Gerald Heere
Sinnvoll und zielgerichtet fördern - Landeszuwendungen evaluieren und reformieren!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vielen Dank für diese Debatte zum Thema Förderpolitik. Für die Landesregierung darf ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen: Am 21. Januar dieses Jahres hat die Landesregierung ein umfassendes Paket von Verfahrenserleichterungen für Zuwendungen beschlossen. Wir haben zugehört, wo der Schuh drückt, und gehandelt. Wir wissen, dass Bürokratie oft die größte Bremse für Investitionen und Projekte ist. Mit unserer Reform schaffen wir mehr Spielraum und Vertrauen. Konkret bedeutet dieser Beschluss unter anderem: Wir erleichtern den vorzeitigen Beginn von Maßnahmen durch klare Wertgrenzen, damit wichtige Projekte schneller starten können. Wir setzen verstärkt auf pauschale Abrechnungsmethoden, um den Aufwand bei den sogenannten Nachweisprüfungen zu reduzieren. Die bisher üblichen Vollprüfungen werden weitestgehend durch risikoorientierte, stichprobenbasierte Prüfungen ersetzt. Das spart Zeit und Ressourcen bei den Zuwendungsempfängerinnen und - empfängern und in der Verwaltung. Wichtig ist auch, dass Unternehmen in Zukunft bei geförderten Projekten nicht mehr das öffentliche Vergaberecht anwenden müssen. Das ist eine massive Erleichterung und ein klares Zeichen unseres Vertrauens in die Wirtschaft. Die notwendigen Abstimmungen zu diesem Paket sind bereits weit fortgeschritten, und die Änderungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Um diese Reformen nicht nur zu beschließen, sondern auch effektiv umzusetzen, haben wir am 1. März 2025 die Zentrale Stelle Förderwesen eingerichtet. Sie ist in der Stabsstelle Transformation der Wirtschaft in der Staatskanzlei angesiedelt und fungiert als zentrale Ansprechpartnerin für unsere Ministerien in Sachen Vereinfachung, insbesondere auch in Sachen Richtlinienaufstellung. Die neue Stelle hat bereits ihre Arbeit aufgenommen und widmet sich folgenden Aufgaben: Sie entwickelt einen klaren Sollprozess für die Konzeption von Förderprogrammen und berät die Ressorts im Vorfeld, um sicherzustellen, dass neue Förderrichtlinien von Anfang an schlank und bürgerfreundlich gestaltet werden. Um eine entsprechende Umsetzung und Vereinfachung zu gewährleisten, ist die Zentrale Stelle Förderwesen mit Mitzeichnungsrechten ausgestattet. So wird sichergestellt, dass die Vereinfachungen auch im operativen Zuwendungsgeschäft ankommen und zu spürbaren Erleichterungen bei allen Beteiligten führen. Die Zentrale Stelle Förderwesen bereitet derzeit Leitfäden und Hilfestellungen für die Ressorts vor, um geplante Vereinfachungen wie die risikoorientierte Prüfung und die pauschalen Abrechnungsmodalitäten bestmöglich zu nutzen. Lassen Sie mich einen weiteren Aspekt hervorheben: die Unterstützung unserer Kommunen. Die Zentrale Stelle Förderwesen wird bei der Umsetzung des bereits erwähnten Kommunalfördergesetzes eine zentrale Rolle einnehmen. Die Zentrale Stelle Förderwesen berät die Ressorts fortlaufend bei der Identifizierung von Förderprogrammen, die auf diesem Gesetz basieren können, und unterstützt bei der Erstellung der dazugehörigen Verordnung. Um die Arbeit der Kommunen zu erleichtern, erstellt sie für die Ressorts auch eine Musterverordnung sowie Handreichungen und Hinweisblätter, die als klare Wegweiser dienen, um zukünftige Förderungen für Kommunen vereinfacht über entsprechende Verordnungen abzuwickeln. Als eine ihrer Aufgaben wird natürlich auch die Evaluierung des Kommunalfördergesetzes voraussichtlich im Jahr 2028 ins Auge gefasst. Zudem arbeitet sie an der Digitalisierung des gesamten Förderwesens und Förderprozesses. Hierdurch sollen die Antragstellung und Abwicklung von Fördervorhaben erheblich vereinfacht und ein zukunftsfester Weg eingeschlagen werden. Um Transparenz zu schaffen, soll darüber hinaus ein sogenannter Förderfinder etabliert werden, um einen Wegweiser zu schaffen, der Unternehmen, Kommunen und allen anderen potenziellen Zuwendungsempfängerinnen und -empfängern zeigt, welche Fördermöglichkeiten für sie relevant sind. Mit den beschlossenen Änderungen und der neuen Zentralen Stelle Förderwesen schaffen wir die Voraussetzungen, um schneller, effizienter und bürgernäher zu handeln. Wir bauen bürokratische Hürden ab und geben unseren Unternehmen und den Kommunen das Vertrauen und die Unterstützung, die sie benötigen, um zu investieren. Herr Minister Heere, ich muss Sie kurz unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: durch die Kollegin Reinecke. Wollen Sie dem entsprechen? Gerne. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage gestatten.
