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Dr. Andreas Philippi

26.01.2023 8:07 min Tagungsabschnitte 19/4

Unterversorgung von Patienten in Krankenhäusern und Notaufnahmen

- Für die Landesregierung wird Herr Minister Dr. Andreas Philippi antworten. Bitte schön, Herr Minister! Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Seit einigen Wochen ist die Situation in der Notfallversorgung in Niedersachsen wie auch in anderen Bundesländern angespannt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ein Grund ist die hohe Anzahl statistisch signifikanter Infektionen der oberen Atemwege mit RS-Viren und eine außergewöhnlich hohe Influenzawelle relativ früh in der Saison im November und Dezember sowie restliche COVID-Infektionen, also ein extrem hohes Patientenaufkommen in den Notaufnahmen. Als weitere Hauptursache wird von den Krankenhäusern der Personalmangel genannt. Den Kliniken fehlt Personal, das aus dem Gesundheitssystem ausgeschieden bzw. abgewandert oder längerfristig erkrankt ist. Dieser Personalmangel führt dazu, dass Betten nicht belegt werden können und im schlimmsten Fall ganze Stationen gesperrt werden müssen. Daraus folgt, dass Patientinnen und Patienten aus den Notaufnahmen nicht mehr in die Krankenhäuser verlegt werden können. Ein weiterer Grund liegt in einer zunehmenden Inanspruchnahme von Rettungsdiensten und Kliniken durch Personen, deren Gesundheitszustand nicht als Notfall einzustufen ist. Diese Patientinnen und Patienten müssten ambulant durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versorgt werden. Zum Teil sind die Hilfebedarfe so wenig akut, dass auch der Einsatz des ambulanten ärztlichen Bereitschaftsdienstes nicht gerechtfertigt ist. Die Patientinnen und Patienten wählen häufig den schnellsten und für sie auch bequemsten Weg in eine gesundheitliche Versorgung und werden direkt in den Notaufnahmen vorstellig oder rufen den Rettungsdienst an. Die Krankenhäuser fangen hier also eine offensichtliche Schwächung der Bereitschaftsdienste bzw. der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auf. Krankenhäuser reagieren natürlich darauf. Sie können über das webbasierte Notfallmanagementsystem IVENA - IVENA bedeutet Interdisziplinärer Versorgungsnachweis vorübergehende Versorgungsengpässe melden. Diese Meldungen können einzelne Bereiche, Geräte oder auch die Notaufnahme betreffen. Landläufig wird die Meldung von Versorgungsengpässen als „Abmeldung“ bezeichnet. Dies vorangestellt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine Daten bezüglich der Abmeldezeiträume oder häufigkeiten von Krankenhäusern vor. Zu Frage 2: Hierzu liegen der Landesregierung ebenfalls keine Daten vor. Die Krankenhäuser sind zu einer entsprechenden Datenerfassung nicht verpflichtet. Zu Frage 3: Das Projekt „Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung (SaN)“ Sie haben es eben angesprochen ist im dritten Quartal 2022 in Hessen gestartet. Es handelt sich dabei um ein Projekt, in dem die Verzahnung der Notfallversorgungssektoren erprobt wird. Das heißt, im Projekt „SaN“ wird in drei hessischen Landkreisen die technische Verknüpfung der Rufnummern 116 117 und 112 versucht. Das standardisierte Ersteinschätzungsverfahrens „Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland (SmED)“ wird dazu auch in den Rettungsleitstellen genutzt sowie die Anbindung ambulanter Partnerpraxen an IVENA und Transport nicht akuter Rettungsdienstfälle in Arztpraxen angestrebt. Das ist ein vielversprechendes Modell, zu dem bisher leider keine Evaluationsergebnisse vorliegen. Zudem sind generelle Umsetzungshürden aus ähnlichen Projekten bekannt. Ich verweise nur stichwortartig auf Datenschutz, unterschiedliche Ersteinschätzungsstandards und hohen IT-Aufwand. Durch die niedersächsische Arbeitsgemeinschaft „Notfallversorgung - Kooperation zwischen Rettungsdienst und KVN“ werden derzeit Informationen über den aktuellen Status und erste Erfahrungen aus dem Projekt in Hessen eingeholt. Grundsätzlich werden die Ziele und Ansatzpunkte des Vorhabens von der Niedersächsischen Landesregierung geteilt und durch andere Maßnahmen bereits verfolgt. Die technische Verknüpfung der Rufnummern 116 117 und 112 in drei niedersächsischen Modellleitstellen befindet sich in Planung. Bereits seit 2019 werden in Niedersachsen Gemeindenotfallsanitäter zur Entlastung von Rettungsdienst und Notaufnahmen von nicht vital bedrohlichen Notfällen in der Stadt Oldenburg sowie in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg und Vechta erfolgreich erprobt. Gemeindenotfallsanitäter versorgen die Patientinnen und Patienten vor Ort, sodass ein Transport in ein Krankenhaus oder in eine Arztpraxis nach Möglichkeit auch vermieden werden kann. Erste Auswertungen zeigen positive Ergebnisse. Endgültige Evaluationsergebnisse werden für Sommer 2023 erwartet. Eine Verzahnung mit dem Angebot „Telemedizin im ärztlichen Bereitschaftsdienst“ wird derzeit durch die AG „Notfallversorgung“ geplant. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass diese telemedizinischen Beratungen sehr gut funktionieren können. Das niedersächsische Sozialministerium hat im Oktober 2022 das Bundesministerium für Gesundheit gebeten zu prüfen, wie rechtliche Voraussetzungen zur Einführung des Konzepts des Gemeindenotfallsanitäters in der Fläche geschaffen werden können. Genauso wie der Gemeindenotfallsanitäter steht auch die Community Health Nurses als Punkt im Koalitionsvertrag, und es wird angestrebt, das auf Bundesebene umzusetzen. Des Weiteren ist die Landesregierung in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung zu einer durch diese geplanten telemedizinischen Kommunikationsplattform. Sie soll Ärztinnen und Ärzten im Bereitschaftsdienst ermöglichen, durch die Rufnummer 116 117 vermittelte Fälle telemedizinisch zu behandeln. Der Start dieses Angebots ist für das erste Quartal 2023 vorgesehen. Die Landesregierung begrüßt das Vorhaben ausdrücklich, da es für Bürgerinnen und Bürger ein alternatives Versorgungsangebot darstellt und bei nicht bedrohlichen Notfällen dazu beiträgt, Rettungsdienste und Notaufnahmen zu entlasten. Zusätzlich ist zu erwarten, dass die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zum 1. Januar 2023 eingeführten Zuschläge für ambulante Behandlung von Akutfällen eine entlastende Wirkung für den stationären Bereich und den Rettungsdienst zeigen werden. Ein Zuschlag von 100 % bis 200 % und eine extrabudgetäre Vergütung werden gewährt, wenn nach der Kontaktaufnahme von Versicherten mit der Rufnummer 116 117 eine Einschätzung als Akutfall und eine ambulante ärztliche Behandlung innerhalb der nächsten zwei Tage erfolgen. Zudem wird eine Informationskampagne geprüft, mit der Menschen über außerklinische Versorgungsangebote informiert und für eine Inanspruchnahme der Zentralen Notaufnahmen nur in echten Notfällen sensibilisiert werden sollen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN) Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Vielen Dank, Herr Minister.

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