Dr. Andreas Philippi
Insolvenzgefährdete Krankenhäuser unterstützen - Krankenhausfonds nach dem Vorbild Baden-Württembergs auch in Niedersachsen?
Bitte schön, Herr Minister! Frau Präsidentin, vielen Dank. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Kurz vorweg: Herr Rakicky, gerne würde ich Ihnen mal den Unterschied zwischen Insolvenz und dem Überführen von Krankenhäusern in Regionale Gesundheitszentren erklären, wenn es denn Sinn hätte. Insolvenzverwalter haben die Chance, noch etwas zu bewegen. Das Gefühl, dass das noch etwas bringt, habe ich bei Ihnen manchmal nicht. Erwähnt wurde bereits, dass das in Baden-Württemberg kein Hilfsfonds ist. Vielen Dank für die Klarstellung. Lieber Herr Meyer, Ihre Anspannung habe ich ja verstanden, aber es sind 2,5 Milliarden Euro, die aufgrund meiner Initiative und der Initiative des Ministerpräsidenten in Berlin losgeeist worden sind und die zumindest ein Drittel der Probleme in Niedersachsen gelöst haben. Das ist auch von der NKG bestätigt worden. Ist das nichts? Das ist schon was. Insofern verstehe ich zwar die Überspitzung an dieser Stelle, bitte aber zur Kenntnis zu nehmen, dass wir auch da mit einer neuen Bundesratsinitiative in Richtung Vorhaltegesetz bezüglich der Kosten in den Kliniken schon unterwegs sind. Ich weiß genauso wie Sie, dass die finanzielle Situation vieler Krankenhäuser extrem angespannt ist. Die Gründe dafür sind vielfältig, ich möchte nur einige wenige davon nennen: Erstens. Die Grundfinanzierung der Kliniken ausschließlich über Fallmengen und Fallpauschalen. Zweitens. Rückgang der Fallzahlen und Belegungstage auch schon vor der Corona-Pandemie. Drittens. Der damit verbundene Rückgang der Erlöse in den Klinken. Viertens. Der Rückgang des stationären Leistungsangebotes infolge fehlenden Fachpersonals. Fünftens. Steigende Preise für Energie, Strom und medizintechnisches Sachmaterial. Sechstens. Inflationsbedingte notwendige Tarifabschlüsse. Prägendes Element der föderalen Krankenhausfinanzierung ist seit Jahrzehnten die sogenannte duale Finanzierung. Demnach vergüten die Länder die Investitionskosten, also Infrastruktur und Großgeräte, und die gesetzlichen Krankenversicherungen sichern anhand bundesrechtlicher Vorgaben die auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten von Krankenhäusern. Als erstes und auch einziges Land ‑ darauf haben Sie zu Recht verwiesen ‑ hat Baden-Württemberg auf die Krankenhauskrise reagiert und kurzfristig 126 Millionen Euro bereitgestellt. Als Begründungszusammenhang wird auf die Corona-Pandemie in Baden-Württemberg verwiesen. Jedes Krankenhaus soll einen Pauschalbetrag erhalten. Ein Antragsverfahren ist in Baden-Württemberg dafür nicht vorgesehen. Ebenso wenig wird die Zukunftsfähigkeitsprüfung der Krankenhäuser angestrebt. Im Gießkannenprinzip werden die Kliniken je nach Größe mit 1 bis 3 Millionen Euro versorgt, sofern der Haushaltsausschuss in Stuttgart zustimmt. Als kurzfristiges politisches Signal erscheint das Vorgehen von Baden-Württemberg nachvollziehbar - das Land stützt in schwierigen Zeiten seine Krankenhäuser, sichert die gewohnte Versorgung vor Ort und verhindert einen kalten Strukturwandel. Ziel ist es, die Zeit bis zum Wirksamwerden der Krankenhausstrukturreform des Bundes zu überbrücken. Diese greift bei optimaler Umsetzung zum 1. Januar 2026. Meine Damen und Herren, es gibt eine klare Aufteilung bei der dualen föderalen Krankenhausfinanzierung. Für die Investitionskosten ‑ ich nenne das einmal Hardware ‑ ist das Land zuständig, für