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Alexander Saade

SPD 10.09.2025 6:16 min Tagungsabschnitte 19/27

Der Fall Friedland: Schweigende Ministerin, überlastete Behörden und offene Fragen - Rot-Grün muss endlich handeln!

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Tod von Liana, einer 16-jährigen jungen Frau, hat uns alle tief erschüttert. Natürlich sind unsere Gedanken bei ihrer Familie und den Freundinnen und Freunden. Denn für sie bedeutet dieser Tag unermessliches Leid. Und ich denke, wir alle wünschen uns, dass so etwas nie wieder passiert. Aber bei aller Tragik des Falls in Friedland: Einfache Antworten und schnelle Parolen bringen niemanden zurück, und sie lösen auch keine Probleme. Und ganz ehrlich: Ich finde die Richtung der Debatte merkwürdig. Es geht nämlich nicht mehr um Täter oder Tatmotiv. Kritik trifft vor allem auf das Verwaltungsgericht, auf eine mögliche Abschiebehaft und geht vor allem auch in Richtung Landesaufnahmebehörde, weil diese eine gerichtliche Entscheidung hingenommen hat. In dieser Debatte springt die CDU irgendwie auch den Populisten zur Seite. Natürlich müssen wir alles dafür tun, dass Menschen andere Menschen nicht vor einen Zug stoßen, und natürlich ist es unsere Aufgabe, unseren Rechtsstaat durchzusetzen. Und ausreisepflichtige Ausländer gehören abgeschoben. Aber nur Populisten jetzt schaue ich mal auf die rechte Seite des Hauses würden behaupten, dass eine gescheiterte Abschiebung die Ursache für eine Tötung ist. Und ich sage es Ihnen hier ganz deutlich: Weder die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen noch das Innenministerium und auch nicht das Justizministerium haben die 16-Jährige vor den Zug gestoßen. Meine Damen und Herren, es gab vor drei Tagen einen sehr lesenswerten HAZ-Artikel. Darin hat die Direktorin des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität Hannover, Frau Susanne Beck, ganz zutreffend ausgeführt: Vorliegend hat ein Mensch mutmaßlich einen anderen Menschen getötet - nicht, weil er Asylantragsteller war, nicht, weil er Iraker war, und auch nicht, weil er ausreisepflichtig war, sondern weil dieser Mensch, Stand heute, erhebliche psychische Probleme hatte. Meine Damen und Herren, das ist doch der Kern der Sache hier. Worüber wir wirklich reden müssen, zeigt der Fall Friedland nämlich sehr deutlich: Es geht nicht um das Ausländerrecht. Es geht um den Umgang mit psychisch erkrankten, auffälligen Menschen. Der mutmaßliche Täter war viermal in einer geschlossenen Einrichtung mindestens, zuletzt einen Tag vor der Tat. Trotzdem konnte er, weil er das wollte, gehen, und zwar gegen ärztlichen Rat, ohne dass anschließend Polizei, Ausländerbehörde oder andere Stellen informiert wurden. Das, meine Damen und Herren, ist Alltag für unsere Polizei, und zwar nicht nur in Friedland. Wenn es eine verhaltensauffällige Person gibt und eine Zwangseinweisung betrieben wird die Person kommt vielleicht in eine entsprechende Einrichtung, dann kann es durchaus sein, dass die Polizei am nächsten Morgen wieder auf dieselbe Person trifft, ohne dass sie weiß, was zwischenzeitlich passiert ist. Das ist ein Problem. Denn weder Sozialpsychiatrischer Dienst noch Polizei oder andere Behörden werden informiert, wenn eine Person aus einer solchen Einrichtung entlassen wird. Die Frage, die wir uns eigentlich stellen sollten, ist: Wer kümmert sich eigentlich und wie kümmern wir uns als Gesellschaft um psychisch auffällige Menschen? Meine Damen und Herren Einen Moment, Herr Saade! - Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wir haben Frau Hermann wirklich unsere uneingeschränkte Aufmerksamkeit geschenkt, und wir tun das jetzt mit Respekt, mit Anstand und Empathie auch gegenüber dem Kollegen Saade. ‑ Herr Bothe, Sie haben gleich noch Ihre fünf Minuten Zeit. Mäßigen Sie sich jetzt! Herr Saade, fahren Sie fort! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Frage lautet also vielmehr: Wer kümmert sich und wie kümmern wir uns als Gesellschaft um psychisch auffällige Menschen? Darum wird als nächster Schritt das Niedersächsische Psychisch-Kranke-Gesetz reformiert. Die Landesregierung arbeitet bereits auf Hochtouren an einem Gesetzentwurf. Drei Punkte werden entscheidend sein: Erstens. Wir brauchen Handlungssicherheit im Akutfall. Wir brauchen klare Befugnisse für Polizei, Ärzte und Sozialpsychiatrische Dienste. Wir brauchen standardisierte Verfahren, und wir brauchen dokumentierte Übergaben, damit zukünftig jeder weiß, was der andere tut. Zweitens. Wir brauchen verlässliche Schnittstellen. Heute wissen oft die einen nicht, was die anderen tun. Wir brauchen zukünftig feste Ansprechpartner und zwar sieben Tage die Woche 24 Stunden lang, eine Erreichbarkeit und entsprechende Rückmeldepflichten: Was passiert eigentlich, wenn bestimmte Personen wieder auf freiem Fuß sind? Drittens. Wir brauchen auch Klarheit beim Gefahrenbegriff. Denn heute ist eine Unterbringung oft nur dann möglich, wenn eine unmittelbare Gefahr droht, wenn also zum Beispiel jemand mit dem Messer vor mir steht. Aber wir wissen: Draußen gibt es Fälle, von denen wir sagen können, dass es sich um tickende Zeitbomben handelt. Da wissen wir nicht, wann eine Gefahr konkret wird. Genau so etwas müssen wir zukünftig realistischer erfassen. Meine Damen und Herren, das ist der Unterschied zwischen Symbolpolitik und seriöser Arbeit. Wir schaffen klare Regeln, wir schließen gefährliche Lücken, und wir sorgen dafür, dass Polizei, Kliniken und Behörden nicht mehr im Blindflug arbeiten müssen - und das alles, ohne Grundrechte aus dem Blick zu verlieren. So stärken wir die Sicherheit der Bevölkerung und die Handlungssicherheit der Polizei. Vielen Dank.

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