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Alexander Saade

SPD 20.06.2023 4:14 min Tagungsabschnitte 19/8

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes und des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 2004 haben wir in Niedersachsen durch die damalige CDU/FDP-Landesregierung im Zuge der Verwaltungsreform aus den Polizeipräsidenten politische Beamte gemacht. Die Polizei im Allgemeinen dient keinem Minister oder keiner Ministerin, sie dient keiner Partei, sondern stets dem ganzen Volk. Es sind Diplomaten in Uniform. Wir können uns darauf verlassen, dass sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zum Wohl der Allgemeinheit erfüllen. Sie sind für gewöhnlich Beamte auf Lebenszeit, die unabhängig von wechselnden Vorgesetzten abgesichert bleiben. Das ist der Unterschied zwischen dem gewöhnlichen und dem politischen Beamten. Beamte in politischen Positionen müssen ihre Ämter so ausüben, dass sie ständig mit den grundlegenden politischen Ansichten und Zielen der Regierung übereinstimmen. Sie können willkürlich oder nach freiem Ermessen politischer Gremien aus ihrem Amt entfernt werden. Es sind im Fall der Polizeipräsidenten Menschen, die für Sicherheit sorgen, ohne selbst berufliche Sicherheit erleben zu dürfen. Das Bundesverfassungsgericht definiert, dass zu den prägenden Grundsätzen des deutschen Beamtenrechts die Anstellung der Beamten auf Lebenszeit und auch das Prinzip der lebenszeitigen Übertragung der Ämter gehört. Das Lebenszeitprinzip hat im Zusammenspiel mit der amtsangemessenen Besoldung die Funktion, die Unabhängigkeit der Beamten im Interesse einer rechtsstaatlichen Verwaltung zu gewährleisten. Nur durch rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit kann das Berufsbeamtentum seiner vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe gerecht werden, nämlich im politischen Kräftespiel eine stabile und gesetztestreue Verwaltung zu gewährleisten. Dazu gehört auch und vor allem, dass der Beamte nicht willkürlich oder nach freiem Ermessen politischer Gremien aus seinem Amt entfernt werden kann. Die lebenslange Anstellung sichert den Beamten persönliche Unabhängigkeit, sie fördert eine an Gesetz und Recht orientierte Amtsführung und befähigt zugleich zum unparteiischen Dienst für die Gesamtheit. Nur wenn die innere und äußere Unabhängigkeit gewährleistet ist, kann realistischer Weise erwartet werden, dass ein Beamter auch dann auf rechtsstaatliche Amtsführung beharrt, wenn sie politisch unerwünscht sein sollte. Das Berufsbeamtentum wird so zu einem tragenden Element des Rechtsstaats, so das Bundesverfassungsgericht. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich eines klarstellen: Ich bin davon überzeugt, dass wir in den vergangenen zwei Jahrzehnten den meisten Amtsträgern durch die politische Zuteilung von Positionen keinen Dienst erwiesen haben. Es ist nämlich sehr wahrscheinlich, dass die Polizeipräsidentinnen und ‑präsidenten aufgrund ihrer nachgewiesenen Fähigkeiten und Qualifikationen auch in regulären Auswahlverfahren die entsprechenden Ämter gewonnen hätten. Mit den heutigen Veränderungen des Niedersächsischen Beamtengesetzes werden wir das politische Beamtentum in Niedersachsen verkleinern. Zukünftig sollen die Polizeipräsidentinnen und ‑präsidenten reguläre Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit sein. Die Möglichkeit der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand streichen wir. Wie bei jedem anderen Polizeiposten gibt es auch bei den Polizeipräsidenten klare Anforderungen an Fähigkeiten, die erfüllt werden müssen, und transparente Verfahren, bevor Entscheidungen getroffen werden. Selbstverständlich können auch diese Entscheidungen nachträglich gerichtlich auf eventuelle Ermessensfehler geprüft werden. Das ist korrekt, und das entspricht auch den Grundsätzen unseres Rechtsstaates. Indem wir das Amt der Polizeipräsidentin oder des Polizeipräsidenten aus dem Kreis der politischen Ämter entfernen, machen wir dieses Amt zugleich attraktiver. Wir lösen die Unabhängigkeit vom Innenministerium, wir bieten dauerhafte persönliche und wirtschaftliche Sicherheit und öffnen so Türen für jüngere Kandidierende. Denn nur diese Unabhängigkeit versetzt den Beamten letztendlich in die Lage, seiner Pflicht zur Beratung seiner Vorgesetzten und eben auch der politischen Führung unbefangen nachzukommen. Deswegen begrüße ich diese Initiative der Landesregierung und danke Ihnen allen für die Aufmerksamkeit.

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