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Constantin Grosch

SPD 28.08.2024 4:22 min Tagungsabschnitte 19/18

Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind nun am Ende des ersten Plenartages dieses Plenarabschnitts, und wenn wir uns umschauen, sind leider nicht mehr ganz so viele Gäste hier im Plenarsaal. Trotzdem glaube ich, ist das hier ein ganz wichtiger Punkt, über den wir heute sprechen. Es geht nämlich um die psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren. Heute Morgen sagte Herr Wichmann mit Blick auf die Geschehnisse in Solingen, wir müssten über den rosa Elefanten im Raum sprechen. Ich finde, das sollten wir tatsächlich tun, nämlich dann, wenn es um die Frage geht, wer eigentlich in diesem Land wann und wie häufig Opfer von Gewalttaten wird. 27 000 Fälle von häuslicher Gewalt haben wir allein in Niedersachsen im Jahr 2023 gehabt. Das sind 73 Fälle am Tag. Und das ist nur die offizielle Statistik. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein; denn jeder kann sich vorstellen, dass häusliche Gewalt nur selten zur Anzeige gebracht wird. Jede dritte Frau in Niedersachsen ist davon betroffen. Auch Männer, selbstverständlich, aber der größte Teil der Opfer sind Frauen. 20 % aller Opfer jedweder Tat haben beziehungsweise hatten eine partnerschaftliche Beziehung zum Täter, und zwar bei allen Straftaten, die in der PKS registriert sind. Meine Damen und Herren, es gibt keinen größeren Bereich von krimineller Energie und Gewalt in diesem Land als die häusliche Gewalt. Sie hat absolute Priorität bei der Bekämpfung. Damit können wir tatsächlich die meisten Opfer verhindern. Und weil das so ist, hat der Gesetzgeber - haben wir, hat der Bund - vor langer Zeit bereits Gewaltschutzverfahren eingeführt. Das Gewaltschutzverfahren sind ein wirklich tolles Instrument, weil sie präventive Maßnahmen ermöglichen, weil sie dazu führen können, dass vermeintliche Täterinnen und Täter Betretungs‑ und Kontaktverbot erhalten. Die psychosoziale Prozessbegleitung soll dem nun etwas hinzufügen. Sie soll nämlich die Menschen dabei unterstützen, dieses Recht im Gericht und an anderen Stellen tatsächlich durchzusetzen. Wir können uns alle vorstellen, dass es ungemein schwierig ist, dem Partner oder der Partnerin oder anderen Angehörigen direkt im Gericht entgegenzutreten und dafür zu kämpfen, dass man von dieser Person zum Beispiel nicht mehr belästigt werden kann. Und dafür brauchen wir Unterstützung. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist kein Rechtsbeistand, aber sie ist eine Begleitung - sie kann Informationen geben und diese auch an weitere Stellen wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte weiterleiten. In unserem Antrag haben wir uns damit beschäftigt, ein Modellprojekt umzusetzen, das das ermöglicht. Und wir haben auch gesagt: Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass eine landesweite Implementierung notwendig ist. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen aller Parteien im Ausschuss, die sich dafür ausgesprochen haben, diesem Antrag heute zuzustimmen. Ich bin auch sehr dankbar, dass wir noch eine Formulierung zur Evaluierung des Modellprojekts finden konnten, die dazu führt, dass der Ausschuss selber entscheiden kann, ob und wie diese landesweite Implementierung denn geschehen kann. Ich will aber auch noch auf den vierten Punkt eingehen - ganz kurz, letzter Satz -: Wir haben in den Antrag auch geschrieben, dass wir auch für weitere Handlungsfelder betrachten wollen, ob die psychosoziale Prozessbegleitung sinnvoll sein kann. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass es unter den Menschen in diesem Land viele Opfer von Straftaten gibt, die ihr Recht viel besser durchsetzen könnten, wenn sie eine entsprechende Begleitung erhalten würden. Bitte sagen Sie allen Opfern in diesem Land und allen Menschen, denen so etwas passiert, dass sie Möglichkeiten und Rechte haben und dass es auch in Niedersachsen bald eine psychosoziale Prozessbegleitung geben wird. Herzlichen Dank

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