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Jan Henner Putzier

SPD 26.02.2025 7:04 min Tagungsabschnitte 19/23

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Weiterbildung sowie des vierten Bildungssektors und zur Einführung eines Innovationsfonds in Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp zehn Monaten haben wir an dieser Stelle bei der ersten Beratung über diesen Gesetzentwurf gesprochen. Die zwei großen Aspekte hat Kollege Reinken eben vorgestellt: zum einen die Verfassungsänderung, zum anderen die Einführung eines Innovationsfonds. Auch nach den Beratungen im Ausschuss können wir festhalten: Der Gesetzesvorschlag der CDU ist weder notwendig noch sinnvoll. Wo die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen, braucht es keine weitere gesetzliche Steuerung oder Bürokratie. Das gilt für alle Bestandteile dieses Gesetzentwurfs: für die Änderung der Verfassung wie auch für den neuen, bürokratischen Innovationsfonds. Ich will es ausdrücklich betonen, wie ich es in der ersten Beratung schon einmal getan habe: Wir können stolz auf unsere Landesverfassung sein. Da steht: „Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung." Und das umfasst alle Bereiche von Bildung, ob Kita, Schule oder Erwachsenen- und Weiterbildung. Unsere Verfassung differenziert nicht. Bildung ist umfassend und vielfältig. Das leben wir in Niedersachsen, das setzen wir um, und das wird in zahlreichen Einzelgesetzen konkretisiert: im Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz und auch im Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz, über das wir morgen Nachmittag sprechen werden. Weiterbildung ist von unserer Landesverfassung umfasst. Das universelle Recht auf Bildung wollen wir nicht teilen, verteilen, ausschmücken oder präzisieren. Es bedarf auch keiner besonderen Feststellung, dass Erwachsenenbildung ein wichtiger Teil der Bildung ist. „Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung" - ob jung oder alt, ob Mann oder Frau, ob Migrant oder was uns sonst noch für Kategorien einfallen; darin sind manche Parteien recht gut. Es ist unser Auftrag, dieses Recht auf Bildung sicherzustellen. Den müssen wir in Niedersachsen umsetzen. Genau das ist übrigens unsere Aufgabe: nicht nur wie Sie eben sagten ein vermeintliches Zeichen der Anerkennung zu senden, sondern das mit Leben zu füllen und umzusetzen. Ich will durchaus anerkennen, dass die CDU mit dem Vorschlag eines Innovationsfonds diesen Gedanken zumindest einmal angeht. Allerdings bleibt, wenn man näher hinguckt, wenig übrig. Der Vorschlag klingt modern, er klingt nach mehr Mitteln. Aber er klingt eben nur so. Bei näherer Betrachtung ist der Innovationsfonds weder notwendig noch sinnvoll. Innovation gehört zu den Kernkompetenzen der Erwachsenenbildung. Programme und Angebote werden regelmäßig an aktuelle Anforderungen angepasst. Sie müssen immer auf der Höhe der Zeit sein. Dass die Erwachsenenbildung gesellschaftliche Entwicklungen und Anforderungen in enormem Tempo aufnimmt, hat gerade die Arbeit in der Corona-Pandemie gezeigt. Schnell wurden neue Angebote geschaffen, neue Möglichkeiten eröffnet und das Instrumentarium erweitert. Erwachsenenbildung ist genauso ständig damit befasst, gesellschaftliche Notwendigkeiten in ihr Programm einzubauen, sei es Demokratiebildung oder Nachhaltigkeit. Die Volkshochschule in meinem Landkreis Uelzen beschäftigt sich derzeit aus gegebenem Anlass mit Demokratiebildung. Nur ein paar Beispiele: der Kurs „Fakt oder Fake", das „Argumentationstraining gegen Stammtischparolen" und der Aktionstag des Uelzener Netzwerks Demokratiebildung am Tag vor der Bundestagswahl, unter anderem mit einem Stand der hervorragenden Initiative „beherzt": „Kreuz ohne Haken - fUEr Vielfalt". Braucht es ein Förderprogramm, um diese Prozesse zu fördern, die natürlicher Bestandteil von Erwachsenenbildung sind? Nein! Es braucht mehr strukturelle Förderung, mehr Beinfreiheit. Ein Innovationsfonds ist nicht das richtige Instrument. Das hat auch die Debatte im Ausschuss eindeutig gezeigt; denn selbst die Kolleginnen und Kollegen von der CDU haben dort einen Schwerpunkt ihrer Fragen auf die Finanzhilfe nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz gelegt. Ja, genau das ist der richtige Weg. Herr Reinken hat eben korrekterweise gelobt, dass wir die Erhöhung dieser Finanzhilfe geschafft haben. Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung brauchen langfristige, nachhaltige Förderung, damit sie ihrem Auftrag nachkommen können, und das können wir wirklich voller Stolz sagen genau diesen Weg sind wir im letzten Jahr gegangen. Die rot-grüne Landesregierung hat es geschafft, dass bei der Aufstellung des Landeshaushalts 2025 zum ersten Mal die Verstetigung der Erhöhung der Finanzhilfe gelungen ist. Das hat die Große Koalition in fünf Jahren hintereinander nicht auf die Kette gekriegt. Herzlichen noch einmal, Falko Mohrs, für diese hervorragende Arbeit! Herzlichen Dank, Gerald Heere! Und das ist noch nicht alles: Im Rahmen der politischen Liste hat die rot-grüne Koalition eine weitere Million Euro für die Erwachsenenbildung bewegt. Diesen Weg müssen wir fortsetzen, und diesen Weg wollen wir fortsetzen. Bei genauerer Betrachtung bleibt von dem Gesetzentwurf wenig übrig. Deswegen haben wir die Ausschussberatungen auch nicht unnötig in die Länge gezogen. Kennen Sie das Internet-Meme mit dem Waschbären, der Zuckerwatte in Wasser hält? Wenn nicht, fragen Sie mal den Kollegen Dorendorf! Der ist Meme-Spezialist. Der Waschbär taucht sehr engagiert die Zuckerwatte ins Wasser; die Zuckerwatte löst sich aber auf. Genau so viel bleibt nach Debatte und Unterrichtung im Ausschuss von Ihrem Gesetzentwurf. Während der Waschbär allerdings verzweifelt nach der Zuckerwatte sucht, wollen Sie uns hier erklären: Es ist noch ganz viel Zuckerwatte auf dem Tisch. Alles, was in diesem Gesetzentwurf adressiert wird, machen die Einrichtungen der Erwachsenenbildung bereits. Dieser Gesetzentwurf wird dem Auftrag der Erwachsenenbildung in unserem Land nicht gerecht. Er ist kein substanzieller Beitrag zur Fortentwicklung der Erwachsenen- und Weiterbildung in Niedersachsen. Wir sind uns einig das haben Sie zumindest eben gesagt: Notwendig und sinnvoll ist eine konsequente Unterstützung der Erwachsenenbildung in Niedersachsen. Erwachsenenbildung ist ein so vielfältiger Bereich. Berufliche Weiterbildung, zweiter Bildungsweg, Grundbildung, Integration, lebenslanges Lernen und vielfältige Teilhabe: diese Begriffe füllt die öffentlich geförderte, gemeinwohlorientierte Erwachsenenbildung in Niedersachsen mit Leben. Sie eröffnet den Menschen vielfältige Möglichkeiten. Ihre Aufgabe ist es, Angebote zu machen, die sonst nicht möglich wären. Die Heimvolkshochschulen, die Volkshochschulen und die unterschiedlichen Landeseinrichtungen leisten damit einen fundamentalen Beitrag zur persönlichen Entwicklung vieler Menschen und zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Es braucht eine konsequente und verlässliche Förderung der Strukturen der Erwachsenenbildung in Niedersachsen. Demokratie gibt es eben nicht zum Nulltarif. Ich will deshalb deutlich unterstreichen: Wir reichen Ihnen gerne die Hand. Hier im Niedersächsischen Landtag werden ja gerne die Hände gereicht; das haben wir heute Morgen auch wieder gehört. Sie können gleich morgen beweisen, dass Sie es mit der Förderung der niedersächsischen Erwachsenenbildung ernst meinen, wenn wir über das Bildungsurlaubsgesetz sprechen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Putzier. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:

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