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Swantje Schendel

GRÜNE 13.09.2023 6:09 min Tagungsabschnitte 19/9

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe

Frau Schendel, bitte! (Rednerwechsel) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Ich möchte zur sachlichen Debatte zurückkehren. Wie der Kollege von der CDU und die Kollegin von der SPD bereits dargestellt haben, ist unser gemeinsames Anliegen der Kinderschutz. Wie Herr Holsten dargestellt hat, zeigen Fälle, dass der Kinderschutz noch nicht vollumfänglich verwirklicht ist. Da ist es nur folgerichtig, dass wir uns im Landtag immer wieder dieser Frage widmen. Ich widerspreche ihm aber in einem Punkt und sage: Unsere Landesregierung ist entschlossen dabei, den Kinderschutz in Niedersachsen zu verbessern und vollumfänglich umzusetzen. Der IMAK ist ein erster Schritt dazu, die Ergebnisse der Enquetekommission zu bündeln und in eine Kinderschutzstrategie münden zu lassen. Die Entwicklung einer Gesamtstrategie braucht ihre Zeit. Wir sollten versuchen, einen guten Aufschlag zu machen und nicht einen, an dem wir noch fünfmal herumarbeiten müssen. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir uns dafür Zeit nehmen. Auf der anderen Seite habe ich vollstes Verständnis dafür, dass viele Menschen im Land sich auch kurzfristige Maßnahmen zur Umsetzung des Kinderschutzes wünschen. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion knüpft an diesen Wunsch an und konzentriert sich dabei ‑ das haben Sie selber gesagt ‑ auf einen kleinen Baustein im Bereich des Kinderschutzes, nämlich die Möglichkeit des interkollegialen Austausches von Ärzt*innen. Neben dem familiären und häuslichen Umfeld müssen Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen und Lehrkräfte sowie eben auch Ärzt*innen einen Beitrag zur Erkennung und zur Prävention von Gewalt gegen Kinder und eben auch zur Reaktion darauf leisten. In Bezug auf eine allgemeine Prävention durch Dritte ist ein wichtiger Beitrag beispielsweise das Früherkennungsuntersuchungssystem für Kinder, die sogenannten U‑Untersuchungen. Diese U‑Untersuchungen sind nicht nur wichtig, damit Kinder gesund aufwachsen, Krankheiten früh erkannt und behandelt werden können, sondern eben auch, um Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung zu erkennen und entgegenwirken zu können. Hierbei wird bereits deutlich, dass im frühen Alter von Kindern Ärzt*innen eine wichtige Rolle bei der Erkennung und Verhütung von Kindeswohlgefährdung einnehmen. Dabei ‑ das hat meine Kollegin Frau Schüßler auch schon gesagt ‑ stehen Ärzt*innen jedoch generell vor der Herausforderung, Anzeichen für Kindesmisshandlungen zu erkennen, weil sie Kinder oft nicht direkt nach der Gewalteinwirkung zu Gesicht bekommen. Und ‑ das haben Sie auch gesagt ‑ das Ärzte-Hopping stellt ein besonderes Problem dar. Das ist, wie ich es verstanden habe, einer der Gründe, warum Sie sagen, dass diese Änderung des Gesetzes notwendig ist. Dementsprechend konzentriert sich Ihr Gesetzentwurf auf die Änderung der Schweigepflichtregelung mit dem Ziel, Ärzt*innen die Befugnis zu geben, im Falle des Bekanntwerdens gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen einen fallbezogenen interkollegialen Austausch durchzuführen. Diese Änderung soll sicherstellen, dass Informationen effektiv zwischen medizinischen Fachkräften ausgetauscht werden können, wenn Anzeichen für Kindeswohlgefährdung, Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung vorliegen. Ob das durch die Formulierung in Ihrem Gesetzentwurf gelingt, bleibt jedoch fraglich. Im Gesetz in NRW wurde eine andere Formulierung gewählt, die wesentlich spezifischer ist. Wir sind uns völlig einig, dass wir die Möglichkeiten des interkollegialen Austausches zwischen Ärzt*innen im Landesrecht umsetzen wollen. Es kann auch eine Möglichkeit sein, das in diesem Kammergesetz zu machen. Aber wir müssen auch schauen, dass wir spezifisch sind. Denn wenn wir Rechtssicherheit für Ärzt*innen erzielen wollen, müssen wir da nachbessern. Ein zweiter Punkt: Nicht nur die Rechtssicherheit für Ärzt*innen spielt hier eine Rolle. Ich habe mich beim Lesen des Entwurfes gefragt, ob diese Maßnahme denn wirklich der große Wurf in diesem Bereich ist. Denn wenn meine neu behandelnde Ärztin gar nicht weiß, bei welchem Arzt ich vorher mit meinem Kind in Behandlung war, wie soll sie dann von einem begründeten Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erfahren? Das ist mir noch nicht klar. Vielleicht können wir das im Ausschuss klären. Aber ich möchte grundsätzlich Ihren Vorstoß, liebe CDU-Fraktion, zur Verbesserung des Kinderschutzes im medizinischen Bereich begrüßen. ‑ Das erste Mal! Ich freue mich. Sie haben eben den Enquetebericht hochgehalten. Dabei musste ich ein bisschen stutzen. Denn wenn wir bei den Überlegungen auf den Enquetebericht zurückkommen, dann sollten wir uns die Expert*innenvorschläge, die darin genannt sind, auch einmal genau angucken, sie vielleicht berücksichtigen oder zumindest diskutieren. Da komme ich auf den Enquetebericht zu sprechen. Obwohl sich die Möglichkeit des interkollegialen Austausches am Beispiel NRW darin wiederfindet, gehen die Vorschläge am Ende doch weiter. Demnach sollen Verdachtsfälle von Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung datenmäßig in einer Datenbank gespeichert werden ‑ das findet sich auch in den Empfehlungen auf der letzten Seite wieder ‑, um den Folgen eines möglichen Ärzte-Hoppings entgegenzuwirken. Auch hier stellt sich natürlich die Frage, wie zwischen begründeten und unbegründeten Verdachtsfällen unterschieden werden soll, welche konkreten Anhaltspunkte Anlass zu einer solchen Datenspeicherung geben. Man müsste auch diskutieren, ob die Folge nicht wäre, das Ärzt*innen Kinder in Folge einer solchen Regelung seltener zu Gesicht bekämen und dieses empfindliche Vertrauensverhältnis zwischen Ärzt*innen und Patient*innen gestört werden könnte. Aber ‑ ich komme zum Schluss ‑ all das sollten wir diskutieren und abwägen. Vielleicht kommen wir dann gemeinsam zu dem Schluss, dass ein Gesamtkonzept wirksamer ist als eine isolierte Maßnahme. Letztendlich ist der Schutz von Kindern eine gemeinsame Aufgabe, die wir nur dann erfolgreich bewältigen können, wenn wir alle an einem Strang ziehen. Ich freue mich deshalb auf die Ausschussberatung.

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