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Ulf Prange

SPD 12.10.2023 9:01 min Tagungsabschnitte 19/10

Ersatzfreiheitsstrafe gerechter gestalten, Kosten reduzieren, Resozialisierung fördern!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Patrick H. sitzt in der JVA. Den Tag, als die Polizei ihn verhaftete und ins Gefängnis brachte, wird er nie vergessen. Zu einer Gefängnisstrafe wurde er nie verurteilt, er konnte nur seine Geldstrafe nicht zahlen. Damit ist er nicht allein.“ - Mit diesen vier Sätzen beginnt eine spannende Doku, die man sich auch noch in der Mediathek der ARD unter dem Titel „Arm und Reich vor Gericht - Wie gerecht ist unsere Strafjustiz?“ anschauen kann. Ich empfehle Ihnen, diese zu schauen. Das ist wirklich eine gute Dokumentation, in der Experten, Betroffene und auch die Praxis ‑ Mitarbeitende aus den Justizvollzugsanstalten, aus den Staatsanwaltschaften und aus den Gerichten ‑ zu Wort kommen. Das ist, glaube ich, ein Beitrag zur Versachlichung. Herr Moriße, Sie haben gesagt, wir müssten irgendetwas ausräumen. Ich habe hier von Ihnen nur haltlose Unterstellungen gehört. Was Sie unserer Ministerin, die einen wirklich großartigen Job macht, unterstellen, hat ja nun überhaupt keine Grundlage. Das war dann doch eher so ein bisschen Verschwörungstheorie. Es geht doch gar nicht darum, dass Straftäter nicht in Haft kommen. Sie haben ja immer an der Haftstrafe angesetzt. Genau: Da müssen die hin. - Aber hier geht es eben nicht um Menschen, die zu einer Haftstrafe verurteilt worden sind, sondern zu einer Geldstrafe, die die Geldstrafe nicht bezahlen können und sie deswegen absitzen müssen. Dann erheben Sie auch gleich wieder den Vorwurf, das alles seien Menschen mit Migrationshintergrund usw. Das ist einfach Quatsch! Unterlassen Sie es mal besser, diese Punkte anzuführen. An die Adresse meiner lieben Kollegin Frau Machulla gerichtet: Die Rechtslage ändert sich erst im Februar. Sie haben recht, dass der Bundesgesetzgeber, was wir ausdrücklich unterstützen, den Umrechnungsmaßstab für die Ersatzfreiheitsstrafe halbiert hat - aber nicht mit sofortiger Wirkung, sondern mit Wirkung ab Februar. Und wir wollen hier auch nichts übers Knie brechen oder durch die Hintertür einführen. Wir haben einen Entschließungsantrag eingebracht. Dem müssen Sie heute auch noch gar nicht zustimmen, weil wir ihn hoffentlich einvernehmlich in den zuständigen Ausschuss überweisen und dort über diese Vorschläge diskutieren. Es geht doch um Folgendes ‑ meine Kollegin Frau Camuz hat ja schon einiges gesagt ‑: Natürlich zahlen die meisten Menschen ihre Geldstrafe, weil sie rechtschaffen sind. Es gibt auch Menschen ‑ das ist die zweite Gruppe ‑, die nicht bezahlen wollen. Für die macht die Ersatzfreiheitsstrafe auch Sinn. Deswegen spricht man ja auch vom Rückgrat der Geldstrafe. Wir haben einen staatlichen Strafanspruch. Dabei geht es um Rechtsdurchsetzung. Dann haben wir aber auch eine Gruppe von Menschen ‑ das sind überwiegend diejenigen, die tatsächlich in der Ersatzfreiheitsstrafe landen ‑, die aus unterschiedlichen Problemlagen nicht in der Lage sind, sich um ihre Angelegenheiten ‑ in diesem Fall um die Zahlung der Geldstrafe ‑ zu kümmern. Das sind oftmals arme Menschen. In einer Hauptverhandlung wird eine Strafe natürlich korrekt ermittelt. Bei der Ermittlung der Anzahl der Tagessätze geht es um die Schwere der Schuld. Bei der Bemessung der Höhe des Tagessatzes berücksichtigt das Gericht, wenn es die Einkommensverhältnisse des Betroffenen kennt, natürlich dessen Vermögensverhältnisse. Es gibt aber auch das Strafbefehlsverfahren, wo das nur so geprüft wird, wie man es prüfen kann. Da gibt es keine Angaben des Betroffenen. Deswegen ist es tatsächlich so, dass es bei vielen Verfahren ‑ gerade wenn eine Hauptverhandlung stattgefunden hat ‑ eine angemessene Strafe gibt; da bin ich völlig bei Ihnen. Aber gerade in Strafbefehlsverfahren ‑ das hört man auch immer wieder aus der Justiz ‑ kann es eben dazu kommen, dass nicht gesehen wird, dass es sich um jemanden ohne Einkommen handelt, und dann kriegt der einen Durchschnittssatz von 30 Euro aufgebrummt. Und wenn derjenige dann 30 Tagessätze kriegt, dann ist der überfordert. Dann gibt es Menschen, die in schwierigen finanziellen Situationen leben und verschuldet sind. Wenn dann auch noch so ein Verfahren dazukommt, legen diese Menschen alle Briefe weg, und irgendwann steht, wie bei Patrick H. in der Dokumentation, die Polizei vor der Tür. Das hilft doch keinem. Wir sind in einer Situation, in der wir die Haftplätze für diejenigen brauchen, die wirklich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Wir können in 20 oder 30 Tagen nicht ernsthaft resozialisieren; das ist ja die Aufgabe von Haft. In jeder Justizvollzugsanstalt, in der ich in den letzten Jahren war, hat man mir erzählt, das sei unheimlich schwierig; die seien dort ein paar Tage, und bis sie überhaupt angekommen seien, seien sie wieder weg. Das führt zu enormen Belastungen für die dort arbeitenden Menschen. Ich finde, dass es vor diesem Hintergrund vernünftig ist, sich damit zu beschäftigen, wie Ersatzfreiheitsstrafen verhindert und vermieden werden können. 