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Jörg Hillmer

CDU 15.05.2024 4:35 min Tagungsabschnitte 19/16

Hochschulentwicklungsvertrag 2024 bis 2029 zwischen dem Land Niedersachsen und den Niedersächsischen Hochschulen

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße für meine Fraktion außerordentlich, dass der Landtag heute die Gelegenheit hat, über den Vertrag mit den Hochschulen abzustimmen. Das ist eine gute Tradition in Niedersachsen, und zwar aller Landesregierungen seit der von Christian Wulff 2005. Die CDU-Fraktion wird dem Vertrag mit unseren Hochschulen selbstverständlich zustimmen. Meine Damen und Herren, der Versuch, dieses Thema mit einer Besprechung im Rahmen einer Aktuellen Stunde abzuhandeln, war untauglich. Das war zu unverbindlich. Die Hochschulen brauchen Verlässlichkeit und Planbarkeit. Daher ist es wichtig, dass wir als Haushaltsgesetzgeber uns hinter diesen Vertrag stellen. Wobei die heutige Landtagsentschließung natürlich auch nicht einklagbar sein wird, jedenfalls nicht juristisch. Die Beschlussempfehlung könnte man noch als Kenntnisnahme interpretieren. Aber es ist eine politische Bestärkung, und das ist wichtig, um am Ende auch die Mehrjährigkeit, die die Landesregierung nicht herzustellen vermag, im Landtag herzustellen. Zum Vertrag: Die Zusicherung weiterer Autonomie der Hochschulen begrüßen wir. Allerdings sind die meisten Punkte bereits im NHG niedergelegt. Die Wiederabsenkung der Lehrverpflichtung, die ja mal erhöht wurde, begründet mit hohen Studierendenzahlen, die wir heute nicht mehr haben, wird nicht zugesichert oder in Aussicht gestellt. Ein weiterer Punkt: Die Verbesserung der Besoldung des Lehrpersonals wird zwar angestrebt ‑ meine Damen und Herren, wir sind bei der W-3-Besoldung 1 000 Euro inzwischen hinter den besten Bundesländern; das macht uns als Standort nicht gerade attraktiv ‑ ‑, aber, worauf es ankäme, die Zusicherung weiterer Landesmittel, um das auch abzubilden, wird nicht gegeben. Da frage ich Sie: Wie soll das funktionieren? Die Hochschulen müssten das aus eigenen Mitteln erwirtschaften. Und das heißt: Abbau von Professorenstellen, um andere bessere zu bezahlen. Das kann ja wohl nicht der Weg sein. Insgesamt ist dieser Vertrag finanziell extrem defensiv, sogar völlig unambitioniert. Immer, wenn es um Geld geht, liest man: „Die Landesregierung strebt an“ oder „wird sich die Landesregierung einsetzen“. Völlig unkonkret! Das Land sichert zu, bis 2029 die mit dem aktuellen Haushalt 2024 beschlossenen Mittel bereitzustellen - nicht mehr! Das ist relativ bescheiden, meine Damen und Herren. Tarifanpassungen werden landesüblich abgerechnet. Allerdings bleibt offen, ob das im Rahmen des bestehenden Haushaltes 2024 oder additiv in den Folgejahren erfolgen soll. Auch da bleibt die Landesregierung unverbindlich. Die einzige wirkliche Verpflichtung für das Land ist der Verzicht auf pauschale Minderausgaben und Bewirtschaftungsauflagen im Wege der Haushaltswirtschaft. Ausdrücklich davon ausgenommen sind jedoch globale Minderausgaben. Aber, meine Damen und Herren, das war und ist doch die einzige realistische Bedrohung für die Hochschuletats. Ich frage die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Ist Ihnen das durchgerutscht? Frau Viehoff, haben Sie alle Reden und Pressemitteilungen der letzten Wahlperiode verdrängt? Ich hätte nicht erwartet, meine Damen und Herren, dass Sie als Grüne sich ein Hintertürchen für globale Minderausgaben offen lassen. Meine Damen und Herren, finanziell ist diese Vereinbarung also bestenfalls eine Festschreibung des Status quo. Aber es ist eine Basis, auf der jetzt in Haushaltsbeschlüssen Verbesserungen erzielt werden müssen. Dazu werden wir als CDU-Fraktionen Ihnen sicher Vorschläge machen. Wir wollen die Regierung an den Steigerungen des Hochschuletats über eine Legislaturperiode messen. Wenn Sie die Hälfte von Herrn Thümler schaffen, werden wir Sie loben. Danke schön.

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