Carina Hermann
Fachkräfteoffensive für die Landesverwaltung oder Beförderung im Büro des Ministerpräsidenten "außer der Reihe"?
Fachkräfteoffensive für die Landesverwaltung oder Beförderung im Büro des Ministerpräsidenten „außer der Reihe“? Das Politikjournal Rundblick berichtet in seiner Ausgabe vom 5. Dezember 2023 unter dem Titel „Wirbel um Weils Büroleiterin: Gab es eine Beförderung außer der Reihe?“ über einen Personalvorgang in der Staatskanzlei. Die Büroleiterin von Ministerpräsident Stephan Weil, die nach der Berichterstattung im Ehrenamt gemeinsam mit einem SPD-Landtagsabgeordneten Vorsitzende der SPD im Heidekreis sei, solle danach mit einem außertariflichen Entgelt nach der Gehaltsstufe B 2 bedacht worden sein. Erst seit Januar 2023 leite die 33-jährige gelernte Steuerfachangestellte das Büro des Ministerpräsidenten, so der Bericht. Eine Frist, die bei derlei Zahlungen sonst stets einzuhalten gewesen sei, sei verkürzt worden. Ausweislich des Berichts habe die Staatskanzlei mitgeteilt, dass schon auf der Haushaltsklausurtagung der Landesregierung am 2./3. Juli 2023 mit Blick auf die anstehende Pensionierungswelle die Personalsituation im öffentlichen Dienst unter dem Gesichtspunkt des Fachkräftemangels erörtert worden sei. Die Rundblick-Redaktion zitiert die Staatskanzlei wie folgt: „Da auch der Landesdienst in Konkurrenz zu anderen Arbeitgebern attraktiv sein muss, ist auch die Notwendigkeit besprochen worden, beim Land Einstiegshürden ‑ hierzu zählt auch die oben beschriebene Praxis für Seiteneinsteiger ‑ zu senken. Die Qualifikation und Bewährung werden dabei vorausgesetzt. In diesem Kontext hat die Landesregierung im Sommer 2023 bereits im Beamtenbereich die Wartefrist für Beförderungen A 15 nach A 16 sowie von A 16 nach B 2 von bisher zwei Jahren auf ein Jahr und damit auf die Vorgaben des Beamtenrechts zurückgeführt.“ Weiter habe die Staatskanzlei erklärt, dass die bisherige Praxis, den fiktiven Karriereverlauf bei Angestellten nachzuzeichnen, bei dieser Gelegenheit aufgegeben worden sei - ebenso wie die Zustimmungspflicht des Finanzministeriums. Staatskanzlei und Finanzministerium seien sich einig gewesen, dass dies einschließlich der Besoldungsstufe B 2 gelten solle, also bis zu der Vergütung, die jetzt die Leiterin des Büros des Ministerpräsidenten Stephan Weil erhalte. Die Gewährung der außertariflichen Vergütung mit der Gehaltsstufe B 2 an die Büroleiterin des Ministerpräsidenten sei von der Staatskanzlei gemäß der Berichterstattung nicht offen kommuniziert worden, vielmehr habe die Redaktion einen Hinweis aus dem Kabinett erhalten. Der Rundblick berichtet in seiner Ausgabe am 6. Dezember 2023 weiter unter der Überschrift „Wirbel um Weils Büroleiterin: Finanzressort schiebt eine neue Dienstanweisung nach“ über die näheren zeitlichen Abläufe, die zu der außertariflichen Vergütung nach B 2 geführt haben sollen. Das Kabinett habe danach am 21. November 2023 die außertarifliche Vergütung für die Büroleiterin des Ministerpräsidenten beschlossen. Durch einen Hinweis habe die Redaktion des Rundblicks am 27. November 2023 von diesem Personalvorgang erfahren und am 28. November 2023 eine Anfrage an die Staatskanzlei gestellt. Am 1. Dezember 2023 habe die Staatskanzlei die Fragen des Rundblicks beantwortet. Am selben Tag, also am 1. Dezember 2023, habe das Niedersächsische Finanzministerium erst per E-Mail einen Erlass an die obersten Landesbehörden geschickt, der eine Vereinfachung des Verfahrens zur Gewährung außertariflicher Vergütungen an Beschäftigte in obersten Landesbehörden vorsehe. Die Staatskanzlei habe anlässlich der Nachfrage der Rundblick-Redaktion mitgeteilt, dass das Finanzministerium die Erleichterungen für die Erteilung einer außertariflichen Vergütung bereits am 20. November 2023 beschlossen habe, die Ressorts aber erst per Erlass am 1. Dezember 2023 informiert worden seien. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wer hat im Finanzministerium gegebenenfalls unter Rücksprache mit welchen Regierungsmitgliedern bzw. Staatsekretärinnen und Staatssekretären am 20. November 2023 was genau und in welcher Form im Zusammenhang mit der Erleichterung der Hürden für Seiteneinsteiger und die Verkürzung der Wartezeiten „beschlossen“? 2. Warum wurden die Ressorts über den „Beschluss“ des Finanzministeriums vom 20. November 2023 erst am 1. Dezember 2023 ‑ und damit nach der Entscheidung über die Gewährung der außertariflichen Vergütung entsprechend B 2 für die Büroleiterin des Ministerpräsidenten am 21. November 2023 ‑ informiert? 3. Wenn die anderen Ressorts vom „Beschluss“ des Finanzministeriums vom 20. November 2023 überhaupt erst am 1. Dezember 2023 Kenntnis erhielten, wie konnte dann die Gewährung der außertariflichen Vergütung entsprechend B 2 an die Büroleiterin des Ministerpräsidenten bereits per Kabinettsbeschluss am 21. November 2023 auf Basis des Beschlusses des Finanzministeriums vom 20. November 2023 erfolgen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Runde der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bereits am 20. November 2023 zur Vorbereitung der Kabinettssitzung tagte und von dem Beschluss vom 20. November offenbar zu diesem Zeitpunkt niemand außerhalb des Finanzministeriums Kenntnis hatte?