die Finanzierung der Betriebskosten und damit auch für die daraus entstehenden Defizite der Krankenhäuser der Bund. Kostentreiber sind ganz klar die Betriebskosten. Ich halte das hier von der AfD geforderte Vorgehen auch aus haushalterischer Sicht für nicht angezeigt. Die zusätzlichen Haushaltsmittel sollen aus der großen baden-württembergischen Rücklage für Haushaltsrisiken ausgezahlt werden. Zum einen besteht selbst bei diesem Vorgehen die Gefahr eines Verstoßes gegen europäisches Beihilferecht. Zum anderen halte ich es für falsch, wenn Steuergelder in nicht unerheblicher Höhe dafür verwendet werden, nicht nur finanziell schwache Krankenhäuser für eine kurze Zeit möglicherweise vor einer drohenden Insolvenz zu retten, sondern ebenfalls auch finanziell gutgestellte Krankenhäuser mit Steuergeldern zu stützen, möglicherweise auch mit dem Ergebnis, dass die Bilanz einiger privater Krankenhausträger verbessert wird und davon die Anteilseigner profitieren. Damit ist niemandem geholfen, schon gar nicht den Bürgerinnen und Bürgern, für die wir eine zukunftsfähige medizinische Versorgung sicherstellen wollen. Wir in Niedersachsen beabsichtigen nicht, eine Akuthilfe nach dem baden-württembergischen Beispiel für die Betriebskostenfinanzierung auf den Weg zu bringen. Gründe dafür sind erstens, dass eine solche Akuthilfe, wenn überhaupt, nur dann rechtssicher ausgestaltet und ausgeschüttet werden kann, wenn alle Kliniken davon profitieren. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass auch solche Hospitäler von der Akuthilfe profitieren, die keine Verluste machen. Und die gibt es auch in Niedersachsen, und gar nicht zu knapp. Zweitens möchte ich auf die finanziellen Dimensionen der Hilfe hinweisen. Stand April 2023 verfügt Baden-Württemberg über 202 Krankenhäuser bzw. Tageskliniken mit insgesamt ca. 57 700 Betten. Würde man die 126 Millionen Euro anhand der Bettenzahl auf Niedersachsen umrechnen, so müsste ein niedersächsisches Akuthilfeprogramm nach dem Vorbild Baden-Württembergs ein Volumen von rund 93 Millionen Euro haben. Ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit zum Beispiel 130 Betten würde somit eine Liquiditätshilfe von einmalig rund 283 000, das sind rund 2.182 Euro pro Bett, erhalten. Eine solche Hilfe würde eine mögliche Insolvenz allenfalls um einen kurzen Zeitraum ‑ Experten rechnen mit maximal vier Wochen ‑ verzögern. Darüber hinaus sei noch einmal klar betont: Die Sicherstellung einer auskömmlichen Betriebskostenfinanzierung ‑ der Energiekosten und Tariflöhne ‑ ist originäre Zuständigkeit des Bundes und der gesetzlichen Krankenversicherungen. Ich habe den Bundesgesundheitsminister mehrmals und eindringlich, zuletzt gestern, darauf hingewiesen, dass es für die steigenden Kosten durch Inflation und Tarifabschlüsse kurzfristig eines Bundesvorschaltgesetzes bedarf, bevor die Einsparungen der Krankenhausreform greifen. Das Land Niedersachsen wird sich auf seine Aufgabe und Pflicht konzentrieren, ausreichend hohe Investitionsmittel für die Substanz unserer Krankenhäuser zur Verfügung zu stellen. Mit dem geplanten 3- Milliarden- Euro-Investitionsförderprogramm ‑ wir haben es schon gehört ‑, das in Kürze in den Haushaltsberatungen beraten und verabschiedet werden wird, haben wir für Niedersachsen einen großen Schritt nach vorne gemacht. Nur mal so: Ihre Unionsschwester aus Bayern schafft nicht einmal ein Drittel dieser Menge. Wir sind für die anstehende Gesundheitsreform mit diesen 3 Milliarden Euro gut gerüstet. Vielen Dank.
