Marie Kollenrott
Die Errichtung von Floating-Photovoltaikanlagen einfacher und wirtschaftlicher gestalten
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal herzlichen Glückwunsch, liebe Kollegin von der CDU-Fraktion, zur ersten Rede aus dem Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz. Mein Herz brennt für die Erneuerbaren; Sie wissen das alle. Deshalb ist die heutige Rede für mich etwas diffizil. Wir alle in diesem Haus sind uns einig: Wasser ist ein hohes, ein lebenswichtiges Gut, gerade in Zeiten des rasant voranschreitenden Klimawandels. Das haben wir, denke ich, mit unserem interfraktionellen Entschließungsantrag zum Wassermanagement bereits sehr deutlich gemacht. Der Schutz unserer Gewässer muss oberste Priorität haben. Das bedeutet eben auch, dass wir genau abwägen müssen, welche Nutzungen wir auf und in unseren Gewässern zulassen. Der CDU-Antrag schlägt vor, die Errichtung von Floating-Photovoltaikanlagen zu erleichtern und bestehende Schutzregelungen aufzuweichen. Wir meinen aber, hier ist Vorsicht geboten. Der Gesetzgeber hat zum Schutz dieses sensiblen Guts bewusst enge Grenzen gesetzt. Floating-PV ist nur auf minderwertigen künstlichen Gewässern und nicht in sensiblen Uferbereichen erlaubt; sie darf maximal 15 % der Gewässerfläche bedecken. Das ist ein kluges Vorgehen; denn so können erste Projekte entstehen, mit denen Erkenntnisse gewonnen werden können. Gleichzeitig aber steht der Gewässerschutz weiterhin an erster Stelle. Wir wissen noch zu wenig über die Auswirkungen schwimmender Solaranlagen auf Wasserqualität, Temperatur, Sauerstoffgehalt und die Lebensräume verschiedener Arten. Wissenschaft und Forschung haben hier noch zu viele offene Fragen. Wenn der Grundsatz „Wasser- und Biotopschutz first" gilt und das sollte er, dann müssen wir an den bestehenden Schutzmechanismen festhalten und dürfen keine vorschnellen Lockerungen vornehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wer den Schutz unserer Gewässer ernst nimmt, sollte nicht gleichzeitig eine beschleunigte Genehmigung und eine Privilegierung einer Technologie fordern, deren Folgen für unsere Gewässer noch nicht ausreichend erforscht sind. Auch wenn wir große Sympathie für Floating-PV haben und darauf hinwirken werden, hier schnell, aber eben erkenntnisbasiert voranzukommen, können wir Ihrem Antrag leider so nicht zustimmen. Gleichwohl kann und soll Floating-PV zukünftig ein potenzieller Baustein einer klimaneutralen Energieversorgung sein. Aktuell läuft das vom BMWK geförderte Forschungsprojekt PV2Float, das Floating-PV umfassend untersucht, von der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit bis hin zu ökologischen Auswirkungen auf unsere Gewässer. Ebenso warten wir gespannt auf die Ergebnisse des BfN-Projekts zu den Auswirkungen schwimmender PV-Anlagen auf Natur und Landschaft. Solche Forschungsergebnisse müssen wir aber abwarten, bevor wir über genehmigungsrechtliche Erleichterungen sprechen. Falls sich die Befürchtungen zu negativen Auswirkungen nicht bewahrheiten, können wir zu gegebener Zeit erneut diskutieren und das werden wir auch, in welcher Größenordnung Floating-PV einen Beitrag zur Energiewende leisten kann. Bis dahin gilt das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip; denn auch für Gewässer sollte gelten: Better safe than sorry. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der AfD der
