Gerald Heere
Gastronomen entlasten - ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % beibehalten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich sehr deutlich sagen: Ich habe großes Verständnis für die schwierige Lage der Gastronominnen und Gastronomen, zunächst in besonderer Weise durch die Corona-Pandemie und nun durch die wirtschaftliche Gesamtsituation infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Für das Tourismusland Niedersachsen ist das eine bedeutsame Thematik. Deshalb wurde diese Branche in der Pandemie auch wie keine andere unterstützt. Dies hat die Landesregierung unter anderem im September in der Antwort auf eine Kleine Anfrage in der Landtagsdrucksache 19/2395 im Detail dargelegt. Auch aktuell kann die Gastronomie zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten Wirtschaftshilfen des Landes erhalten. Die Forderung nach einer Verlängerung der Umsatzsteuerermäßigung, die wir heute diskutieren, ist auch bereits Thema im Bundesrat und seinen Ausschüssen gewesen. Wir haben sie auch schon in unterschiedlichen Ministerkonferenzen diskutiert. Bei einer Gesamtabwägung dieser Frage muss man auf der einen Seite das Ziel des Erhalts von Wirtschaftsstruktur und entsprechenden Arbeitsplätzen im Tourismusland Niedersachsen in die Waagschale werfen. Das ist hier mehrfach thematisiert worden, und das ist auch für die Landesregierung natürlich ein sehr wichtiges Ziel. Zudem finde ich es nachvollziehbar zu fragen, ob eine Differenzierung zwischen dem ermäßigten Steuersatz bei Lieferdiensten bzw. dem Außerhausverkauf und dem regulären Steuersatz für den Restaurantbesuch sinnvoll ist. Auch die Wirkung auf die Preise von Schulkantinen und Unimensen sollte man in die Abwägung mit einbeziehen, wobei man hier ergänzen oder darauf hinweisen sollte, dass alle Betreiberinnen und Betreiber, die keine Gewinnerzielungsabsicht haben, jetzt schon von der Mehrwertsteuer befreit sind. Insofern ist die Frage hier nur begrenzt relevant. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite kommt zum Beispiel das Wirtschaftsforschungsinstitut ZEW in seiner ganz aktuellen Analyse zu dem Ergebnis, dass die Gastronomie trotz der Umsatzsteuerermäßigung bereits erhebliche Preissteigerungen am Markt durchgesetzt hat, sodass erst mal offen ist, inwieweit eine Rückkehr zum regulären Steuersatz tatsächlich breite negative Brancheneffekte erzeugt. Eine Dauersubventionierung wäre dem ZEW zufolge auch sozial unausgewogen, weil die Steuerermäßigung für die Gastronomie eher relativ wohlhabende und kinderlose Haushalte begünstige. Diese fragten im Verhältnis mehr Gastronomieleistungen nach als ärmere Haushalte oder Haushalte mit Kindern. Schließlich ist es natürlich meine Aufgabe als Finanzminister, auf die finanziellen Folgen hinzuweisen. Auch das ist hier schon mal angesprochen worden. Eine Verstetigung dieser steuerlichen Subvention hätte eine jährliche Belastung des Landeshaushalts von ca. 155 Millionen Euro zur Folge. Das sind Summen, die wir entsprechend der Steuerschätzung im Haushaltsplan und der Mipla fest verplant haben, eben weil mit dem Ende der Pandemie die wesentliche Begründung für die bisherige Steuerermäßigung entfallen ist. Diese großen Summen können wir nicht mal eben auf einem anderen Wege kompensieren. Sie sehen, in der Abwägung der unterschiedlichen Argumente gibt es keine einfache Entscheidung in dieser Frage. In Wissenschaft und Politik gibt es aber einen Konsens, dass in der aktuellen ökonomischen Großwetterlage die Wirtschaft steuerlich entlastet werden sollte. An welcher Stelle und in welcher Höhe, werden wir mit Bund und Ländern branchenübergreifend diskutieren, aber natürlich auch die Gastronomie mit im Blick behalten. Am Ende gilt der Hinweis des Bundesfinanzministers, dass wir diese Fragen gerade auch mit Blick auf die Herbststeuerschätzung beantworten sollten. Ja, ich weise vorsorglich aber schon mal darauf hin, dass diese Schätzung für den Landeshaushalt 2024 sicher keine nennenswerten zusätzlichen Spielräume erbringen wird, denn die genaue Höhe der geplanten Einnahmen steht bereits fest. Es geht bei dieser Steuerschätzung für das Land im Wesentlichen nur noch darum, ob wir mehr oder weniger aus der Konjunkturbereinigungsrücklage entnehmen dürfen. Insofern, und das müsste auch Christian Lindner wissen, kann man den Hinweis von Ihnen auf die Steuerschätzung eigentlich nur so verstehen, dass für den Fall einer Verlängerung des reduzierten Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie eine Kompensation von Steuerausfällen bei Ländern und Kommunen durch den Bund kommt. Auch der Wirtschaftsausschuss im Bundesrat hat die Forderung einer Kompensation der Steuerausfälle durch den Bund beschlossen. Dies würde uns die Entscheidung in dieser Frage jedenfalls deutlich erleichtern. Herzlichen Dank.
