Pascal Mennen
Kommunen entlasten - Zweckbindung bei der Förderung von Kinderbetreuungsplätzen abschaffen!
Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Noch einmal kurz zum Sachverhalt und auch zur Chronologie. Mit den Investitionsrichtlinien RIT und RAT sollten Bundesgelder speziell für den Krippenausbau zur Verfügung gestellt werden. Es stellte sich aber heraus, dass die Kommunen eher Bedarf an Kita-Plätzen hatten, die Gelder dafür aber nicht nutzen dürfen. Eine solche Zweckbindung kann juristisch nicht einfach rückwirkend aufgehoben werden. Dazu haben wir gerade schon einiges gehört. Auch bei uns Abgeordneten von SPD und Grünen waren zahlreiche Anfragen und Bitten für genau und speziell diesen Fall aufgelaufen. Wir hatten am 7. Februar dieses Jahres das Kultusministerium im Ausschuss zu Gast, das mitgeteilt hat das kann man sehr schön im Protokoll nachlesen, was genau das Problem ist und dass es aktuell an einer Lösung arbeitet. Am 14. März, also einen Monat später, war das Kultusministerium wieder im Ausschuss und hat uns die Lösung präsentiert. Auch die CDU, namentlich Christian Fühner, hat sich sehr herzlich für die Ausführungen und die „erfreulichen Nachrichten" bedankt und dafür, dass „eine konstruktive Lösung" gefunden wurde. Ich muss sagen: Auch ich bin Kultusministerin Hamburg und auch Finanzminister Gerald Heere sehr dankbar, dass sie gemeinsam nach Ausnahmen auch in der Landeshaushaltsordnung für diesen Fall gesucht und damit das Problem der Kommunen effektiv gelöst haben. Es gibt nun ein schlankes Antragsverfahren das ist ja auch immer gut und wird gefordert, und somit kann im Falle der Umnutzung von Rückforderungen abgesehen werden. Darum ging es Ihnen in Ihrem Antrag. Sie haben hier jetzt eine sehr allgemeine Rede zu Förderrichtlinien und deren Zweckbindung gehalten, aber die Problematik, die die Förderrichtlinie und Zweckbindung betrifft, um die es in Ihrem Antrag ging, ist ausgeräumt. Sie können jetzt hier eine ganz allgemeine Rede halten. Das war aber eigentlich nicht das, was in Ihrem Antrag steht. Herr Mennen, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Es gibt den Antrag auf eine Zwischenfrage: von Frau Bauseneick. Möchten Sie sie zulassen? Danke. Es geht jetzt nur um den vorliegenden Antrag mit den zwei Forderungspunkten, die Frau Lange gerade genannt hat: Die erste Forderung ist, sich im Bund dafür einzusetzen, dass die geförderten Räumlichkeiten für Krippenplätze in diesem Fall für Kindertagesgruppen genutzt werden können. Dazu habe ich gerade ausgeführt. Das ist erledigt. Das hat das Kultusministerium gemacht. Die zweite Forderung ist, sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, dass die Zweckbindungsfrist von 25 Jahren bei Investitionsförderungen von Krippenplätzen gestrichen wird. Auch dahin gehend ist ja seit RAT III schon einiges passiert. Ich würde sagen, dass Sie, weil die Bundesbildungsministerin von der CDU gestellt wird, dort vielleicht an der einen oder anderen Stelle einen Hinweis geben könnten. Ich bin mir sicher, dass unsere Kultusministerin das getan hat. Vielen Dank, Herr Mennen. - Auf Ihren Beitrag gibt es eine Kurzintervention von Frau Bauseneick. Frau Bauseneick,
