Christoph Willeke
Agrarsektor in Niedersachsen stärken: für eine auskömmliche und zukunftsfähige Landwirtschaft in bäuerlicher Hand!
Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Zu meinen beiden Vorrednern möchte ich gerade nur sagen: Ich habe jetzt wieder nur gehört, wie alles, was irgendwo gesagt wurde, was vorgeschlagen wurde, schlecht ist. Ich habe ein kleines Lob bei der doppelten Grunderwerbsteuer vernommen. Das nehme ich jetzt mal zur Kenntnis. Sonst gab es hier aber nichts, was bei dieser Debatte irgendwie konstruktiv dazu beigetragen hat, dass wir ein gutes Agrarstrukturgesetz auf den Weg bringen. So kann man Politik machen. Das überlasse ich natürlich Ihnen. Niedersachsen ist Agrarland Nummer eins, und wir sind stolz auf unsere zahlreichen landwirtschaftlichen, meist familiengeführten Betriebe. Die landwirtschaftliche Fläche, auf denen unsere Betriebe wirtschaften, ist ihr wertvollster Schatz, ihre Produktionsgrundlage. Der Bodenmarkt kannte in den letzten Jahrzehnten nur eine Richtung: steil aufwärts. Landwirtschaftliche Böden sind so teuer wie nie zuvor und werden von Banken, Industriellen, Fonds als sichere und profitable Anlage angesehen. Die Wertsteigerungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten geben diesen Investoren auch recht. Wir wollen ich glaube, das ist überparteilicher Konsens, dass die landwirtschaftliche Fläche in den Händen unserer Landwirte bleibt und nicht zum reinen Anlagevermögen verkommt. Land soll nicht außerhalb der Landwirtschaft im Eigentum in Größenordnungen vorhanden sein. Wir unterbinden das, wir gehen das an und halten den Daumen zum Beispiel auf Share Deals. „Share Deals" ist ein anderes Wort für Steuerumgehung in Grundstücksgeschäften. Hier werden Flächen in GmbHs versteckt. Anstatt Flächen zu kaufen oder zu verkaufen, werden die GmbHs gekauft oder verkauft. Somit hat man die Grunderwerbsteuer umgangen. Dieses Schlupfloch wollen wir schließen. Darauf wollen wir den Daumen kriegen. Wenn der kleine Bauer von nebenan Grunderwerbsteuer zahlen muss, dann sollte das bei größeren Geschäften auch so sein. Wir wollen, dass kleine Betriebe eine echte Wachstumsperspektive haben und sich auch gegen Monopolisten zur Wehr setzen können. Ja, wir werden das ins parlamentarische Verfahren mitnehmen. Zu der genauen Ausgestaltung liegt ein Vorschlag vor. Ich hoffe auf konstruktive Vorschläge. Wir wollen die doppelte Grunderwerbsteuer ich habe es kurz angesprochen beim Vorkaufsrecht eines Landwirts streichen. Die NLG, unsere Siedlungsgesellschaft, kann Grundstücke für einen gewissen Zeitraum sozusagen aufbewahren, um sie dann an vorkaufsberechtigte Landwirte weiterzuverkaufen. Das war bisher schon so. In Zukunft soll dieser Mehrpreis entfallen. Das ist eine wichtige Änderung zugunsten der Landwirte, die Flächen erwerben wollen. Ich möchte auch noch betonen, dass unsere Agrarstruktur in Niedersachsen nicht so weit in eine bestimmte Richtung gedriftet ist, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist. Aber wir müssen auch dafür sorgen, dass es so bleibt. Das sehe ich als eine langfristige Politik, die überlegt, was in den nächsten Jahrzehnten passiert. Solch ein Gesetz wirkt nicht in ein, zwei Monaten, aber es wirkt über Jahre. Dieser Entwicklung, die wir gerade sehen, müssen wir jetzt schon entgegenwirken. