Julia Willie Hamburg
Kommunen entlasten - Zweckbindung bei der Förderung von Kinderbetreuungsplätzen abschaffen!
vorne. Ich freue mich auf Ihren Redebeitrag. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landesregierung ist die Qualität in der frühkindlichen Bildung ebenso wie die Gewährleistung einer Betreuung in den Kindertagesstätten unglaublich wichtig. Wie Sie wissen, investieren wir deswegen auch viel und unterstützen hier auch aktiv die Kommunen, so zum Beispiel dadurch, dass wir ein Investitionsprogramm im Umfang von 600 Millionen Euro auf den Weg bringen, um den Kommunen unbürokratisch zusätzliche Mittel für Investitionen, unter anderem für Kindertagesbetreuung, zur Verfügung zu stellen. Wir stellen sehr viel von den Bundesinvestitionsmitteln, die wir bekommen, unbürokratisch für die eigene Nutzung und damit auch für Bildungsausgaben zur Verfügung. Nicht zuletzt geben wir zusätzlich 250 Millionen Euro für Betriebskosten und Finanzhilfe an die Kitas. Damit zeigen wir deutlich, dass wir uns beteiligen. Ich finde es bedauerlich, dass sich der Bund an dieser Stelle nicht weiter beteiligt. Wir alle würden uns freuen, wenn es eine Fortsetzung der RIT- und RAT-Programme gäbe. Dazu verpflichtet wäre der Bund unseres Erachtens. Nichtsdestotrotz möchte ich zu dem vorliegenden Sachverhalt sagen das ist hier ja schon mehrfach deutlich geworden, dass wir uns, sobald wir Bundesmittel einsetzen, an die Vorgaben des Bundes halten müssen. Wir haben, wie Sie wahrnehmen, bestimmte Regelungen in dem Bereich treffen können, in dem wir eigene Gelder eingesetzt haben und deswegen auch nicht maßgeblich an die Vorgaben des Bundes gebunden waren. Aber klar ist auch: Wenn ich einen Vertrag schließe oder Vorgaben für eine Förderrichtlinie mache, kann ich diese nicht einfach mir nichts, dir nichts im Nachhinein ändern, weil das am Ende dazu führen würde, dass Menschen, die sich vielleicht nicht um die Förderrichtlinie bemüht haben, weil es keine für sie attraktiven Rahmenbedingungen waren, entsprechend benachteiligt worden wären. Insofern gibt es einfach Vorgaben, an die man sich an der Stelle halten muss. Ich möchte aber erst einmal den Fraktionen von der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und von der CDU danken, weil sich viele Abgeordnete regelmäßig mit Hinweisen bei uns melden, die unsere Arbeit wirklich besser machen. Ich finde, dies hier ist ein gelungenes Beispiel dafür. Sie haben sich an uns gewendet, ebenso wie die kommunalen Vertreter. Ich bin dafür dankbar, weil wir deswegen auch ins Handeln kommen konnten. Ich bin sehr froh, dass wir gemeinsam mit dem Finanzministerium Regelungen in der Landeshaushaltsordnung finden konnten, die es uns ermöglichen, gerade bei dem RAT‑V-Programm, bei dem ja zwar nicht sehr viele, aber doch einige Fälle aufgetreten sind, dann auch wirklich Spielräume zu nutzen. Wir können nämlich jetzt auf Antrag ermöglichen, dass von Rückforderungen abgesehen wird, oder aber auch, dass die Zweckbindung unterbrochen wird, wenn hierfür Gründe vorliegen. Ich glaube, dass das ein gutes Beispiel dafür ist, wie man Probleme pragmatisch lösen kann. Ich möchte Ihnen das einmal zeigen. Wir haben extra einen Vordruck entwickelt. Das ist ein kurzer Antrag. Er ist wirklich nicht sehr komplex. Da steht schon alles drauf. Der Träger muss nur eintragen, welche Einrichtung er hat, und einen Umwandlungsgrund ankreuzen, und schon kann er diesen Antrag bei uns einreichen. Wenn Sie, Frau Bauseneick, dann sagen, besser wäre doch, es gar nicht beantragen zu müssen, möchte ich Ihnen sagen, dass wir schon allein in der Situation sind, dass es uns angezeigt werden müsste. Insofern hat der Träger ohnehin die gleiche Arbeit. Er muss uns eine Änderung der Zweckbindung anzeigen. Jetzt muss er uns einfach nur dieses Formular geben. Damit zeigt er es uns an und hat hier gleich den Antrag gestellt. Insofern kann ich nicht erkennen, dass wir hier ein Verwaltungs- oder Bürokratiemonster schaffen würden. Das Gegenteil ist der Fall. Wir machen es ihnen wirklich sehr einfach. Lassen Sie mich deshalb auch meinem Referat herzlich danken, weil es wirklich unter Hochdruck hier an guten Lösungen gearbeitet hat. Ich finde, genau so muss eine Verwaltung handeln. Herzlichen Dank dafür! Sie können uns glauben, dass wir die Handlungsspielräume, die wir auch in anderen Bereichen haben, maximal ausschöpfen, weil wir ein hohes Interesse daran haben. Aber dort, wo Bundesprogramme uns daran hindern, geht das leider nicht. Aber wir haben natürlich ein Learning aus dem Fall. Ich möchte an der Stelle auch noch mal betonen, dass ich interessant finde, dass ausgerechnet die CDU diesen Antrag eingebracht hat, die ja 2018 das Haushaltsgesetz eingebracht hat und ihm zugestimmt hat, welches die Grundlage für diese Förderung war. Das ist schon 2018 passiert. Unser Learning dabei ist, dass es besser ist, sich direkt eine Flexibilität zu erhalten, wenn man Förderrichtlinien strickt. Insofern geht es auch hier darum, eine Flexibilität zu gewährleisten, die wir an der Stelle brauchen, weil wir alle keine Glaskugel haben und am Ende nie wissen, wie sich die Welt vielleicht fünf oder zehn Jahre später entwickelt. Ich kann Ihnen zusagen, dass wir das für künftiges Verwaltungshandeln mitnehmen werden. Frau Hamburg, entschuldigen Sie bitte die Unterbrechung. Ich habe auf einen geeigneten Moment gewartet. Das war nicht ganz leicht. Es gibt einen Antrag auf eine Zwischenfrage: von Herrn Nacke. Möchten Sie sie zulassen? Natürlich, Herr Nacke.
