landtag-niedersachsen.de ↗

Martina Machulla

CDU 10.09.2025 7:18 min Tagungsabschnitte 19/27

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schiedsämtergesetzes, des Niedersächsischen Schlichtungsgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete! Wir beraten über den Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Schiedsämtergesetzes, des Schlichtungsgesetzes und des Justizgesetzes. Auf dem Papier sieht das nach einem Sammelsurium kleiner Änderungen aus. Aber wer genauer hinsieht, erkennt: Es geht wirklich um ganz praktische Fragen, wie wir das Schiedsamt in Niedersachsen zukunftssicher machen wollen. Die Schiedsämter sind unzweifelhaft ein bewährtes Instrument. Sie helfen, Konflikte auf niedrigschwellige Art und Weise zu lösen, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder kleinere zivilrechtliche Auseinandersetzungen außergerichtlich zu befriedigen. Wer schon einmal erlebt hat, wie verhärtet Fronten sein können, weiß, wie wertvoll dieses Angebot ist. Es entlastet die Gerichte und stärkt das Miteinander in den Gemeinden. Deshalb ist es richtig, dass wir uns mit diesem Thema beschäftigen. Ein Schwerpunkt des Entwurfs ist das Ehrenamt. Schiedspersonen übernehmen Verantwortung, oft über Jahre hinweg, und investieren richtig viel Zeit und Energie. Damit dieses Ehrenamt tatsächlich attraktiv für diese Menschen bleibt, schlägt die Landesregierung vor, Schiedspersonen für Fortbildungen von der Arbeit freizustellen, bei voller Entgeltfortzahlung. Das kann die Übernahme des Amtes für Berufstätige tatsächlich leichter machen, und das ist durchaus nachvollziehbar. Gleichzeitig müssen wir aber auch ehrlich sagen: Die Kosten dafür tragen die Kommunen rund 36 000 Euro pro Jahr; so heißt es in der Begründung, und das Land selbst bleibt außen vor. Das mag auf den ersten Blick nach einer kleinen Summe aussehen. Doch für viele Gemeinden ist das eben keine kleine Summe. Gerade dort, wo die Kassenlage ohnehin angespannt ist, spüren sie jede zusätzliche Ausgabe. Also stellt sich die Frage: Ist es gerecht, dass das Land beschließt, aber die Kommunen zahlen sollen, oder brauchen wir eine faire Lastenverteilung? Das zweite große Thema sind die Altersgrenzen. Künftig soll das Mindestalter der Schiedspersonen von 30 auf 25 Jahre gesenkt werden. Die Begründung lautet: So gewinnen wir Nachwuchs für das Ehrenamt. - Grundsätzlich ist das auf jeden Fall zu begrüßen; denn junge Menschen müssen auch hier in die Verantwortung genommen werden. Das Schiedsamt braucht viele Menschen. Es erfordert aber auch gewisse Voraussetzungen wie viel Fingerspitzengefühl, Menschenkenntnis, die Fähigkeiten, zu vermitteln und Vertrauen aufzubauen. Ab welchem Alter können diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt werden? Vielleicht schon mit 20? Tatsächlich mit 25? Oder erst ab 30? Darüber kann man sicherlich diskutieren. Wir haben aber auch die andere Seite: Die Landesregierung führt als Höchstalter in der Zukunft 75 Jahre auf. So sollen Schiedspersonen nicht unbegrenzt weitermachen können. Grundsätzlich ist das sicherlich einerseits richtig: Ja, irgendwann kann die Belastung aufgrund des Alters zu groß werden und das Amt vielleicht auch nicht mehr so erfüllt werden, wie es erfüllt werden muss. Aber auch hier gibt es ein Andererseits: Wir riskieren damit möglicherweise, dass verdiente, erfahrene Personen, die wir in dem System brauchen, verloren gehen. Ein festgelegtes Alter sagt eben nicht automatisch etwas über Eignung aus. Die Debatte ist also offen: Wie gewinnen wir Jüngere, ohne Ältere vorschnell auszuschließen? Ein weiterer Punkt betrifft die Gebühren. Die Landesregierung will die Grundgebühr von 15 auf 30 Euro verdoppeln und zusätzlich eine Gebühr von 20 Euro erheben, wenn eine Einigung zustande kommt. Damit sollen die Kommunen finanziell entlastet werden, ohne dass die Gesamtkosten auch nur annähernd gedeckt würden. Die Kehrseite ist klar: Bürgerinnen und Bürger zahlen mehr. Genau das kann dazu führen, dass Schiedsverfahren unattraktiver werden. Dabei ist das Schiedsamt gerade wegen seiner Niedrigschwelligkeit so wertvoll. Und wir müssen auch daran denken, dass Menschen, gerade wenn sie eher knapp bei Kasse sind, oft, wenn sie in ein Gerichtsverfahren gehen, vollständig Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe bekommen. Warum sollten sie also Geld in ein Schiedsverfahren investieren, wenn sie auch ein Gerichtsverfahren das den Staat im Zweifel deutlich mehr Geld kostet in Anspruch nehmen können? Wir müssen hier also gucken, dass das Schiedsamt seine Niedrigschwelligkeit behält. Die Balance im Hinblick auf das Portemonnaie der Bürger und darauf, was sie sich noch leisten wollen, muss auf jeden Fall gehalten werden. Die Digitalisierung ist ein weiterer Aspekt, der in den Blick zu nehmen ist. Künftig soll es möglich sein, Anträge elektronisch einzureichen. Das ist super. Wir wollen die Digitalisierung, gar keine Frage. Aber ob das in der Praxis dann so funktioniert, hängt aktuell davon ab, ob die jeweilige Schiedsperson ein elektronisches Postfach einrichtet. Das bedeutet: In einer Gemeinde geht es, in der nächsten geht es nicht. Damit fehlen einheitliche Standards. Die Gefahr ist, dass wir am Ende keinen echten Fortschritt erreichen, sondern nur eine zusätzliche Variante der Durchführung eines Schiedsverfahrens in die Welt setzen. Digitalisierung darf kein Flickenteppich sein. Sie muss landesweit funktionieren, sonst haben wir hier überhaupt keinen Mehrwert. Da muss dringend nachgearbeitet werden. Positiv hervorheben möchte ich die Neuregelung der Zuständigkeit. Dass das Schiedsverfahren vor Ort stattfinden soll und damit auch Ortsbegehungen ohne Weiteres möglich sein werden, ist in jedem Fall ein positiver Weg und anzuerkennen. Meine Damen und Herren, was bleibt also? Der Entwurf enthält richtige Ansätze, wirft aber ebenso viele Fragen auf. Wir sollten genau prüfen: Belastet er die Kommunen finanziell, ohne dass das Land Verantwortung übernimmt? Finden wir das richtige Maß bei den Altersgrenzen? Gefährden die Gebührensteigerungen die Niedrigschwelligkeit der Schiedsämter? Und: Sorgt die Digitalisierung tatsächlich für mehr Bürgerfreundlichkeit, oder bleibt sie Stückwerk? Diese Fragen sind entscheidend, wenn wir über den Gesetzentwurf sprechen. Insoweit freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss, wo wir derartige Fragen klären können.

Alle Reden von Martina Machulla Rede ansehen ↗