Dr. Andreas Philippi
Kein Platz für Gewalt an Frauen und Mädchen: Istanbul-Konvention strategisch und ressortübergreifend umsetzen - Koordinierungsstelle einrichten
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit der am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getretenen Istanbul-Konvention wurde ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen gesetzt. Die Konvention ist der umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt weltweit. Sie verlangt die diskriminierungsfreie Umsetzung einer Vielzahl an Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz, Unterstützung und Sanktion. Und sie ist geltendes Bundesrecht und von allen staatlichen Ebenen in Deutschland ‑ Bund, Ländern und Kommunen ‑ umzusetzen. Unser aktueller Koalitionsvertrag bestätigt diese Zielsetzung ausdrücklich. Bereits 2001 hat sich Niedersachsen mit dem Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen als erstes Bundesland klar zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Umfeld bekannt und vielfältige Maßnahmen ergriffen. Die Notwendigkeit konnten wir erst am Wochenende wieder der Presse entnehmen, als der Bund seine Zahlen aus den Innenministerien und Kriminalämtern der Bundesländer veröffentlicht hat. Für Niedersachsen sind die Zahlen gleichermaßen erschreckend: Im vergangenen Jahr hat die Polizei in Niedersachsen insgesamt 26 997 Fälle häuslicher Gewalt und damit eine Zunahme um 11,08 % im Vergleich zu 2021 registrieren müssen. Die Dunkelziffer lässt erschütternderweise noch deutlich mehr befürchten. Mit aktuell 45 Frauenhäusern, 46 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Interventionsstellen existiert hier in Niedersachsen bereits eine flächendeckende Infrastruktur an Frauenunterstützungseinrichtungen. Flankierende Initiativen wurden ausgeweitet und gute Ideen zu nachhaltigen Lösungen weiterentwickelt - so z. B. die verfahrensunabhängige Beweissicherung des Netzwerks ProBeweis oder das seit 2015 etablierte Projekt „Worte helfen Frauen - Sprachmittlung für geflüchtete Frauen und Mädchen“. Seit 2011 wurden die dafür eingesetzten Mittel meines Hauses konsequent auf inzwischen rund 12 Millionen Euro nahezu verdreifacht. Mit dem aktuell fortgeschriebenen Landesaktionsplan 4 wurde ressortübergreifend mit dem Justizministerium, dem Landespräventionsrat Niedersachsen, dem Innenministerium und dem Kultusministerium eine Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Niedersachsen erarbeitet. Die nun voll umfänglich anstehende Umsetzung der Istanbul-Konvention ist nur die logische Konsequenz. Artikel 10 der Istanbul-Konvention benennt die Einrichtung von Koordinierungsstellen. Diese sind elementar zur Koordinierung der Arbeit im gesamten Bundesland und in allen Fachgebieten. Es darf keine Frau, kein Mädchen durch das Raster einer fehlenden Vernetzung fallen. Ich möchte Ihnen nur eine Schnittstelle nennen, die dies verdeutlicht. Was passiert im Kindergarten, wenn eine Mutter wiederholt sichtbar Verletzungen aufweist? Wie viele Informationen hat die Erzieherin? Kennt sie sich im Gewaltschutzsystem aus? Hat sie Kontakt zur räumlich nächsten Gewaltberatungsstelle? Ist ihr der Zugangsweg ins Frauenhaus geläufig? Gerade diese Schnittstellen müssen von einem gut koordinierten, umfassenden, innovativen Netzwerk bearbeitet werden - genau das wäre die Koordinierungsstelle der Istanbul-Konvention im Lande Niedersachsen. Ich komme zum Schluss. Mit Blick auf das nach wie vor vorhandene Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt in unserer Gesellschaft muss es immer wieder darum gehen, getroffene Maßnahmen auf ihre Effektivität hin zu überprüfen und den Umsetzungsprozess weiter zu optimieren. Meine Damen und Herren, wir sind auf dem richtigen Weg, aber noch längst nicht am Ziel. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
