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Miriam Staudte

10.09.2025 12:15 min Tagungsabschnitte 19/27

Agrarsektor in Niedersachsen stärken: für eine auskömmliche und zukunftsfähige Landwirtschaft in bäuerlicher Hand!

Frau Staudte, bitte! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes können wir in Niedersachsen wirklich agrarpolitisch Geschichte schreiben und Strahlkraft für die Agrarpolitik in ganz Deutschland entfalten. Sie alle wissen es vielleicht: 2006 gab es die Föderalismusreform. Ein Aspekt dabei war, dass die Länder die Kompetenzen erhalten haben, den landwirtschaftlichen Bodenmarkt zu entlasten und zu regulieren. Doch bislang hat nur Baden-Württemberg diese Chance ergriffen. Es ist überfällig, dass wir der aktiven Landwirtschaft, den bäuerlichen Betrieben hier in Niedersachsen, den Zugang zu ihrer wichtigsten Ressource, dem Boden, erleichtern. Wie sieht die aktuelle Situation aus? Der Kauf- und Pachtmarkt sieht sich seit Jahren einem verstärkten Preis- und Nachfragedruck ausgesetzt. Wir haben eine rasante Preisentwicklung. Ich möchte nicht allzu viele Zahlen nennen - wenn man hier Grafiken hochhalten dürfte, könnte man es auf einen Blick sehen. Das machen wir aber traditionell nicht. Nur einige wenige Zahlen zum Vergleich von 2010 gegenüber 2023, was den Kaufpreis von Ackerland angeht: 2010 waren es noch gut 20 000 Euro pro Hektar, und 2023 waren es schon über 65 500 Euro pro Hektar. Das Gleiche gilt bei den durchschnittlichen Pachtpreisen für Ackerland: 2010 waren es 351 Euro pro Hektar und 2023 643 Euro pro Hektar. Sie sehen, das ist nicht auf die übliche Preissteigerung, Inflation usw. zurückzuführen, sondern wirklich ein ganz rasanter Anstieg. Letztendlich ist die Entwicklung aufgrund der Kaufpreise und der Erzeugerpreise so, dass mit den Ernten die Investitionen nicht refinanziert werden können, auch wenn man das gesamte Berufsleben betrachtet. Die Agrarstrukturerhebungen zeigen auch: Niedersachsen liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Wir befinden uns sowohl hinsichtlich des Kaufpreises als auch der Pachtpreise im absoluten Spitzenfeld. Ich will mal einige Vergleiche beim Kaufpreis ziehen: Zum Beispiel in Brandenburg oder im Saarland zahlt man lediglich ein Viertel von dem, was man hier zahlen müsste. Bei den Pachtpreisen zahlt man in Brandenburg ein Drittel und im Saarland ein Fünftel. Deswegen ist es notwendig und konsequent, dass wir hier in Niedersachsen voranschreiten. Die hohen Kauf- und Pachtpreise sind letztendlich immer auch Treiber für eine noch intensivere Bewirtschaftung mit negativen Folgen für Klima und Artenschutz. Extensivere Betriebsformen werden verdrängt, und immer wieder berichten Betriebe, die zum Beispiel schon seit 20 Jahren Flächen gepachtet haben, dass sie diese verlieren, weil sie diesen Preiskampf nicht mehr mitmachen können, zum Beispiel auch in der Weidetierhaltung. Wir wollen Wachstumschancen nicht nur für kleine und mittlere Betriebe in Niedersachsen ermöglichen, sondern auch für große Betriebe. Das, was wir nicht wollen, ist, dass wir übergroße Betriebe hier in Niedersachsen bekommen wir können ja einen Blick nach Ostdeutschland richten; denn diese übergroßen Betriebe sind das attraktive Ziel für branchenfremde Investoren, die den Boden lediglich als Spekulationsobjekt nutzen. Vielleicht mal ein kleiner Bericht von unserer Delegationsreise nach Dänemark, die wir gerade gemacht haben: Wir haben dort sehr, sehr große Betriebe besucht; der eine hatte 1 900 ha und der andere 3 500 ha. Die Frage nach der Hofnachfolge wurde wirklich ernüchternd beantwortet: Der eine sagte, bei ihm seien ohnehin schon Discounter zu 49 % eingestiegen, und der andere sagte, wenn es mal