Daniela Behrens
In welcher Höhe gibt die Landesregierung Landesmittel für gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Opposition und andere Verfahren aus?
Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage war eine kurzfristige Abfrage aller Ressorts, der Staatskanzlei und der jeweiligen nachgeordneten Geschäftsbereiche erforderlich. Aufgrund dieser umfangreichen Beteiligung zahlreicher Landesbehörden innerhalb von nur zwei Arbeitstagen bitte ich zu berücksichtigen, dass die Validität der vorliegenden Daten darunter leiden kann. Dies vorangestellt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Die in Rede stehende Kanzlei wurde von der Landesregierung während der vergangenen fünf Jahre nach den hier vorliegenden Erkenntnissen in insgesamt 24 Fällen beauftragt. Unter einer Beauftragung wird hierbei auch der Anschluss an ein bereits bestehendes Mandatsverhältnis beispielsweise beim Bund oder gemeinsam mit anderen Bundesländern und nicht lediglich die originäre Erteilung eines neuen Mandats verstanden. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich um folgende Verfahren: Im Bereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung: Neben den beiden in der Vorbemerkung der AfD-Fraktion genannten Verfahren wurde die Kanzlei in den vergangenen fünf Jahren in keinem weiteren Verfahren vom Innenministerium beauftragt. Im Bereich des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Die Kanzlei war seit 2021 für das Umweltministerium in insgesamt neun Gerichtsverfahren tätig. Eine der Klagen wurde im Jahr 2019, drei im Jahr 2022, eine im Jahr 2023 und vier im Jahr 2026 eingereicht. Alle Verfahren betreffen die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen bzw. Maßnahmenprogrammen nach der EG‑Wasserrahmenrichtlinie. In allen Fällen wurde das Land Niedersachsen gemeinsam mit den anderen Bundesländern verklagt. Im Bereich des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen: Eine Beauftragung der Kanzlei erfolgte durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in neun Gerichtsverfahren als beklagte Planfeststellungsbehörde in Verfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz - 2024: Bundesautobahn 39 Bauabschnitt 1 (ein Gerichtsverfahren, Kläger: Naturschutzvereinigung), 2025: Bundesautobahn 39 Bauabschnitt 1 (drei Gerichtsverfahren, Kläger: Naturschutzvereinigung und private Betroffene), 2026: Bundesautobahn 20 Bauabschnitt 6 (fünf Gerichtsverfahren, Kläger: Naturschutzvereinigung und private Betroffene). Darüber hinaus erfolgte die Beauftragung der Kanzlei in vier verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in denen die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als beigeladene Vorhabenträgerin im Rahmen der Auftragsverwaltung in Verfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz betroffen war. Beklagt waren hier die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover - 2021: Bundesstraße 3/Südschnellweg (drei Gerichtsverfahren, Kläger: privat Betroffene), 2023: ein Gerichtsverfahren (Kläger privat Betroffener) Zu Frage 2: Bereits im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Verwaltungsgerichtliche Verfahren zwischen dem Land Niedersachsen und der Alternative für Deutschland Landesverband Niedersachsen" in der Landtagsdrucksache 19/10245 hat die Landesregierung hierzu umfangreich Stellung bezogen. Eine Auskunft über die entstandenen Kosten kann nicht erteilt werden. Hierdurch wären Rückschlüsse auf den entstandenen Umsatz sowie die Höhe der vereinbarten Vergütung und damit auf schutzwürdige Interessen Dritter im Sinne des Artikel 24 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung in Form von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Kanzlei möglich. Ich verweise insofern auf die dort genannten Ausführungen. Zu Frage 3: Die Kanzlei wurde nach den hier vorliegenden Erkenntnissen in den vergangenen fünf Jahren in insgesamt elf Fällen durch die Landesregierung außergerichtlich beauftragt: Im Bereich der Niedersächsischen Staatskanzlei erfolgte eine Beauftragung im Rahmen eines beihilferechtlichen Verfahrens aus dem Jahr 2024. Im Bereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung erfolgte eine Beauftragung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens aus dem Jahr 2022. Darüber hinaus handelt es sich um neun Verfahren im Bereich des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen. Durch das Ministerium erfolgten im Bereich des Verwaltungsverfahrensrechts im Jahr 2022 und des Planfeststellungsrechts im Jahr 2025 insgesamt zwei außergerichtliche Beauftragungen. Daneben erfolgten sieben außergerichtliche Beauftragungen durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in den folgenden Bereichen: In vier Fällen einmal im Jahr 2022, dreimal im Jahr 2023 im Bereich des Energiewirtschaftsrechts, in einem Fall im Jahr 2023 auf dem Gebiet des Bundesfernstraßengesetzes und in zwei Fällen im Jahr 2023 im Kartellrecht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin Behrens. - Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD stellt der Kollege Lilienthal. Bitteschön!
