Gerald Heere
Haushaltsberatungen 2024 - Allgemeinpolitische Debatte
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind eher ungewöhnliche Zeiten, wenn die Haushalts- und Finanzpolitik so sehr die Schlagzeilen beherrscht. Deshalb will ich zu Beginn kurz auf die Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu sprechen kommen. Dieses Urteil aus Karlsruhe nehmen wir selbstverständlich mit Respekt zur Kenntnis und ziehen daraus Erkenntnisse für die zukünftige Haushaltspolitik in außergewöhnlichen Notsituationen. Lassen Sie mich zudem klar sagen: Auswirkungen auf diese Haushaltsaufstellung gibt es nicht. Im Gegensatz zum Bund hat Niedersachsen keine Corona-Notlagenkredite umgewidmet, sondern die Mittel zweckgemäß und zeitlich befristet verwendet. Sehr geehrter Kollege Hilbers, die alte und die neue Landesregierung, haben diesbezüglich jeweils einen vorausschauenden und guten Job gemacht. Hinzu kommt: Nicht benötigte Kredite wurden entweder gar nicht in Anspruch genommen oder unter meiner Verantwortung bereits in diesem Frühjahr getilgt. Die noch offenen Forderungen an das Corona-Sondervermögen, zum Beispiel die Erstattungen nach Infektionsschutzgesetz, konnten wir bereits in diesem Jahr und können wir auch künftig vollständig aus Eigenmitteln im Bestand des Sondervermögens - also ohne Kredite - erfüllen. Positiver Nebeneffekt: Durch die vorzeitige Ablösung der Notkredite werden in Zukunft Mittel frei. Insgesamt 2,6 Milliarden Euro werden in den nächsten 24 Jahren nicht mehr für Tilgungen benötigt. Doch wir lassen diese Mittel nicht verplätschern, sondern wir binden sie jetzt gesetzlich, damit sie zuverlässig und dauerhaft in Zukunftsinvestitionen fließen: für die Krankenhausinfrastruktur, für den Klimaschutz und die Sanierung von Landesgebäuden. So schaffen wir legale Spielräume für die Zukunft. Eine verzögerte Haushaltsaufstellung des Bundes allein ist keine ausreichende Begründung dafür, unsererseits den Haushaltsbeschluss zu verzögern. Es widerspräche auch dem Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit aus Artikel 65 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung. Zudem wäre es verfehlt, sich zu Beginn des Jahres ohne Not in den Zustand einer vorläufigen Haushaltsführung ohne beschlossenen Haushaltsplan zu begeben. Nein, gerade jetzt brauchen wir ein Signal der finanzpolitischen Stabilität, nicht der Verunsicherung. Der Niedersächsische Landtag kann selbstbewusst sagen: Das ist unser Landeshaushalt. Er ist sturmfest und erdverwachsen, und er ist sicher nicht abhängig von Berlin! Sehr geehrte Damen und Herren, das Gesamtvolumen des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2024 beträgt rund 42,4 Milliarden Euro. Das ist knapp 1 % mehr als 2023. Obwohl die Bedingungen also nicht einfach sind, legen wir keinen Spar-, sondern einen Investitionshaushalt vor. Gegenüber dem letzten Haushaltsplan der vorherigen Landesregierung steigern wir zum Beispiel die Investitionen um gut 700 Millionen Euro und die Investitionsquote im Kernhaushalt auf 5,8 Prozent. Einen Schwerpunkt bilden die Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur: Neben dem Krankenhaus-Sondervermögen, über das ich eben schon sprach, verstetigen wir den Ansatz auf 210 Millionen Euro und erhöhen ihn ab 2025 wie geplant auf 230 Millionen Euro, sodass wir in zehn Jahren, alles zusammen, 3 Milliarden Euro Investitionen in unsere Krankenhausinfrastruktur stemmen können. Für die soziale Wohnraumförderung stellen wir bis 2027 neben den ca. 900 Millionen Euro aus Bundesmitteln ergänzend Landesmittel in Höhe von ca. 400 Millionen Euro zur Verfügung. Und - mehrfach diskutiert - es kommen