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Dr. Andreas Philippi

11.12.2024 12:39 min Tagungsabschnitte 19/21

Haushaltsberatungen 2025 - Haushaltsschwerpunkt Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

sich zu Wort gemeldet: für die Landesregierung Herr Minister Philippi. Bitteschön! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Aufgrund der uns allen gut bekannten Haushaltslage war es nicht einfach, aber es ist gelungen: Auch für das Jahr 2025 werden die finanziellen Voraussetzungen für ein gutes, soziales und gerechtes Miteinander aller Menschen hier in Niedersachsen gesichert. Wie wichtig die soziale Politik dieser Landesregierung ist, zeigt der Einzelplan 05 in besonderer Weise. Für 2025 ist hier das Rekordausgabevolumen von mehr als 7,4 Milliarden Euro veranschlagt. Das ist gegenüber dem Jahr 2012 mehr als eine Verdopplung. Mit diesem Haushalt können wir die wichtigen Vorhaben und Maßnahmen des Sozialressorts auch im kommenden Jahr umsetzen. Auf einige Schwerpunkte des kommenden Jahres möchte ich näher eingehen und mit meinem Herzensthema beginnen: dem Kinderschutz. Kinder müssen in einem sicheren und geschützten Umfeld aufwachsen können. Leider sind jedoch nicht alle Kinder in Niedersachsen vor Gewalt und vor Missbrauch sicher. Umso wichtiger ist es, dass wir gemeinsam gegen Missstände voranschreiten. Die Kinderschutzstrategie, die wir gerade entwickeln, soll als einen Baustein ein Kinderschutzgesetz enthalten. Ich sage an dieser Stelle nachdrücklich: Endlich! Endlich ein Gesetz für einen effektiven Kinderschutz! Meine Damen und Herren, damit setzen wir ein klares Zeichen für die Stärkung unserer Kinder und das darf ich auch sagen unserer Kindeskinder. Zudem haben wir es geschafft, die Haushaltsmittel, die uns der Landtag im letzten Jahr zusätzlich für die Förderung des Kinder- und Jugendschutzes zur Verfügung gestellt hat, in Gänze fortzuschreiben. Auch in 2025 stehen somit mehr als 4 Millionen Euro für diesen wichtigen Bereich zur Verfügung. Meine Damen und Herren Abgeordnete, nicht weniger wichtig ist die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Leider steigen die Zahlen stetig. Im letzten Jahr hat die Polizei in Niedersachsen fast 30 000 Fälle häuslicher Gewalt registriert. Das entspricht im Vergleich zu 2022 einer Zunahme um knapp 11 %. Daher müssen wir die etablierten Maßnahmen und Projekte im Bereich Gewaltschutz für Frauen sichern und weiter ausbauen. Frauen, die in Niedersachsen Schutz und Beratung suchen, bieten wir mit aktuell 46 Frauenhäusern, 47 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Interventionsstellen ein flächendeckendes Netz an Frauenunterstützungseinrichtungen an. Seit 2018 ist damit die Anzahl der Frauenhäuser um insgesamt 4 gestiegen. Die Zahl der Plätze in den Frauenhäusern ist um 70 erhöht worden. Und es ist erfreulicherweise gelungen, den Mittelansatz in Höhe von über 10 Millionen Euro zu verstetigen und damit den aktuellen Bestand zu sichern. Meine Damen und Herren, die Herausforderung von Maßnahmen im Bereich der Migration und Teilhabe von Zugewanderten ist, den Zusammenhalt der ganzen Gesellschaft zu stärken. Von einer schnellen und nachhaltigen Integration profitieren nicht nur die Menschen, die zu uns kommen, sondern wir alle. Integration betrifft dabei die Aufnahmegesellschaft ebenso wie die Zugewanderten. Unser Zusammenleben soll von Respekt, gegenseitigem Vertrauen, Zusammengehörigkeitsgefühl und gemeinsamer Verantwortung geprägt sein. Die Integration von Zugewanderten soll Chancengleichheit und die tatsächliche Teilhabe in allen Bereichen ermöglichen. Für das Jahr 2025 haben wir für diesen Zweck wie schon im Vorjahr Haushaltsmittel von mehr als 16,7 Millionen Euro veranschlagt. Damit fördern wir Maßnahmen wie zum Beispiel die Migrationsberatung mit über 11 Millionen Euro, Projekte für die Teilhabe zugewanderter Menschen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit 1,6 Millionen Euro oder auch den Betrieb von Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe ebenfalls mit über 1,6 Millionen Euro. Meine Damen und Herren Abgeordnete, ein weiterer, nicht nur finanzieller Schwerpunkt ist die Krankenhausinvestitionsförderung. Die Krankenhausreform ist eines der Themen, die uns in der Vergangenheit stark beschäftigt haben, und wird auch in Zukunft eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Themen sein. