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Dr. Kathrin Wahlmann

14.09.2023 10:49 min Tagungsabschnitte 19/9

Hohes Sicherheitsrisiko durch Geldautomatensprengungen für Anwohner und Einsatzkräfte - Tatanreize durch gesetzliche Vorgabe zum besseren Schutz von Geldautomaten beenden

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Geldautomatensprengung ‑ das haben wir schon beim letzten Mal besprochen ‑ ist der Bankraub des 21. Jahrhunderts oder auch der Bankraub 2.0. Während ein Bankräuber 1.0 in eine Bank geht, in der Regel unter Vorhalt einer Waffe Geld fordert und dabei angesichts der zwangsläufig ebenfalls anwesenden Personen stets das Risiko das Erkannt- oder Entdecktwerdens eingeht, reisen die Täter des Bankraubs 2.0 in der Regel nachts von weit her an, betreten nur den Vorraum einer Bankfiliale oder einer anderen Örtlichkeit, in der ein Bankautomat steht, sprengen dieser kurzerhand in die Luft, nehmen das freigesetzte Bargeld an sich und sind auf und davon, entweder zurück in Richtung Grenze oder auch zum nächsten Geldautomaten, der vorher ausgekundschaftet wurde. Die Tat geht in der Regel rasend schnell. Meistens sind die Täter innerhalb von fünf Minuten über alle Berge. Das hört sich, wenn man es so kurz zusammenfasst, erst einmal undramatisch an, ist es aber nicht. Im Gegenteil, diese Taten sind extrem gefährlich, und zwar sowohl für die anwohnende Bevölkerung als auch für die eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie für unbeteiligte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. In der Regel haben wir es nicht mit Einzeltätern zu tun. Es handelt sich vielmehr um hochprofessionell agierende Tätergruppen, meist aus den Niederlanden. Die Täter gehen arbeitsteilig vor. Die ausführenden Täter sind oft jung, aus prekären Milieus und auf das schnelle Geld aus. Sie sind geschult. Wir wissen etwa von einem Trainingscenter in den Niederlanden, in dem die Sprenger an einem in Niedersachsen übers Internet gekauften Geldautomaten das Sprengen üben konnten. Und die Täter sind absolut skrupellos. Das haben wir in zahlreichen Fällen immer wieder gesehen. Schon die Taten sind im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich. Oft befinden sich die Geldautomaten in kombinierten Wohn- und Geschäftshäusern, und nicht selten werden durch die Wucht der Detonation auch die darüber liegenden Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen werden. In einem Fall im Westen Niedersachsens, in dem ich letztes Jahr ‑ noch als Richterin ‑ mitverhandelt habe, musste eine Familie aus dem brennenden Haus gerettet werden, die Nachbarn erlitten eine Rauchgasvergiftung, und Traumatisierung war teilweise inklusive. Die Gefährlichkeit ‑ das hat der Abgeordnete Saade schon gesagt ‑ nimmt dadurch noch deutlich zu, dass jetzt vielfach kein Gas mehr eingeleitet wird, sondern Festsprengstoffe verwendet werden. Dadurch gehen die Schäden an den Gebäuden in die Millionenhöhe und überschreiten den Wert der Beute meistens ganz deutlich. Herumfliegende Trümmerteile sind keine Seltenheit. Das heißt, auch die zufällig vorbeikommenden Passanten und Passantinnen sind in extremer Gefahr. Zur Flucht nutzen die Täter hoch motorisierte Fahrzeuge. Mit Geschwindigkeiten weit über 200 km/h ‑ in einem Fall wurden per GPS streckenweise 304 km/h gemessen ‑ rasen sie durch unsere Ortschaften, über unsere Landstraßen und über unsere Autobahnen, und das ohne Rücksicht auf Verluste. Diese Taten sind gefährlich, und sie haben sowohl in der Anzahl als auch in der Intensität und in der Gefährlichkeit in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Im letzten Jahr hatten wir in Niedersachsen mit 68 Sprengungen den alarmierenden Höchststand erreicht. Aber wir haben dem auch einiges entgegenzusetzen, und das tun wir auch. Ebenso wie die Täter immer rücksichtloser und skrupelloser geworden sind, haben auch wir unsere Strafverfolgung enorm verstärkt. Die niedersächsische Justiz nimmt bei der Verfolgung von Geldautomatensprengungen bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Bereits zum 1. Dezember 2022 wurde die landesweite Zentralstelle zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück eingerichtet. Da sitzt die landesweite Expertise. Die da arbeitenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind bestens mit den Strafverfolgungsbehörden in den Niederlanden vernetzt, kennen die Täterstrukturen und sind dadurch in der Lage, die Straftaten effektiv zu verfolgen. Aber die Einrichtung der Zentralstelle ist nicht nur eine organisatorische Entscheidung, die Zentralisierung ist auch eine Botschaft an die Täter: Bis hierher und nicht weiter! Der Rechtsstaat tritt jedem Fall von Geldautomatensprengungen entschlossen und konsequent entgegen. Wir ermitteln die Täter, und sie bekommen die volle Härte des Gesetzes zu spüren. Die Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück hat ebenso wie die Polizei, die gut mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeitet, geliefert. Es konnten in diesem Jahr beträchtliche Ermittlungs- und Fahndungserfolge erzielt werden. Allein 17 Tatverdächtige wurden in diesem Jahr im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen nach Geldautomatensprengungen ermittelt und festgenommen. Die Zentrale Kriminalinspektion Lüneburg hat Ende Juni 2023 