Martina Machulla
Ersatzfreiheitsstrafe gerechter gestalten, Kosten reduzieren, Resozialisierung fördern!
Allerdings stimmte er nicht, weil er sich von Anfang an auf die alte Rechtslage bezog, die Bundesregierung allerdings bereits im Juni neue Regelungen zum Sanktionsrecht verabschiedet hat, die nun gelten. Nach den Regelungen der Bundesregierung werden auch jetzt schon, wenn 30 Tagessätze verhängt werden, nur noch 15 Tage Haft verhängt. Daher müssen wir hier nicht so tun, als würden 30 Tage verhängt werden. Es drängt sich hier der Verdacht auf, als hätten zumindest die Grünen die Absicht, ihrer Grünen Jugend in Halle zu folgen, die Ersatzfreiheitsstrafen vollständig streichen und Geldstrafen einfach in der Luft verschwinden lassen will. Wo kommen wir denn hin, wenn wir Geldstrafen verhängen, die keiner mehr ernst nimmt? Es ist doch völlig falsch zu sagen, Gerichte würden viel zu hohe Geldstrafen festsetzen. Bevor die bundesrechtlichen Regelungen geändert wurden, gab es die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, und in dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde dezidiert herausgearbeitet, dass die Gerichte eben nicht zu hohe Geldstrafen festsetzen. Wenn Sie eine Frage stellen wollen, dann stellen Sie sie doch bitte offiziell, und reden Sie nicht einfach dazwischen! Frau Kollegin Machulla, lassen Sie die Frage der Kollegin zu? Sie will sie nämlich jetzt stellen. Sie kann sie am Ende stellen. Was sich mir deutlich aufdrängt, ist, dass ein völlig unangemessenes Bild von unserer funktionierenden Justiz gezeichnet werden soll. Mir scheint auch, dass bei der Erstellung des Antrags die SPD ein Stück weit die Hände mit im Spiel hatte; denn es wird nicht ausdrücklich gesagt, dass die Ersatzfreiheitsstrafe vollständig gestrichen werden soll. Allerdings wird mit den neuen Vorschlägen, die hier gemacht werden, das ganze Thema derart verkompliziert, dass es kaum noch möglich sein wird ‑ ‑ ‑ - Lesen Sie einmal, was Ihre Grüne Jugend in Halle dazu sagt! Dann wissen auch Sie es. Die Kollegin Machulla hat das Wort, und wer eine Frage hat, kann sich gern zu Wort melden und diese Frage stellen. Ich freue mich ja, dass zu dieser Uhrzeit noch so viel Engagement im Plenum ist. Das macht ja richtig Spaß! Die Umrechnung der Geldstrafen hat also bereits der Bund geändert. Wenn wir jetzt ein hessisches Modell einführen sollen, nach welchem eine weitere Herabsetzung der Geldstrafen erfolgen soll, müssen wir darüber diskutieren. Das kann nicht einfach mit einem Entschließungsantrag durch die Hintertür eingeführt werden. Genauso ist es, wenn wir dem brandenburgischen Modell in irgendeiner Form folgen sollen. Auch dann erwarte ich hierbei eine Aufklärung und eine klare Benennung, was damit im Einzelnen gemeint ist, was Sie damit eigentlich wollen. Dann können wir im Ausschuss darüber reden. Wir sollten diese Dinge transparent diskutieren und sie nicht einfach kurz mal in einem Antrag unterbringen, und dann soll es das gewesen sein. Es ist richtig, dass der Strafvollzug durch eine Herabsetzung der Tagessätze sicherlich nicht maßgeblich entlastet wird; denn das wahre Prozedere findet bei der Aufnahme und bei der Entlassung statt. Insoweit ist der Ansatz sicherlich gut, dass für bestimmte Personen nach einer Geldstrafe eine Beratung stattfinden muss, sodass sie dann durch Arbeit, ganz nach dem Motto „Schwitzen statt Sitzen“, in der Lage sind und befähigt werden, ihre Geldstrafen abzuarbeiten, anstatt in die Haft zu gehen. Diese Geldstrafen aber einfach und letztendlich ins Leere verlaufen zu lassen, ist aus unserer Sicht, ist aus meiner Sicht ein absoluter Fehler. Abgesehen davon möchte ich darauf hinweisen, dass wir gerade in den haushaltspolitischen Debatten darüber gesprochen haben, dass die Resozialisierungs- und Täter-Opfer-Vereine erst einmal weiterhin keine feste Finanzierung bekommen. Ihnen soll aber über diese Initiative ein Riesenberg weiterer Arbeit aufgedrückt werden, der kaum zu leisten ist, schon gar nicht mit dem aktuell vorhandenen Personal. Was passiert, wenn diese Beratung gar nicht gewährleistet werden kann, weil kein Personal da ist? Wird dann eine Sanktion erfolgen, oder wird keine Sanktion stattfinden? Alles Dinge, die wir noch klären müssen, und die wir nicht einfach im Raum stehen lassen können. Denn es geht keineswegs an, dass wir mangels Personal dann hinterher keine Vollstreckung von Strafen haben. Damit öffnen wir auch Kleinkriminellen Tür und Tor, und das können wir uns als Staat nicht gefallen lassen. Da dieses Thema ganz offensichtlich einer differenzierten Betrachtung und Diskussion bedarf, bitte ich um Überweisung in den Ausschuss und wünsche meinerseits jetzt schon mal einen beruhigenden Feierabend. Einen Moment! Es steht noch eine Frage der Kollegin Schendel im Raum, die Sie, glaube ich, zulassen wollten, Frau Machulla. Ja, das wollte ich. Danke, Frau Machulla, dass ich noch einmal ausführen darf, - dass ich noch einmal fragen darf.