so weit sei, werde er sich auch an seine besten Kunden wenden das waren in dem Fall Handelsketten aus Südeuropa, mit denen will er dann ins Geschäft kommen. Das ist also wirklich ein Verlust landwirtschaftlicher Fläche, die künftig nicht mehr in der Hand von eigenverantwortlich wirtschaftenden Betrieben ist, sondern in der Hand von Konzernen und Ketten. Das kann nicht unser Weg für Niedersachsen sein. Wir haben eine glückliche Situation, was das Interesse junger Menschen an der Landwirtschaft betrifft. Wir haben viele gut ausgebildete junge Menschen, die gerne in der praktischen Landwirtschaft arbeiten wollen, die gerne Höfe übernehmen wollen, die gerne eigenverantwortlich auf diesen Höfen und eben nicht als angestellte Betriebsleitung arbeiten wollen. Denen wollen wir mit diesem Gesetzentwurf den Weg ebnen. Die Ziele mal etwas plakativ zusammengefasst: Wir wollen familiäre und auch außerfamiliäre Hofübergaben in der Landwirtschaft attraktiver machen. Wir wollen Existenzgründungen durch den Zugang zu Land erleichtern. Wir wollen Betriebserweiterungen ermöglichen. Wir wollen preistreibende Spekulationen unterbinden. Wir wollen das Schlupfloch über die sogenannten Share Deals stopfen - darauf gehe ich nachher noch einmal ein. Letztendlich geht es darum, dass wir Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität dadurch erreichen, dass Boden in Zukunft nicht in den Händen einiger weniger, sondern weiter in den Händen unserer Landwirtschaft ist. Was sind die konkreten Eckpunkte? Wie wollen wir die 51 Grundstücksverkehrsausschüsse stärken, die sich ja bislang auch schon mit dem Bodenmarkt beschäftigen? Wir wollen ihnen mehr Interventionsmöglichkeiten geben, zum Beispiel über Preisbremsen. Bei allem, was beim Kauf über 50 % über dem Verkehrswert oder über 50 % über der durchschnittlichen Pacht liegt, soll es Untersagungsmöglichkeiten geben - Möglichkeiten, keine Pflicht! Es soll darum gehen, dass bei einer agrarstrukturell nachteiligen Flächenanhäufung eingegriffen werden kann. Das heißt für den Pachtmarkt: bei dem Vierfachen der durchschnittlichen Größe. Die durchschnittliche Größe liegt im Moment bei 73 ha oder etwas darüber. Dabei geht es also bei der Pacht um alle Betriebe über 300 ha oder eben beim Kauf um das Achtfache oder das Zehnfache. Sie sehen, wir haben keine konkrete Zahl in das Gesetz geschrieben, es gibt keine absoluten Grenzen, sondern es sind dynamische Obergrenzen, die sich natürlich auch im Laufe der Jahre weiterentwickeln. Es geht auch immer darum, dass im Einzelfall Ermessen ausgeübt werden kann. Wir haben noch einmal klar definiert: Eigenland/Pachtland, das Verhältnis bei der Betriebsfläche oder eben Ackerland/Grünland. Die Betriebsform spielt eine Rolle: Ist es ein Einzelbetrieb oder eine GbR? Das alles können die Grundstücksverkehrsausschüsse in ihre Entscheidungen einfließen lassen. Nun wird gesagt: Aber das ist doch auch eine Überlastung der Grundstücksverkehrsausschüsse. - Ich sage: Nein, das ist keine Überlastung. Ganz im Gegenteil, wir machen eigentlich die Arbeit in den Grundstücksverkehrsausschüssen dadurch attraktiver, dass wir mehr Gestaltungsmöglichkeiten schaffen. Wir haben auch Haushaltsmittel für eine unterstützende Software bereitgestellt. Ein weiterer Punkt: Wir wollen die doppelte Grunderwerbsteuer, wenn die NLG einspringt, abschaffen. Wir wollen die sogenannten Share Deals unterbinden oder transparent machen. Bislang ist es nämlich so, dass dann, wenn man eine Agrarfläche nicht direkt, sondern den Anteil einer Gesellschaft kauft, die Flächen besitzt, dies nicht offengelegt werden muss. Das muss in Zukunft so sein. Das Ministerium wird sich um diese Fälle kümmern und entscheiden, ob die Preisbremsen oder