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Dr. Andreas Philippi

18.04.2024 8:15 min Tagungsabschnitte 19/15

Wie soll künftig die flächendeckende medizinische Versorgung in Niedersachsen gewährleistet werden?

Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. Die Frage wird beantwortet. Die Landesregierung von Herrn Minister Philippi. Bitte schön. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Frage, die Frage, wie künftig flächendeckende medizinische Versorgung gewährleistet werden kann, wird leider immer noch häufig allein auf die rein quantitative Frage nach der Anzahl der erforderlichen Ärztinnen und Ärzte verengt. Das ist eine unzureichende Perspektive ist habe bereits hat bereits die Enquete Kommission zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Niedersachsen Herr Meyer, in Ihrem Bericht der letzten Legislaturperiode konstatiert. Sie hat folgerichtig ein Bündel abgestimmter Maßnahmen, effizienter Ressourcennutzung, stärkerer Nutzung nicht ärztlicher Fachkräfte und sektorübergreifende Versorgungsplanung an dieser Stelle empfohlen. Denn Deutschland verfügt im internationalen Vergleich bereits über eine sehr hohe Zahl an Ärztinnen und Ärzten pro Einwohner und das bestehende Verteilungsproblem wird allein durch eine Erhöhung von Studienkapazitäten nicht gelöst. Der Enquetebericht enthält die richtigen Forderungen. Als Landesregierung setzen wir uns für die Umsetzung der Empfehlungen ein und unterstützen aktiv die im Kern verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren bei dessen Umsetzung. Die Zuständigkeiten und Eingriffsmöglichkeiten, das muss an dieser Stelle auch klar gesagt werden, liegen primär beim Bundesgesetzgeber und den verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren der Selbstverwaltung. Das Land hat den Bund vielfach angestoßen und Forderungen eingebracht und das zeigt meines Erachtens auch Wirkung. Aktuell bringt der Bund mit der Krankenhausreform erhebliche Veränderungen auf den Weg, die die Versorgungslage neu gestalten soll. Darüber hinaus soll sich auch im Gesundheitsversorgungsstrukturgesetz Forderungen der Enquetekommission des Niedersächsischen Landtags wiederfinden. Die Landesregierung setzt sich in den schwierigen Verhandlungen, das wissen Sie stetig und hartnäckig für die Interessen unseres Flächenlandes Niedersachsen ein. Grundsätzlich würde die Zentralisierung im stationären Sektor dafür sorgen, dass Personal effizienter eingesetzt wird und für ambulante Bedarfe mehr Kapazitäten frei werden. Aktuell sind in Deutschland im internationalen Vergleich sehr viele Ärzte ärztliche und pflegerische Kapazitäten in Krankenhäusern gebunden, die im ambulanten Bereich fehlen. Das wird, das muss sich ändern. Mit dem GVSG werden zudem wichtige Impulse für die Stärkung der Attraktivität hausärztlicher Tätigkeit gesetzt. Auch hier bestehen im Gesetzentwurf nach Konkretisierung und Anpassungsbedarf. Aber die politische Intention ist richtig und wichtig. Meine Damen und Herren, als Landesregierung sind wir über diese Planungen auf Bundesebene und die Empfehlungen der Enquetekommission hinausgehend in sehr konkreten Vorbereitungen für weitere Vorschläge für die Verbesserung von Medizinstudium und ärztlicher Weiterbildung, die die Rolle von Hausärztinnen und Ärzten bzw sogenannten Generalisten stärken. Auch hier ist der Bund verantwortlich für die Umsetzung. Wir werden aber entsprechende Anträge vorbereiten. Ziel ist es, die Versorgung der Zukunft innovativ zu gestalten, statt nur das bestehende System anzupassen. Dazu gehören schon, wie schon von mir erwähnt, Delegation ärztlicher Arbeit oder heilberuflicher Arbeit an Community Health Nurses gemeint in Notfallsanitäter und usw. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt zu Erstens Aus Sicht der Landesregierung ist die Kritik an der an den Bewerbungszahlen für die Studienplätze nach der Landarztquote absolut nicht gerechtfertigt. Auch im zweiten Durchgang konnten mit 278 Bewerbungen auf 60 im Rahmen der Landarztquote zur Verfügung stehenden Studienplätze das ist ein Verhältnis von knapp fünf Bewerbungen auf einen Platz beinahe das Ergebnis vom Vorjahr erreicht werden. Mit diesem Ergebnis ist die Landesregierung zufrieden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass Landarztquoten auch in anderen Bundesländern im letzten Jahr implementiert wurden und Bewerberinnen und Bewerber sich somit auf mehrere sogenannte Landarztplätze parallel bewerben konnten. Zweitens. Der Bundesgesetzgeber hat der ärztlichen Selbstverwaltung die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung übertragen. In Niedersachsen obliegt diese Aufgabe, das wissen wir alle, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Der Sicherstellungsauftrag umfasst Maßnahmen und Initiativen, um die Versorgung der gesetzlichen Versicherten sicherzustellen. Zu diesem Zweck hat die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die vertragsärztliche Versorgung zu garantieren, zu verbessern oder zu fördern. Die konkrete Planung der Bedarfe wird durch bundesweite Vorgaben im SGB fünf und die Bedarfsplanungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Für die Landesregierung ist eine hochqualitative, flächendeckende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ein zentrales Anliegen. Deshalb unterstützt die Landesregierung die Kassenärztliche Vereinigung in Niedersachsen durch ein breites Portfolio an Maßnahmen. Dazu zählten in den letzten Jahren zum Beispiel Stipendien für Medizinstudierende, Förderung des Wahl Tertiärs, Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr oder der sogenannte Quereinstieg bei den Fachärztinnen und Fachärzten für den hausärztlichen Bereich, die für den hausärztlichen Bereich qualifiziert werden. Meine Damen und Herren, umfangreiche Mittel sind auch für 2024 für die Landarztquote und die Gesundheitsregionen vorgesehen. Die Bundesregierung treibt zudem, wie eingangs ausgeführt, mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsg- esetz und dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz Strukturreformen voran. Die Ressourcenbündelung im stationären Bereich und mehr Kapazitäten sowie bessere Rahmenbedingungen für die ambulante hausärztliche Versorgung erwarten lassen. Zudem ist ein Aufwuchs von Studienplätzen geplant. Siehe dazu auch Frage drei Die Landesregierung fordert vom Bund erneut eine sektorübergreifende Planung, insbesondere in den Flächenländern. Dies wird vor dem Hintergrund der Strukturveränderungen im stationären Bereich umso dringender benötigt. Zu Ihrer dritten Frage will ich kurz antworten Es geht um die Frage der Studienplätze. Es ist. Es ist ein Aufwuchs an der Ems, an der European Metals School Medical School in Oldenburg, um 80 Studienanfängerplätze auf insgesamt 200 Plätze geplant. Aufwuchs von jeweils 50 zusätzlichen Studienanfängerplätzen an jedem der drei Medizinstandorte in Niedersachsen wird geprüft und natürlich angestrebt. Eine Realisierung hängt an dieser Stelle allerdings von der Darstellbarkeit im Haushalt ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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