Swantje Schendel
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! In Jugendhilfeausschüssen wird über das Leben von Kindern und Jugendlichen entschieden. Da müssen wir uns doch ehrlich fragen: Wer sitzt dort am Tisch, wer kann die Erfahrung einbringen, und wer hört zu, wenn junge Menschen sagen: „So geht es mir in der Jugendhilfe!"? Genau darum geht es in dem Ausführungsgesetz zum SGB VIII. Gute Jugendhilfe entsteht, wenn diejenigen gehört werden, die wissen, was Kinder, Jugendliche und Familien im Alltag brauchen. Deswegen bringen wir die Strukturen der Jugendhilfe in Niedersachsen auf die Höhe der Zeit: inklusiver, ja vielfältiger, aber auch beteiligungsorientierter. Das ist nicht nur die Konsequenz aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, sondern auch aus dem einfachen Grundsatz: Wer über junge Menschen spricht, muss junge Menschen und ihre Vertretung auch strukturell einbeziehen und damit auch Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat uns einen klaren Auftrag gegeben: mehr Beteiligung, mehr Inklusion, mehr Schutz, mehr Rechte für junge Menschen. Ich finde es deshalb unverständlich das ist im Ausschuss leider schon klar geworden, dass sich die CDU hier gegen geltendes Bundesrecht ausspricht, das wir nun endlich in die Praxis tragen. Wir sorgen dafür, dass dieser Auftrag nicht bei dem Bundesgesetz stehen bleibt, sondern in den Gremien vor Ort ankommt. Denn wer Jugendhilfe wirksam steuern will, der braucht nicht weniger Perspektiven am Tisch, sondern die richtigen. Deshalb ist es auch richtig und uns sehr wichtig, dass selbstorganisierte Zusammenschlüsse junger Menschen, wie beispielsweise Jugendparlamente oder auch Selbstvertretung von jungen Menschen in Wohngruppen, künftig im Jugendhilfeausschuss vertreten sein sollen. Sie wissen sicherlich alle genauso wie ich, dass die Beteiligungslandschaft vor Ort sehr vielfältig ist. Dann kann vor Ort auch eine dauerhafte Beteiligung mehrerer Gruppen sinnvoll sein. Das schreiben wir nicht vor, aber wir wollten noch einmal klarstellen, dass das auch möglich ist. Ich verstehe, dass die Vergrößerung von Jugendhilfeausschüssen nicht überall auf Gegenliebe stößt, gerade in Zeiten, in denen viele auf schnelle Entscheidungen und Prozesse drängen. Aber auch das ist kein Argument gegen Beteiligung; das ist ein Auftrag, Beteiligung besser zu organisieren. Gelegentliche Einladungen reichen eben nicht aus. Beteiligung darf nicht davon abhängen, ob ein Thema gerade zufällig auf die Tagesordnung passt oder mit wem man zufällig Kontakt hat und ob man eingeladen wird. Untersuchungen zu niedersächsischen Jugendhilfeausschüssen zeigen deutlich, dass die Beteiligung junger Menschen bislang viel zu oft gar nicht oder nur punktuell stattfindet. Genau diese Lücke, dieses Demokratiedefizit, schließen wir jetzt. Nichtsdestotrotz reicht die Beteiligung allein per Gesetz natürlich nicht. Vor Ort braucht es weiterhin gute Satzungsregelungen, faire Benennungsverfahren, verständliche Vorlagen, barrierearme Sitzungen und eine Umsetzung, die auch junge Ehrenamtliche wirklich mitnimmt. Diese Verantwortung tragen Kommunen natürlich schon heute, verankert unter anderem im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, aber auch in unserem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. Wer dagegen argumentiert, junge Menschen überhaupt an den Tisch zu holen, braucht offensichtlich ein bisschen mehr Orientierung, mehr Rat. Da liefern wir natürlich gerne. Es gibt tolle Konzepte und Beispiele, wie Selbstvertretung und Fachexpertise gut in die Gremienarbeit integriert werden. Kommunen machen das vor. Lassen Sie uns voneinander lernen und gemeinsam vorangehen, statt jede Veränderung abzuwehren und kleinzureden! Ich bitte also auch um Zustimmung. Vielen Dank. Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung:
