Miriam Staudte
Trilog-Einigung in der EU zur Neuen Gentechnik: Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz und die Landwirtschaft in Niedersachsen ein?
Frau Ministerin Staudte wird antworten. Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Mohrmann, ja, die Abwanderung ins Ausland wird immer wieder angeführt. Man muss aber ganz klar sagen: Die Forschung im Labor kann ja auch hier stattfinden. Sie ist ja nicht grundsätzlich verboten. Wir wünschen uns nur, dass die Zulassungsverfahren, die Freisetzungsanforderungen etc. eben genauso streng reguliert werden wie bei der alten Gentechnik und so, wie es der EuGH 2018 gesagt hat: Auch neue Gentechnik ist Gentechnik, und da gilt das Gentechnikrecht und es gilt, dass es genauso behandelt wird. Also die Forschung findet hier statt. Dass Unternehmen nun einen Weg gefunden haben, sozusagen die Freisetzungsversuche im Ausland durchzuführen da ist man ja in Russland, in England oder den USA unterwegs, ist für die Unternehmen vielleicht ein kleiner Nachteil. Aber ich glaube, sie haben sich inzwischen schon darauf eingestellt. Bislang wird ja auch mit den herkömmlichen Züchtungen wirklich das meiste Geld verdient. Das heißt, die Forschung ist möglich und soll auch nicht verboten werden. Aber es geht um die Frage der Freisetzungsversuche, weil es keine Rückholbarkeit gibt. Was man einmal an Saatgut etc. ausgebracht hat, kann man danach nicht wieder einsammeln. Das ist ja auch der große Unterschied zwischen der roten und der grünen Gentechnik: Wir haben im landwirtschaftlichen Bereich einfach diese Freisetzungsproblematik. Und da müssen auch Vorsorgeaspekte berücksichtigt werden. Die Einzelinteressen von Konzernen dürfen nicht vor die allgemeinen Interessen treten! Die zweite und somit letzte Zusatzfrage aus der Fraktion