eine bundesweite Tatserie mit 18 Geldautomatensprengungen aufgeklärt. Mehrere Tatverdächtige konnten in den Niederlanden festgenommen werden. Nicht nur das. Es gab erste Anklagen, und es gab auch Verurteilungen zusätzlich zu denen, die in den letzten Jahren schon erfolgt sind. 2023 gab es Urteile zu neun Taten mit acht Angeklagten, die allesamt zu Haft- bzw. Jugendstrafen verurteilt wurden. Die Zusammenarbeit mit der Polizei ‑ ich hatte es gerade gesagt ‑ läuft ganz hervorragend. Das LKA hat zu Beginn des Jahres 2022 einen bereits erwähnten 5-Punkte-Plan, mit dem das Phänomen ganzheitlich bekämpft wird, herausgegeben. Der Plan beinhaltet unter anderem eine ausgeschärfte Analyse, einen besseren Informationsaustausch mit den Niederlanden, mit anderen Bundesländern und auch innerhalb Niedersachsens. Wir haben eine zentralisierte Auswertung ‑ beispielsweise von Funkzellendaten ‑, damit Tat- und Täterzusammenhänge noch schneller identifiziert werden können. Frau Ministerin, kommen Sie bitte zum Schluss! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Maßnahmen zeigen offensichtlich Wirkung. Wir konnten die besorgniserregende Tendenz jährlich steigender Fallzahlen im Bereich der Sprengung von Geldautomaten in Niedersachen durchbrechen. Im Jahr 2023 ist ein deutlicher Rückgang festzustellen. In diesem Jahr haben wir mit Stand letzter Woche 21 Taten in Niedersachsen zu verzeichnen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es insgesamt 46 Sprengungen. Das entspricht einem Rückgang von mehr als 50 %. Das liegt auch daran, dass den Hintermännern in den Niederlanden weniger junge Männer als Sprenger zur Verfügung stehen. Weite Teile der „Stammbelegschaft“ sitzt in Deutschland in Haft. Es hat sich auch herumgesprochen, dass unsere Strafverfolgungsbehörden wachsam, schnell und konsequent sind. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sieht man, dass sich dort die Anzahl der Taten noch fast auf dem Vorjahresniveau befindet. Bundesweit sind im Jahr 2023 bislang 306 Taten zu verzeichnen im Vergleich zu 311 Taten im Vorjahreszeitraum. Das ist ein Rückgang von nur etwa 2 %. Dieser Vergleich zeigt, dass der Rückgang bei uns in Niedersachsen maßgeblich auf die erfolgreichen Maßnahmen der Landesregierung und auf die ganz hervorragende Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Gerichte und der Polizei zurückzuführen ist. Gleichzeitig muss aber auch gesagt werden, dass 21 Geldautomatensprengungen 21 zu viel sind. Neben der Strafverfolgung braucht es daher dringend weitere Präventionsmaßnahmen durch die Geldinstitute. Wir wissen alle, dass das Phänomen der Geldautomatensprengungen in den Niederlanden fast flächendeckend zurückgegangen ist, weil sich die Banken dort nahezu flächendeckend auf Klebe- und Farbsysteme verständigt haben und diese dort auch eingesetzt werden. Die Täter wissen, dass sich eine Sprengung in den Niederlanden in der Regel nicht lohnt. Das brauchen wir in Deutschland auch. Sowohl die Bundesinnenministerin als auch die niedersächsische Innenministerin sind seit geraumer Zeit im Gespräch mit Banken und Sparkassen. Viele von diesen haben die Sicherungsmaßnahmen an den Geldautomaten auch tatsächlich im Laufe der Zeit verbessert und weiter ausgebaut. Offenbar ist hier aber das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Nach meinem Eindruck fehlt es auch noch an einer gemeinsamen Strategie und an einer konsequenten Umsetzung in Gestalt einer abgestimmten Vorgehensweise. Frau Ministerin Wahlmann, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage, des Kollegen Bothe. Möchte Sie sie zulassen? Danke, nein. Hier fordere ich die deutschen Banken und Sparkassen auf, sich auf flächendeckende, wirksame Maßnahmen zu einigen und diese dann auch zeitnah umzusetzen, damit die Täter hier ebenso wie in den Niederlanden wissen: In Deutschland brauchen wir gar nicht erst zu versuchen, einen Geldautomaten zu sprengen. Das Bundesinnenministerium wird die bisher umgesetzten und noch konkret geplanten Sicherungsmaßnahmen bis zur Herbstkonferenz der Innenministerinnen und Innenminister evaluieren. Wenn dann festgestellt wird, dass die Umsetzung mangelhaft ist, wird das Bundesinnenministerium eine gesetzliche Regelung entwerfen mit dem Ziel, die Betreiber von Geldautomaten zur Umsetzung von Mindestschutzstandards zu verpflichten. Sollte auch das nicht zeitnah erfolgen, wovon ich jedoch ausgehe, werden wir sehen, welchen Weg wir als Land noch einschlagen müssen. Bis dahin gehen wir aber noch von der Kooperationsbereitschaft der Banken und Sparkassen aus, auch in deren Eigeninteresse. Ein Termin mit Frau Innenministerin Behrens steht im November an. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sehen, wir gehen mit den dargestellten Maßnahmen in Niedersachsen einen guten und richtigen Weg. Wir verfolgen die Straftaten konsequent und energisch. Unsere Gerichte haben bereits zahlreiche Täter einer gerechten Strafe zugeführt. Wir werden im Sinne des Schutzes unserer Bevölkerung nicht lockerlassen, bis sich auch zum letzten potentiellen Täter herumgesprochen hat: Einen niedersächsischen Geldautomaten zu sprengen, ist gar keine gute Idee. Bis das der Fall ist, werden wir den Tätern mit der ganzen Härte des Rechtsstaats begegnen. Vielen Dank.

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