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ein gleichzeitig gelobter und kritisierter Punkt ist der Umgang mit Naturschutzträgern. Wir haben es in den Vorreden gehört. Auch diese Vorhaben haben einen Flächenbedarf. Allein das Bundesnaturschutzgesetz spricht den Akteuren des Naturschutzes Rechte zu, Flächen zu erwerben. Wir haben es also nicht allein in der Landeshand, das komplett zu unterbinden, selbst wenn wir wollten. Wir werden den Naturschutzverbänden natürlich ihr Recht gewähren, aber es soll auch keine Bevorzugung den Landwirten gegenüber stattfinden. Auch das sage ich hier ganz deutlich. Diese rechtlichen Möglichkeiten, die jetzt schon den anerkannten Naturschutzverbänden nach dem Bundesnaturschutzgesetz zustehen, können und wollen wir ihnen natürlich nicht nehmen. Die relevante Frage da knüpfe ich auch gerne an die Ausführungen meines Vorredners von der CDU an ist: Schaffen wir es, dem Verbrauch von Flächen, die über Kompensationsmaßnahmen der Landwirtschaft entzogen werden, zu begegnen und produktionsintegrierte Kompensation als Mittel der Wahl zu integrieren? - Das muss unsere Aufgabe sein, aber, Herr Dr. Mohrmann, das regelt man nicht in diesem Gesetz. Und ja, es ist richtig, auch andere Faktoren verschärfen die Flächenkonkurrenz: erneuerbare Energien, Infrastrukturausbau zum Beispiel. Auch ist der Begriff „Hochwasserschutzmaßnahmen" gefallen. Die Landwirtschaft hat aber noch nie im luftleeren Raum existiert. Es wird immer öffentliche Interessen geben, die es rechtfertigen, dass man landwirtschaftliche Flächen aus der Produktion nimmt. Das finde ich als Landwirt auch nicht schön, aber es ist immer ein Abwägen, auch hier. Wenn ich weiß, dass eine statistische Wahrscheinlichkeit besteht, dass in den nächsten 25 Jahren ein Hochwasser in meiner Stadt einen Schaden von 50 Millionen Euro auslöst, dann ist es fahrlässig, eine Fläche mit einem Wert von 500 000 Euro nicht zu einem Regenrückhaltebecken umzubauen. Das muss man einfach anerkennen. Ich glaube, das erkennt auch die CDU eigentlich an. Deswegen ist es richtig, dass auch der Hochwasserschutz in diesem Gesetz einen Auftritt in einer Zeile hat. Ich begrüße das. In der Kabinettsvorlage beweist das Ministerium auch durchaus Weitsicht. Das Gesetz soll nach zwei Jahren evaluiert werden. Das ist gut so. Wir müssen die Wirkung dieses Gesetzes bewerten und gegebenenfalls nachsteuern. Wir betreten mit diesem Agrarstrukturgesetz durchaus an der einen oder anderen Stelle neues Terrain, und wir sind im besten Sinne des Wortes mutig, aber nicht blind und verrannt. Wir wollen das auch wieder auf den Prüfstand stellen. Eine Sache ist mir noch besonders wichtig. Das knüpft auch an meine Vorredner an. Dieses Gesetz soll kein Bürokratiemonster sein. Das wurde hier gesagt, und ich möchte darauf eingehen. Für über 99 % der Landwirte soll sich beim Flächenkauf nichts ändern. Die Grundstücksverkehrsausschüsse sollen das Verfahren einleiten und Herr des Verfahrens sein. Dort sitzt die Kompetenz zu entscheiden, und dort muss die Kompetenz sitzen, das Verfahren überhaupt zu bemühen. Das bedeutet was hier angesprochen wurde Vertrauen in die Entscheidungskompetenz vor Ort. Das ist unbürokratisch. Gleichzeitig geben wir den Grundstücksverkehrsausschüssen erstmals ein Schwert in die Hand. Dieses Vertrauen haben die Mitarbeiter der Kammer und die gewählten Vertreter der Kreistage so setzt sich nämlich ein Grundstücksverkehrsausschuss zusammen verdient; sie kennen die Agrarstruktur vor Ort am besten. Lassen Sie mich noch eines sagen: Wir beginnen nun das parlamentarische Verfahren zu einem auch verfassungsrechtlich nicht einfachen Gesetzentwurf. Es gilt auch in diesem Fall das Struck'sche Gesetz: Kein Gesetzentwurf verlässt das Parlament so, wie er eingebracht wurde. Es erfolgt eine intensive Verbandsbeteiligung, und wir sind offen für Anregungen aus der Öffentlichkeit. Möge sich die beste Idee durchsetzen! Ich schaue auch die CDU an: Bringen Sie sich gerne ein! Lassen Sie uns darüber sprechen! Wir wollen ein konsensfähiges Agrarstrukturgesetz bauen, das in den nächsten Jahren und hoffentlich Jahrzehnten Bestand hat. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank, Herr Kollege. - Die nächste Wortmeldung kommt
