Julia Willie Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Tätigkeit zu gewähren. Das ist etwas, was sich dann auch in der Finanzhilfe entsprechend abbilden wird. Wir setzen uns im Kultusministerium ohnehin dafür ein, immer wieder zusätzliche Maßnahmen zur Qualifizierung von Fachkräften auf den Weg zu bringen und neue Zielgruppen zu erreichen. Insofern nehmen wir das Gesetz dankbar auf, um zusätzliche und weitere Wege zu ermöglichen. Herr Fühner, dass wir hier nichts tun, kann ich nun überhaupt nicht stehen lassen. Wir haben in diesem Jahr erstmalig 19.200 Menschen in der Ausbildung. Das ist ein deutlicher Zuwachs. Das zeigt, dass wir mit dieser Ausbildung immer mehr Menschen erreichen. Darüber hinaus möchte ich sagen, dass eine dualisierte Ausbildung für alle in keinem einzigen Bundesland der Weg ist, einfach weil viele Menschen bewusst unterschiedliche Wege bei der Ausbildung ergreifen. Aber wenn Sie gestatten, diskutieren wir das an anderer Stelle weiter, denn das ist ein durchaus komplexes Thema. Im Gesetzt ist eine zusätzliche Flexibilität und eine Vereinfachung im Bereich der Anzeigepflicht, also eine Bürokratieentlastung, vorgesehen. Auch das kann ich hier nur begrüßen. Herr Rykena, Sie sagen, das sei überkomplex. Da kann ich nur entgegnen: Ja, das Thema ist in der Tat komplex. Wir haben bundesgesetzliche Vorgaben, die wir gewährleisten müssen. Wir haben Rechtsansprüche von Eltern, die eine bedarfsgerechte Betreuung und Bildung einfordern können. Vor dem Hintergrund braucht man immer Augenmaß, um Flexibilität zu schaffen, die funktioniert, aber natürlich auch rechtssicher sein muss. Und daher ist es manchmal auch komplex. Ich freue mich sehr, dass das Gesetz darüber hinaus weiterhin sagt, dass die dritte Kraft in der Krippe kommen soll ‑ dass sie also nicht erneut verschoben wird ‑, dass es aber trotzdem den Pragmatismus an den Tag legt, dass dort, wo Kräfte nicht gefunden werden können, die Gruppen am Ende natürlich auch nicht schließen sollen. Wir als Ministerium werden daraus die Konsequenz ziehen, die Kita-Notverordnung, die häufig ein sehr umstrittenes Thema war, nicht weiter zu verlängern, sondern auslaufen zu lassen. Wir werden aber auch dort Pragmatismus walten lassen: Wenn Kinder schon in Einrichtungen sind, soll diesen nicht gekündigt werden. Insofern werden wir für diese Einrichtungen befristet einen Bestandsschutz gewährleisten. Ich möchte deutlich machen, dass die Bewältigung des Fachkräftemangels in allen Bereichen und insbesondere dort, wo es um unsere Kinder geht, ein riesiger Kraftakt ist. Insofern finde ich es gut, dass hier befristet Maßnahmen beschlossen werden, die auf Sicht fahren und bei denen bei Bedarf nachgesteuert werden bzw. zusätzliche Schritte ergriffen werden können. Darüber hinaus gibt es im Bereich der Kindertagesstätten viele andere Themen, die wir miteinander in den Blick nehmen müssen und werden. Insofern freue ich mich auf die weitere Zusammenarbeit und den Austausch mit Ihnen.