195 Euro am Tag sind ja auch ein stolzer Preis. Lassen Sie mich ein Beispiel anführen: Da hat jemand 40 Tagessätze à 20 Euro bekommen. Das sind zusammen 800 Euro. Die kriegt der Staat aber nicht; denn die Ersatzfreiheitsstrafe ist ja keine Erzwingungshaft, sondern mit dem Absitzen der Ersatzfreiheitsstrafe ist die Geldstrafe sozusagen beglichen. Auf der anderen Seite aber sind wir bei Kosten von 195 Euro am Tag, wenn wie in diesem Beispiel 40 Tagessätze zugrunde gelegt werden, bei ca. 8 000 Euro pro Fall, die der Staat dafür bezahlen muss. Das ist der erste Punkt. Es geht auch darum, mit Steuergeldern vernünftig umzugehen. Wir haben, wie ich sagte, aus den Justizvollzugsanstalten die Erfahrung, dass das sehr belastet, einen großen Arbeitsaufwand bereitet und eine Resozialisierung in diesem kurzen Zeitrahmen nicht möglich ist. Wir müssen uns aber auch die Betroffenenperspektive anschauen. Das sind ja meistens Menschen, die schon in einer relativ instabilen Situation sind - wirtschaftliche Verhältnisse, persönliche Verhältnisse. Und wenn dann noch ein Wohnungs- oder Arbeitsplatzverlust oder der Wegfall von sozialer Bindung dazu kommt, dann schadet das natürlich den Betroffenen, aber auch der Gesellschaft, weil wir das alles wieder mit staatlichen Leistungen irgendwie einfangen müssen. Von daher kann das alles keinen Sinn machen. Deswegen müssen wir daran arbeiten, wie man die Ersatzfreiheitsstrafe besser gestalten kann. Ich bin sehr froh darüber, dass die Ampel in Berlin diesen neuen Umrechnungsschlüssel gebracht hat. Der hilft, löst aber auch nicht alle Probleme. Wir haben im Koalitionsvertrag geschrieben, im Regelfall sollte niemand ohne den Versuch eines vorherigen persönlichen Gesprächs zum Haftantritt geladen werden. Ich finde, das ist doch eine sinnvolle Geschichte. Wir haben in Niedersachsen im Prinzip drei Maßnahmen zur Haftvermeidung, die unterschiedlich gut laufen: Dabei handelt es sich erstens um die Geldverwaltung durch die Anlaufstellen und natürlich die Straffälligenhilfe ‑ das ist ein super Modell, sehr erfolgreich. Wir haben uns vorgenommen, das stärker zu fördern, damit das noch besser wird. Aber wir müssen diese Angebote auch zu den Betroffenen bringen. Daran fehlt es manchmal. Wir haben zweitens eine Struktur beim Allgemeinen Justizsozialdienst geschaffen, der aufsuchende Arbeit über die Gerichtshilfe macht. Auch das ist ein sehr wertvoller Baustein. Und drittens haben wir das Programm „Schwitzen statt Sitzen“. Das hört sich natürlich immer schön an. Wir müssen aber auch zugestehen, dass viele Betroffene aufgrund von Drogenabhängigkeit, psychischen oder gesundheitlichen Problemen dafür nicht infrage kommen. Diese Betroffene brechen das Programm wieder ab, weil sie es einfach nicht schaffen. Das hilft keinem. Deswegen ist es doch viel sinnvoller, zu gucken, wie zum Beispiel über die Geldverwaltung den Menschen geholfen werden kann, ihre Geldstrafe zu bezahlen. Das machen soziale Träger wie die Diakonie oder der SkF. Die docken da noch ihre Schuldnerberatung und andere soziale Angebote an. Das ist so wertvoll, weil den Menschen dadurch nicht nur geholfen wird, ihre Ersatzfreiheitsstrafe abzuzahlen, sondern diese Menschen auch noch soziale Unterstützung bekommen. Ich will jetzt nicht alle Vorschläge wiederholen, weil meine Redezeit langsam abläuft. Frau Camuz hat die Vorschläge schon zutreffend vorgestellt. Ganz wichtig aber finde ich unseren Antritt, an die Bundesebene heranzugehen mit dem Vorschlag, eine Ersatzfreiheitsstrafe zur Bewährung einzuführen. Jemand, der zu einer Geldstrafe ‑ der mildesten Strafe ‑ verurteilt ist, springt, wenn er nicht zahlt, in die Freiheitsstrafe, die härteste Strafe. Dazwischen liegt normalerweise eine Bewährungsstrafe. Wenn es eine Bewährungsstrafe gibt, können daran auch soziale Unterstützungsangebote angekoppelt werden und kann der Betroffene verpflichtet werden, Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um ihn zu stabilisieren. Das ist für die Gesellschaft gut, das ist für den Betroffenen gut, und das entlastet auch die Justiz. Das ist ein echter Beitrag zu Resozialisierung, den wir mit diesem Antrag auf den Weg bringen möchten. Vielen Dank.

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