Karin Emken
Selbstbestimmte Schwangerschaft - Beratungs- und Versorgungsstrukturen in Niedersachsen weiter verbessern
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Reproduktive Rechte sind Menschenrechte. Reproduktive Rechte beschreiben das Recht, einer und eines jeden Einzelnen, selbstbestimmt und frei über den eigenen Körper und die eigene Sexualität zu entscheiden. Dass diese Rechte für Frauen und Mädchen besonders wichtig sind, ist selbstredend. Eine selbstbestimmte Schwangerschaft ist ein reproduktives Recht und bedeutet vor allem die freie Entscheidung - für eine Mutterschaft oder dagegen, frei von Diskriminierung, Zwang und Gewalt. Es bedeutet, dass eine Frau selbst und frei entscheidet, wann, wie oft und mit wem an ihrer Seite sie schwanger werden will oder nicht. Und es bedeutet das Recht, über die dafür nötigen Informationen, Kenntnisse und Mittel verfügen zu können. Jede Frau und jedes Mädchen sollte selbstverständlich und vorbehaltlos über dieses Recht verfügen können. Unser Entschließungsantrag „Selbstbestimmte Schwangerschaft" ist deshalb auch als eindeutiges Statement zu begreifen. Wir erkennen uneingeschränkt das Recht der Frau auf eine selbstbestimmte Schwangerschaft an. Die Frau un d ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt. Wir wollen Frauen sowohl medizinisch als auch beratend bei ihrer Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft bestmöglich unterstützen und deshalb die Beratungs‑ und Versorgungsstrukturen in Niedersachsen weiter verbessern. Dabei nehmen wir alle Aspekte der Schwangerschaft in den Blick und spannen einen großen Bogen: über Pränataldiagnostik, Hebammenversorgung, Kinderwunschbehandlung bis zu Schwangerschaftskonfliktberatung und Schwangerschaftsabbruch. Eine Schwangerschaft ist ein bedeutendes Lebensereignis im Leben einer Frau - einzigartig, individuell und für die meisten Frauen ein Grund zur Freude. Doch nicht jede Frau wird gewollt schwanger oder wünscht sich Kinder, und auch bleiben viele Frauen ungewollt kinderlos. Hebammen nehmen eine zentrale und hochqualifizierte Rolle bei der Begleitung und Unterstützung von Frauen und Familien während der Schwangerschaft und darüber hinaus ein. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir heute auch die Vorsitzenden des Hebammenverbandes Niedersachsen begrüßen können. Herzlich willkommen Frau Schauland und Frau Huhndorf! Und wir begrüßen auch sehr herzlich die Vertreterinnen des Landesfrauenrates und von pro familia. Liebe Frau Kaiser, liebe Frau Dr. Steinmetz, liebe Frau Ferrari, Frau Engelhardt und Frau Richter, schön, dass auch Sie heute hier bei uns sind. Hebammen nehmen eine zentrale und hochqualifizierte Rolle bei der Begleitung und Unterstützung von Frauen und Familien während der Schwangerschaft und darüber hinaus ein. Die Wahrung der Menschenwürde und die Rechte der Frauen sind Grundlagen ihres Handelns. Hebammenversorgung sollte deswegen allen Frauen in der Schwangerschaft als Angebot ausreichend zur Verfügung stehen. Feststellen müssen wir aber, dass diese wichtige Lebensphase von Über‑, Unter und Fehlversorgung der Schwangeren und ihrer Familien geprägt und dies auch abhängig von Wohnort, Alter, Einkommen und Sprache sein kann. Drei Aspekte unseres Antrages möchte ich besonders darlegen: Erstens: Wir vermerken einen starken Zusatz von Überversorgung in der Pränataldiagnostik mit Blick auf Risikofokussierung. Mittlerweile wird bei über 80 % der Frauen, von denen die meisten gesund sind, eine risikobehaftete Schwangerschaft diagnostiziert. Über 80 %. Zum Vergleich: 2017 waren es 34 %, 2009 nur 25,8 %. Eine solche Steigerung ist auch durch die tatsächliche Zunahme mancher Risiken beispielsweise durch ein höheres Lebensalter der Mütter, Schwangerschaften bei Vorerkrankungen oder Mehrlingsschwangerschaft nach Kinderwunschbehandlung nicht erklärbar. Und der Nutzen einer solchen Risikofokussierung ist nicht belegt. Diese Einstufung für zu starken Verunsicherungen von Schwangeren. Überversorgung ist keine gute Versorgung. Viel hilft nicht immer viel. Deshalb brauchen wir dringend ein Beratungskonzept, das evidenzbasiert über Wirksamkeit, fehlenden Nutzen und mögliche Risiken beziehungsweise unerwünschte Folgen von Maßnahmen informiert und Frauen eine aufgeklärte Entscheidung zu diagnostischen Methoden ermöglicht. Wir brauchen einen anderen Blick, der die Bedürfnisse von Frauen und Familien in den Mittelpunkt stellt, und ihnen eine passgenaue Betreuung zukommen lässt, eine Betreuung, die dem Bedarf angemessen ist. Zweitens: Wir möchten die Förderung von Kinderwunschbehandlungen für alle Frauen diskriminierungsfrei unabhängig vom Familienstand und bis zu einer Altersgrenze von 45 Jahren gewähren und Kinderwunschbehandlungen damit zeitgemäß gestalten. Drittens: Wir fordern ein Ende der Stigmatisierung, der Kriminalisierung und der mangelnden Unterstützung bei Schwangerschaftsabbruch. Deshalb bitten wir die Landesregierung, sich auf Bundesebene idealerweise mit einer Bundesratsinitiative für eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen, also für eine Streichung von § 218 aus dem Strafgesetzbuch, einzusetzen. Es ist jetzt die Zeit, die Empfehlung der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zur unangemessenen strafrechtlichen Verortung eines Schwangerschaftsabbruchs umzusetzen und Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig zu stellen. Wichtig ist für uns, dass dennoch das Recht auf Beratung bei Schwangerschaftsabbruch beibehalten wird. Zeitgleich wollen wir hier bei uns in Niedersachsen die wohnortnahe und medizinische Versorgung bei einem Schwangerschaftsabbruch verbessern und deshalb auch die digitale Schwangerschaftskonfliktberatung mit Ausstellung des Beratungsscheins zulassen. Denn die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind in unserem ländlichen Niedersachsen teilweise sehr weit entfernt und für viele Frauen schwer zu erreichen. Diese Maßnahme wird eine wirkliche und wichtige Verbesserung für die Frauen sein und zudem einen deutlichen Schutz vor Stigmatisierung und Diskriminierung bieten. Dies waren nur drei Aspekte unseres Antrags. Insgesamt wollen wir ein Bündel von Maßnahmen umsetzen und endlich weitere wichtige Schritte auf dem Weg zur wirklichen Selbstbestimmung der Frau gehen. Wir sind im Jahre 2024, 75 Jahre nach Inkrafttreten unseres Grundgesetzes. In Artikel 3 steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Körperliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, das Männern gewährt wird, Frauen nicht. Es ist an der Zeit. Worauf warten wir?