Obergrenzen überschritten sind. ‑ Genau, sehr gut! Finde ich auch. Heute gab es auch Pressemeldungen, in denen gesagt wurde, dass das sogar eine Strahlkraft in den Wohnungsmarkt entwickeln kann, wo wir die gleiche Problematik haben. Das ist also wirklich ein sehr wichtiger gesamtpolitischer Ansatz. Im Übrigen: Dass bei den Share Deals bislang keine Grunderwerbsteuer gezahlt wird, ist eigentlich auch ein Thema, was so nicht weitergehen kann. Das Vorkaufsrecht wird wie bisher von der NLG zur Verwertung an Landwirtinnen und Landwirte ausgeübt werden können. Neu ist, dass es eine Absenkungsmöglichkeit auf den Verkehrswert gibt, dass es auch mehr Transparenz gibt. Wenn sich ein Vorkaufsrecht abzeichnet, dann wird das auf der Homepage bekannt gegeben, damit alle die Möglichkeit haben, sich zu melden und ihr Interesse an diesen Flächen kundzutun, und nicht nur diejenigen, die vielleicht zufälligerweise einen guten Draht in den Grundstücksverkehrsausschuss haben. Es geht um mehr Transparenz. Ich glaube, das ist auch eine sehr wichtige Forderung. Vielleicht noch ein Satz zu den Grundstücksverkehrsausschüssen: Da sitzen momentan fünf Menschen drin. Die werden von der Landwirtschaftskammer und vom Kreistag vorgeschlagen und dann vom Kreistag gewählt. Wir wollen, dass darauf hingewirkt wird, dass 40 % dieser Menschen ‑ sprich zwei von fünf Frauen sind, weil die definitiv in den Grundstücksverkehrsausschüssen in Niedersachsen unterrepräsentiert sind. ‑ Ich verstehe die Zwischenrufe nicht. Das ist ein wichtiger Punkt. Wenn wir uns mal anschauen, wem eigentlich landwirtschaftliche Flächen gehören, dann befinden sich die Frauen im einstelligen Bereich. Das ist eine Ungerechtigkeit; denn Frauen arbeiten auch auf landwirtschaftlichen Betrieben. Ich hoffe, dass wir auch solch eine Thematik mit diesem Gesetz angehen können. Dann gibt es den Vorwurf, das alles sei zu viel Bürokratie. Das Gegenteil ist der Fall. Wir machen Entbürokratisierung gerade für die aktive Landwirtschaft. Die Anzeigepflicht für Pachten wird künftig nur noch beim Verpächter liegen und nicht mehr beim Pächter, was im Übrigen auch immer eine gewisse Unsicherheit verursacht hat. Jeder hat gedacht, der andere wird das schon anzeigen. Die Anzeigepflicht besteht ja schon. Das haben wir geklärt. Das sind also auch Punkte, die ihren Weg aus der Anhörung ins Gesetz gefunden haben. An der Stelle auch noch einmal einen herzlichen Dank für die 16 Stellungnahmen, die abgegeben worden sind, und auch einen ganz herzlichen Dank an mein Haus, insbesondere an Frau Rosenhagen ‑ die heute auch da ist, die sehr fundiert fachlich diese Stellungnahmen durchgegangen ist, sodass wir mit unserer Abteilungsleitung und unserer Staatssekretärin erörtern konnten, was in den Gesetzentwurf kommt. Es geht also um Entbürokratisierung. In Zukunft muss man nicht mehr in drei verschiedene Gesetze schauen. Wir fassen das Landpachtverkehrsgesetz, das Grundstückverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz da kann man sich vorstellen, wie alt das ist in einem Gesetz zusammen. Das gibt Orientierung. Ich glaube, das passt auch zu unserem Motto „einfacher, schneller, günstiger". Heute haben vor dem Landtag Landwirtinnen und Landwirte für dieses Gesetz demonstriert. Dass es Demonstrationen oder Aktionen für ein Gesetz gibt, passiert ja nicht so oft. Insofern sollten wir das ernst nehmen und dieses Thema jetzt angehen. Ich hoffe auf sehr konstruktive und auch zügige Beratungen; denn letztendlich hat es schon sehr lange gedauert. Seit 2006 hätten wir die Chance gehabt. Ich glaube, Niedersachsen kann hier Vorreiter sein. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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