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Christoph Plett

CDU 10.12.2024 3:45 min Tagungsabschnitte 19/21

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes (Demokratiestärkungsgesetz)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der hier vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung wird von der CDU-Landtagsfraktion abgelehnt. Ich will dies auch begründen. Herr Moriße, liebe Mitglieder der AfD-Fraktion, Sie wollen im Regel-Ausnahme-System das Verhältnis zwischen dem Volk, also dem Souverän, und den gewählten Repräsentanten, ausgedrückt in der repräsentativen Demokratie, verändern und die Regel und die Ausnahme zueinander neu justieren. Das halten wir für falsch. Warum halten wir es für falsch? Im Bundestag und im Landtag manifestiert sich die Möglichkeit der Gesetzgebung durch die dort gewählten Abgeordneten. Das war Inhalt des Grundgesetzes und wird Inhalt des Grundgesetzes und ebenso auch der Niedersächsischen Verfassung bleiben. Vor diesem Hintergrund wollen Sie dieses Regel-Ausnahme-System verändern. Darüber kann man nachdenken. Am Ende des Tages halte ich Ihre Überlegung aber für nicht ausreichend und nicht zielführend. Warum nicht? Folgendes Beispiel: Wir hatten in der Weimarer Reichsverfassung auf der einen Seite die Direktwahl des Reichspräsidenten und auf der anderen Seite die Direktwahl des Reichstages. Beide Institutionen waren mit dem direkten Volkswillen ausgestattet. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass diese beiden Institutionen am Ende der Weimarer Republik gegeneinander ausgespielt worden sind, zumal sie auch mit der entsprechenden Macht agiert haben. Ich glaube, wenn wir in Sonntagsreden immer wieder darüber sprechen, dass wir aus der Geschichte lernen sollten, dann ist das ein effektives Beispiel dafür, wie man das Verhältnis von Volkssouveränität, repräsentativer Demokratie und den von Ihnen genannten plebiszitären Elementen verstehen und für die Zukunft weiterentwickeln muss. Wir werden dafür sorgen, dass diese in Teilen populistischen Überlegungen nicht zum Erfolg führen werden. Denn plebiszitäre Elemente gehören zum Spektrum der Meinungsäußerung in diesem Land und hier in der Bundesrepublik Deutschland. Doch vor den Ausführungen, die ich gerade gemacht habe, halten wir diese Überlegungen nicht für zielführend. Ich möchte weiterdenken, wohin Ihre Überlegungen führen würden, und ein Beispiel nennen, das wir auch immer wieder diskutieren: die Frage der Todesstrafe. Sollten wir ein plebiszitäres Element nutzen, um über diese Frage Abstimmungen durchzuführen? Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte dieses Format, diese Möglichkeiten für falsch, weil wir ganz genau wissen, dass bei solchen Fragen am Ende des Tages eher die Emotion als die Vernunft ausschlaggebend ist. Doch wir sind für eine vernünftige Politik. In diesem Sinne lehnen wir den Gesetzentwurf und auch die Änderung der Niedersächsischen Verfassung ab. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Abgeordneter Plett. -

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