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. November 2024 den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Daher tritt das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz am 1. Januar 2025 in Kraft - und das ist gut und richtig. Wir sind in Niedersachsen auf die Umsetzung vorbereitet - sehr gut vorbereitet. Und wir konnten bereits feststellen, dass die flächendeckende Versorgung bei uns keinesfalls gefährdet ist. Trotzdem versuchen wir bei den anstehenden Bundesratsverfahren zu den Rechtsverordnungen die Planungshoheit der Länder weiter zu stärken. Das betrifft die Weiterentwicklung der Qualitätskriterien und die geplante Einführung von Mindestvorhaltezahlen. Nicht nur im Zusammenhang mit der Krankenhausreform wird die Auflösung des Investitionsstaus bei den Krankenhausbauten eine größere Herausforderung sein. Wir haben uns in den letzten Jahren schon auf den Weg gemacht, diesen Stau aufzulösen. In 2025 wird die jährliche Investitionsförderung der niedersächsischen Krankenhäuser das Rekordvolumen von 305 Millionen Euro betragen. Das ist mehr als eine Verdoppelung der Barmittel im Vergleich zu den regulären 150 Millionen Euro noch im Jahr 2022. Dazu wird die Bewirtschaftung der Investitionsförderung ab 2025 in Gänze im bereits bestehenden Sondervermögen zur Förderung von Krankenhäusern erfolgen. Dies erleichtert die Bewirtschaftung und erhöht die Flexibilität. Meine Damen und Herren Abgeordnete, aber auch eine bessere Pflege wird von der Landesregierung favorisiert. Für pflegebedürftige Menschen kommt die beste Unterstützung meist aus ihrem direkten Umfeld. Doch nur, wenn Hilfenetzwerke vor Ort gut funktionieren, kann es gelingen, dass Menschen länger selbstbestimmt zu Hause leben können. Die Arbeit der Kommunen nimmt bei der Gestaltung solcher Quartiere eine zentrale Rolle ein. Denn nur in der direkten Lebensumgebung der Menschen lassen sich Unterstützungsmaßnahmen bestmöglich auf die Bedarfe der Pflegebedürftigen abstimmen. Mit der Einführung der Förderung von gemeinsamen Modellvorhaben nach § 123 SGB XI hat der Bundesgesetzgeber den Weg für eine Beteiligung der Pflegekassen an diesen wichtigen kommunalen Vorhaben vor Ort und im Quartier freigemacht. Bei den Pflegekassen stehen für die Jahre 2025 bis 2028 bundesweit jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung, die nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt werden. Die Förderung durch die Pflegekassen setzt jedoch eine Kofinanzierung durch Land oder Kommune in gleicher Höhe voraus. Für 2025 planen wir zunächst eine Kofinanzierung von 1,362 Millionen Euro ein. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kommt Arbeitsförderung eine besondere Bedeutung zu. Für den Bereich des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes - besser bekannt als Aufstiegs-BAföG - planen wir für das kommende Jahr mit einem Volumen von 134 Millionen Euro. Dazu ist es für die Förderung im Bereich „Arbeit und Qualifizierung, Verbesserung der Qualität der Arbeit sowie Modellprojekte der Arbeitsmarktpolitik" gelungen, einen Ansatz von 7,45 Millionen Euro - also auf gleichem Niveau wie in den beiden Vorjahren - zu veranschlagen. Damit werden die aktuellen Förderschwerpunkte des Bereichs Arbeit auch im nächsten Jahr stabilisiert und aufrechterhalten. Wir werden die Förderung der Regionalen Fachkräftebündnisse sicherstellen und auch neue Schwerpunkte und Modellprojekte auf den Weg bringen. Und wir können Akzente im Bereich Weiterbildung von Beschäftigten setzen und die Fachkräfteinitiative Niedersachsen weiter regional verankern. Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist die Integration geflüchteter Menschen eine zentrale Herausforderung für unsere Gesellschaft. Wer bleiben darf, muss schnellstmöglich eine Chance auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhalten. Zudem geht es auch um die Gewinnung und Erwerbsintegration qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland. Ohne Zuwandernde geht nichts mehr auf dem Arbeitsmarkt. Vor diesem Hintergrund setzt die Landesregierung ihre Unterstützungsangebote zur Arbeitsmarktintegration von Zuwandernden auch in 2025 fort. So informieren die Welcome Center als regionale Anlauf‑, Erstberatungs‑ und Informationsstellen Unternehmen und Fachkräfte zu allen Fragen der internationalen Fachkräftegewinnung und Arbeitsmarktintegration. Zudem sind die Weiterführung und der regionale Ausbau von Start-Guides-Projekten in 2025 sichergestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Sozialhaushalt ist der Grundstock für eine gute soziale Politik, eine soziale Politik für alle Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens. Er ist ein Haushalt, mit dem wir all Ihren Unkenrufen zum Trotz zuversichtlich in das neue Jahr gehen können. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Philippi. Weitere Wortmeldungen zu diesem Einzelplan sehe ich nicht. Wir kommen zu: Tagesordnungspunkt 36:

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