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Dr. Andreas Philippi

18.04.2024 7:57 min Tagungsabschnitte 19/15

Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durch die Landesregierung

Lieber Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Während der Corona-Pandemie war die Lage sehr dynamisch. Zum einen durch den rasch aufwachsenden wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und zum anderen durch Veränderungen des Virus. mit veränderter Infektiosität und Pathogenität und der jeweils vorherrschenden Virusvariante standen Politik und Wissenschaft fast wöchentlich vor einer neuen Situation. Die Protokolle des Robert-Koch Instituts-belegen eindrücklich, dass das RKI mit dieser Entwicklung intensiv befasst und seine Bewertung kontinuierlich hinterfragt und neu justiert hat. Und auch wir in Niedersachsen haben unsere Hausaufgaben gemacht und sind verhältnismäßig gut durch die Corona-Krise gekommen. Natürlich ist es wichtig, dass wir unsere Entscheidungsprozesse aus der COVID-19-Pandemie kritisch diskutieren. Das haben wir in Niedersachsen schon während der aktiven Pandemie erkannt und im Sonderausschuss des Niedersächsischen Landtages zur Aufarbeitung der bisher gewonnenen Erkenntnisse auch der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie regelmäßig berichtet. Die Pandemie hat unter anderem verdeutlicht, dass der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden muss. Durch den vom Bund finanzierten Pakt für den ÖGD erfolgte in Niedersachsen ein umfassender Personalaufwuchs und eine Initiierung von zahlreichen Digitalisierungsprojekten, die den ÖGD dabei unterstützen, zukunftsfähig und für kommende Pandemien besser gerüstet zu sein. Meine Damen und Herren, wir müssen auch insgesamt mit der Stärkung der Krisenfestigkeit des Landes Niedersachsen befasst sein und auch andere Krisenszenarien wie Cyberangriffe oder terroristische Angriffe in den Blick nehmen, auf die wir ebenfalls angemessen vorbereitet sein müssen. Daran arbeiten wir als Landesregierung kontinuierlich. Zu Ihrer ersten Frage: Das Land Niedersachsen hat zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2023 erfolgreiche Arbeit geleistet, um insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen vor Tod und schwerer Erkrankung und das Gesundheitssystem vor einem erheblichen Zusammenbruch zu schützen. Dafür bin ich heute noch allen Beschäftigten sehr dankbar, die sich in dieser Zeit bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit und ich sage ausdrücklich auch viele darüber hinaus für ihre Mitmenschen eingesetzt haben. In der Aufarbeitung der Pandemiebekämpfung hat die Landesregierung die generelle Zuständigkeit für alle Sonderlagen beim Innenministerium konzentriert. Die jeweils betroffenen Ressorts arbeiten dem Innenministerium fachlich zu. Dies verkürzt Entscheidungswege und optimiert den Einsatz der Stäbe unter Nutzung des Katastrophenschutzes. Die während der COVID-19-Pandemie vom Land Niedersachsen erlassenen Rechtsvorschriften und Erlasse wurden fortlaufend dem aktuellen Pandemiegeschehen angepasst und befanden sich in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten unter gerichtlicher Überprüfung. Allein die Niedersächsische Coronaverordnung wurde 14 Mal als Stamm-bzw. Mantelverordnung veröffentlicht und mit 53 Änderungsverordnungen an das dynamische Infektionsgeschehen angepasst. Im Zusammenhang mit Ihrer Frage möchte ich auf den umfassenden Bericht des Sonderausschusses, der ist allen zugänglich, auch den Zuhörerinnen und Zuhörern hier, des Niedersächsischen Landtages zur Aufarbeitung der bisher gewonnenen Erkenntnis aus der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie verweisen. Zur Aufarbeitung des Pandemiegeschehens liegen zwischenzeitlich u. a. auch Evaluationen des Bundes, wie z. B. der Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Absatz 9 IfSG zur Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik vom 30. Juni 2022 und der Abschlussbericht des Robert-Koch-Instituts zur Wirksamkeit und Wirkung von antiepidemischen Maßnahmen auf die COVID-19-Pandemie. in Deutschland allen vor. Diese Ausarbeitungen sind sehr umfangreich, weshalb eine weitere kostenintensive Evaluation mit der Beauftragung eines externen qualifizierten Dienstleisters wie z. B. eines Consultingbüros vom Land Niedersachsen derzeit nicht geplant ist. Vielmehr geht es nun darum, sich für kommende verschiedene Krisenszenarien gut aufzustellen, wie ich bereits in meiner Vorbemerkung ausgeführt hatte. Zu Ihrer zweiten Frage: Niedersachsen ist im bundesweiten Vergleich gut durch die Pandemie gekommen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind in Niedersachsen pro 100.000 Einwohner vergleichsweise - Und verstehen Sie mich nicht falsch, ich bedauere jeden Einzelnen - wenig Todesfälle zu beklagen gewesen. In Niedersachsen wurden 176 Todesfälle pro 100.000 Einwohner im Zusammenhang mit COVID-19 erfasst. In Sachsen z. B. lag die Zahl bei 419 Todesfällen pro 100.000 Einwohner. Um die Folgen der Pandemie für unsere Gesellschaft in Niedersachsen abzumildern, hat die Landesregierung das Corona-Sondervermögen aufgelegt, Sie fragten danach. Daraus wurde eine Vielzahl von Maßnahmen zur Unterstützung initiiert. Z. B. aus meinem Zuständigkeitsbereich ist das Sonderprogramm Startklar in die Zukunft für Kinder und Jugendliche entstanden. Das Programm hatte das Ziel, Kindern und Jugendlichen einen Ausgleich zur Einschränkung der Pandemie zu verschaffen. Dieses Programm ist abgeschlossen. Weitere Förderprogramme mit Bezug auf die Corona-Zeit sind von der Landesregierung derzeit nicht geplant. Das COVID-19-Sondervermögensgesetz lässt Ausgaben aus dem Sondervermögen grundsätzlich nur bis zum 31. Dezember 2022 zu und zu einem späteren Zeitpunkt nur dann, wenn bis zum 31. Dezember 2022 eine entsprechende rechtliche Verpflichtung begründet wurde. Insofern ist eine Finanzierung neuer Maßnahmen aus dem COVID-19-Sondervermögen ausgeschlossen. Zu drittens: Für eine Amnestieregelung in strafrechtlicher Hinsicht wäre in diesem Fall der Bund zuständig. Aus niedersächsischer Sicht besteht bezüglich der Amnestie keine Notwendigkeit, das zu regeln. Vielen Dank.

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