Gerald Heere
Auswirkungen der Grundsteuerreform auf Resthöfe und die Leerstandsquote
Herr Minister Heere, bitte sehr! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie richtigerweise sagen, sind es sehr spezielle Fälle. Das hat auch die Zwischenevaluation gezeigt. Da haben wir, wie gesagt, Hinweise von den Spitzenverbänden bekommen, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern. Auch die Finanzämter haben bestimmte Fallkonstellationen identifiziert. Diese sehr speziellen Fälle sind natürlich bei dem Vorschlag gemeint, Erlassmöglichkeiten für die Kommunen zu schaffen, einfach weil die die Situation vor Ort am allerbesten einschätzen können. Sie können einschätzen, inwieweit es diese Härten tatsächlich gibt und es gerechtfertigt ist, von den allgemeinen Regelungen abzuweichen. In das Gesetz neue Fallkonstellationen mit einer gewissen Komplexität aufzunehmen, hätte ein großes Maß an neuen Verfahrensschritten zur Folge, bis hin dazu, dass wir wahrscheinlich neue Massenverfahren für viele Grundstücke und damit viel zusätzliche Bürokratie auslösen würden. Deshalb ist es aus unserer Sicht der deutlich bessere und vor allen Dingen der örtlichen Situation angemessene Weg, den Kommunen hier Freiräume zu geben, anstatt das Grundsteuergesetz in seiner Struktur hierfür zu ändern und damit im Grundsatz neue Massenverfahren auszulösen. Insofern wird das durch die Erlassmöglichkeit gelöst. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Die vierte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD:
