftsbereich brandgefährlich. Denn gerade dieser Tatbestand nämlich der Volksverhetzung kann sehr schnell auch sehr subjektiv ausgelegt werden. Missinterpretierte kritische Meinungsäußerungen, vielleicht sogar innerhalb einer akademischen Debatte, könnten dann zur Exmatrikulation führen. Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Präsidien mittels eines eigens auferlegten Verfahrensrahmens gegen Studenten ermitteln dürfen und dabei von einer hochschulinternen Kommission überwacht werden. Wie genau soll das in der Praxis umgesetzt werden, und wäre das dann nicht eher die Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft? Hier bleibt Ihr Gesetzentwurf leider sehr abstrakt. Sehr geehrte Damen und Herren, wie zu Beginn meiner Rede bereits gesagt, muss insbesondere den aktuell relevanten Anfeindungen gegenüber jüdischen Studenten und Dozenten an unseren Hochschulen klar Einhalt geboten werden. Mit diesen Neuregelungen des NHG und insbesondere mit der Einführung des § 130 StGB wird aber ein Instrument installiert, das zu Willkür verleitet und neben Schutz vor Gewalt eben auch die Gefahr birgt, freie akademische Diskurse einzuschränken und einseitige Zensur und Gesinnungskontrolle zu befördern. Daher bin ich sehr gespannt auf die weiteren Beratungen im Ausschuss zu diesem sehr wichtigen Thema. Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun das Wort:
