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Daniela Behrens

SPD 25.09.2024 3:32 min Tagungsabschnitte 19/19

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns zu Recht, dass wir die Verwaltung im Land und in den Kommunen zukunftsfest aufstellen, dass wir bestmögliche Rahmenbedingungen zur Stärkung der Kommunen und ihrer Handlungsfähigkeit schaffen. Unsere Prozesse müssen schneller und einfacher werden. Der Entwurf zur Änderung kommunalrechtlicher und anderer Vorschriften ist ein Baustein hin zu diesem Ziel. Ich möchte Ihnen die drei Kernpunkte dieses Gesetzentwurfs in aller Kürze vorstellen. Einmal geht es um die Verlängerung der Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten von fünf Jahren auf acht Jahre. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung in den Kommunen für den Erhalt und die Stärkung unserer Demokratie unverzichtbar ist. Sie hängt grundlegend davon ab, auch weiterhin gut qualifizierte, kluge Köpfe für das kommunale Spitzenamt einer oder eines Hauptverwaltungsbeamten zu gewinnen. Die Bereitschaft für die Übernahme dieser Leitungsfunktion auf Zeit hängt entscheidend von der Attraktivität des Hauptverwaltungsbeamtenamtes für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber ab. Eine Amtszeit von fünf Jahren wird häufig als zu kurz wahrgenommen. Das ist für viele keine berufliche Perspektive. Deswegen schlagen wir die Verlängerung auf acht Jahre vor und sorgen damit für eine Attraktivitätssteigerung. Das ist eine gute Anpassung, die der Realität geschuldet ist. Der zweite Kernpunkt betrifft das Thema kommunale Konzernkredite. Nach einer erfolgreichen Experimentierphase soll nun für die Kommunen in Niedersachsen die Möglichkeit des sogenannten Konzernkredits als dauerhafte Regelung im Gesetz etabliert werden. Damit können Kommunen Kredite für Investitionen ihrer Unternehmen aufnehmen und die Mittel an diese weitergeben. In diesem Zusammenhang wurde die gesamte kommunale Konzernfinanzierung weiterentwickelt, und es wurden weitere Vorschriften in die Änderungen einbezogen. Die Kommunen wünschen sich flexiblere und rechtssicherere Möglichkeiten zur Unterstützung ihrer Unternehmen mit Liquiditätskrediten. Deswegen haben wir hier eine gänzlich neue Regelung erarbeitet, die diesem Wunsch Rechnung trägt. Wir haben uns dabei auch die Grundzüge des kommunalen Haushaltsrechts noch mal vorgenommen und haben es neu konzipiert. Dabei ist klar, dass wir keine Verschuldung entstehen lassen wollen, die nachher nicht zu händeln ist. Auch dafür haben im Gesetz Vorsorge getroffen. Der dritte Kernpunkt ein kleiner, aber wichtige Punkt betrifft die Tatsache, dass die kommunale Zusammenarbeit immer davon abhängig ist, dass man Aufgaben übertragen kann, zum Beispiel an den Landkreis oder an die kreisfreie Stadt. In diesem Zusammenhang möchten wir eine Regelung schaffen, dass das auch bei der Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren möglich ist. Das können die Gemeinden derzeit nicht übertragen. Es fordert sie aber sehr. Und wir wollen ihnen die Möglichkeit geben, wenn sie es denn wollen, diese Aufgabe an Landkreise zu übertragen. Damit wollen wir eine Verbesserung in der Handlungspraxis erzielen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir haben uns insgesamt verschiedenen Regelungen vorgenommen und haben sie praxisnäher aufgebaut. Ich würde mich freuen, wenn Sie in den weiteren Beratungen dem Weg der Landesregierung folgen würden, und wünsche Ihnen gute Beratungen in den Fachausschüssen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin Behrens. - - Für die Fraktion der SPD hat das Wort:

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