Julia Willie Hamburg
Einsatz des "Adenauerbus SRP+" an niedersächsischen Schulen - Vereinbarkeit mit Menschenwürde, Neutralitätsgebot und Beutelsbacher Konsens
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Kultusministerium gibt Hinweise zur Demokratiebildung, zur Auslegung des Beutelsbacher Konsenses sowie zu Besuchen von Politikerinnen und Politikern, und in diesem Rahmen entscheiden Schulen eigenverantwortlich, welche Bildungsangebote oder auch darüber hinausgehende Angebote anderer Träger Schulen machen. Insofern habe ich gerade ausgeführt, dass es aus unserer Sicht keinen Anlass gibt, Schulen diese Entscheidung abzunehmen oder hierzu etwas zu verfügen. Ich habe aber auch deutlich gemacht, dass gerade bei der Einladung derart kontroverser und polarisierender Anbieter eine besondere Sorgfalt zur Herstellung der Kontroversität und zur Bearbeitung genau dieser Fragen in der Schule gewährleistet sein muss. Gerade über die Frage zu diskutieren, was im Rahmen der Kunstfreiheit gestattet ist, kann sehr spannend sein. Dafür ist aber entscheidend auch das hatte ich ausgeführt, dass die richtige Altersgruppe in diese Debatten einsteigt und diese Angebote nutzt. Das hat jede Schule für sich zu entscheiden. Ich hatte auch ausgeführt, dass beispielsweise die Esther-Bejarano-Schule das für sich sehr intensiv reflektiert hat.
