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Anna Bauseneick

CDU 27.02.2025 0:50 min Tagungsabschnitte 19/23

Gewalt an Schulen - welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, im Kultusausschuss haben wir am 17. Januar folgende Aussage aus dem MK gehört: „Die Schulen kennen ihn natürlich und arbeiten nach ihm. Insoweit wird nach ihm verfahren, gleichwohl Sie recht haben: Eine Rechtsgrundlage, die dieses verpflichtend vorsieht, gibt es nicht." Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Woraus konkret ziehen Sie diese Kenntnis gerade vor dem Hintergrund des klaren Hilferufs aus den Schulen? Gibt es dazu konkrete Zahlen, Abfragen, Evaluationen? Frau Ministerin, bitteschön!

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