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Dr. Kathrin Wahlmann

26.09.2024 5:00 min Tagungsabschnitte 19/19

Vertrauen in den Rechtsstaat stärken - Strafjustiz entlasten! Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens nach §§ 417 ff. StPO besser nutzen

Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Manchmal fragt man sich, mit wem sich die Verfasserinnen und Verfasser von Entschließungsanträgen eigentlich beraten, bevor sie einen Antrag einbringen. Dieser Antrag enthält jedenfalls genügend Gründe, sich diese Frage zu stellen, sodass ich mich direkt in der ersten Beratung dazu äußern will. Das beginnt mit den Zahlen. Ja, wir haben einzelne Staatsanwaltschaften, bei denen auch ich mir wünschen würde, dass sie mehr Fälle im beschleunigten Verfahren behandeln würden. Aber um Einzelfälle geht es in Ihrem Entschließungsantrag ja gar nicht. Es ärgert mich jedes Mal aufs Neue, wenn aus politischen Motiven Erfolge der niedersächsischen Justiz kaputtgeredet werden. Deshalb ganz klar und deutlich Frau Camuz hat es eben auch angesprochen: Niedersachsen ist bundesweit ganz vorne bei der Erledigung in beschleunigten Verfahren. Ich will das an ein paar Zahlen verdeutlichen: Niedersachsens Amtsgerichte haben im Jahr 2023 rund 8,8 % aller amtsgerichtlichen Strafverfahren in Deutschland erledigt. Von den beschleunigten Verfahren bundesweit haben sie dagegen gut 15,6 % erledigt. Der Anteil der beschleunigten Verfahren liegt mit anderen Worten bei 180 % des Bundesdurchschnitts. 180 %! Schon deshalb kann von einem niedersachsenweiten Nachholbedarf überhaupt keine Rede sein. Angezeigt wäre es stattdessen, die Leistung der Kolleginnen und Kollegen im Land anzuerkennen, die die beschleunigten Verfahren mit großem Einsatz so energisch betreiben. Mit wem auch immer die Damen und Herren von der CDU gesprochen haben, um diesen Antrag vorzubereiten, Strafrechtspraktiker können es jedenfalls nicht gewesen sein; denn dass beschleunigte Verfahren die Staatsanwaltschaften entlasten würden, geht an der Realität massiv vorbei. Um wenige Stunden nach der Tat den Täter vor Gericht zu stellen und zu verurteilen, müssen alle Beteiligten wirklich ganz energisch an einem Strang hängen an einem Strang ziehen und sich reinhängen. Entschuldigung! Die Polizei muss sofort die Staatsanwaltschaft informieren. Die Staatsanwaltschaft muss sofort die Anklage verfassen und rausbringen, und das Gericht muss quasi sofort einen Verhandlungstermin ansetzen, das heißt einen Raum, eine Richterin bzw. einen Richter, eine Protokollkraft etc. bereitstellen. Gegebenenfalls muss auch noch kurzfristig eine Verteidigerin oder ein Verteidiger gefunden werden. Das ist mit Sicherheit nicht weniger Arbeit, als wenn das alles in Ruhe geplant und miteinander abgestimmt wird, wie in regulären Verfahren auch. Beschleunigte Verfahren sind trotzdem ein Wert an sich, weil den Tätern so ganz schnell die Rote Karte gezeigt wird. Die Staatsanwaltschaften entlasten sie aber sicher nicht. Soweit der Antrag auch Vorgaben der Landesregierung zur Geschäftsverteilung in den Gerichten vorsieht, empfehle ich einen Blick ins Grundgesetz. Stichwort „richterliche Unabhängigkeit". Herr Schröder hat es eben dargestellt. Kommen wir also zur einzigen konkreten Forderung des Antrags, der Bündelung der beschleunigten Verfahren bei den Amtsgerichten am Sitz der jeweiligen Staatsanwaltschaft. Ich weiß nicht, wer Sie in diesem Fall beraten hat, aber ich muss Ihnen leider sagen, Sie kommen zu spät; denn genau das, die Konzentration der beschleunigten Verfahren am Amtsgericht, am Sitz des Landgerichts oder bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die den Antrag stellende Zweigstelle der Staatanwaltschaft ihren Sitz hat, ist nicht nur längst geplant, sondern bereits in Umsetzung. Ich habe nämlich den entsprechenden Verordnungsentwurf bereits vor einiger Zeit zur Stellungnahme durch den Geschäftsbereich freigegeben. Wenn sich daraus keine grundlegenden Bedenken ergeben, die bisher nicht berücksichtigt wurden, wird die Verordnung zum 1. November 2024 in Kraft treten. - Ja, Sie dürfen ruhig. Wir wollen damit unseren hoch belasteten Staatsanwaltschaften die Möglichkeit geben, beschleunigte Verfahren möglichst einfach durchzuführen. Absprachen werden vereinfacht, Fahrtzeiten entfallen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir die ohnehin gute Bilanz bei den beschleunigten Verfahren damit weiter verbessern werden. Schön, dass der Entschließungsantrag uns hier zustimmt. Neues bringt der Antrag in dieser Hinsicht nicht. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Herr Plett, eine Kurzintervention auf die Rede der Ministerin ist nicht möglich. Sie haben allerdings noch eine Restredezeit von 26 Sekunden.

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