im nächsten Jahr weitere 100 Millionen Euro als Startkapital für den Aufbau der Landeswohnungsgesellschaft als Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes in besonders angespannten Lagen, um mit der Schaffung von Wohnraum in Niedersachsen endlich vorwärtszukommen. Mir ist es darüber hinaus noch einmal ein besonderes Anliegen, herauszustellen, dass wir bis 2027 fast eine halbe Milliarde Euro zusätzlich für die Digitalisierung der Landesverwaltung einplanen. Ein Teil dieses Geldes fließt auch an die Kommunen. Dies ist sehr gut angelegtes Geld, verbessern wir dadurch doch die Servicequalität gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und steigern zugleich die Effizienz des Verwaltungshandelns. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind das notwendige Anstrengungen, um unser Personal so zielgerichtet wie möglich einsetzen zu können und auch das Vertrauen in staatliche Verwaltung zu stärken. Ein weiterer Schwerpunkt ist natürlich der Bildungsbereich. Hier sticht insbesondere die bereits erwähnte Anhebung des Einstiegsgehalts für die Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte auf die Besoldungsgruppe A 13 heraus, aber natürlich auch die Beteiligung des Landes an den kommunalen Investitionskosten zur Umsetzung des schulischen Ganztags. Es freut mich sehr, dass diese und viele andere Schwerpunkte dieses Haushalts auch in den Ausschussberatungen die Zustimmung des Parlaments gefunden haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die konstruktiven Ausschussberatungen haben wie immer viele Detailänderungen und Verbesserungen des Regierungsentwurfs ergeben. Hierzu werden wir sicherlich noch einiges in den Beratungen der Einzelpläne hören. Ich habe bei der Einbringung ja gesagt, dass ich es sportlich nehme, wenn die Fraktionsberatungen zu einer Verbesserung unseres Entwurfs führen werden. Besonders gefreut hat mich, dass in konstruktiven Gesprächen der regierungstragenden Fraktionen mit den beteiligten Ressorts eine Anschlussfinanzierung für die Förderung des Breitbandausbaus gefunden werden konnte. Das ist eine wichtige Maßnahme, um das Zeichen, das wir mit dem Ausbau der digitalen Angebote der Verwaltung setzen, auch in die Fläche zu tragen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich eine recht kurzfristige Entwicklung. Mit diesem Haushalt gibt das Land die dankenswerterweise von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund ausgehandelten zusätzlichen Mittel des künftigen atmenden Systems bei der Flüchtlingsfinanzierung an die Kommunen weiter. Dabei werden wir auch jenen Teil vorfinanzieren, der vom Bund erst nachgelagert erstattet wird. Insgesamt wird das Land 1,1 Milliarden Euro für die Bewältigung des Fluchtgeschehens in 2024 ausgeben, wovon 765 Millionen Euro an die Kommunen gezahlt werden sollen. Der Bund beteiligt sich daran mit rund 235 Millionen Euro und gibt somit nochmals etwas weniger als in den letzten beiden Jahren. Sie sehen an diesen Zahlen, wie sehr sich das Land für die Bewältigung dieser Lage engagiert. Wenn ich mir an dieser Stelle einen Hinweis auf den Änderungsantrag von ganz rechts außen erlauben darf: Sie wollen bei diesen Summen deutlich kürzen. Sie kündigen damit jede Solidarität mit unseren Kommunen auf. Aber die demokratischen Fraktionen dieses Hauses werden Ihnen das ganz sicher nicht durchgehen lassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Sache hat mich sehr irritiert. Es gibt eine rituell vorgetragene Kritik insbesondere aus der Opposition, dass das Land zur Erfüllung seiner Aufgaben auch Personal einstellt. Für diese Kritik habe ich insbesondere in dieser Pauschalität wenig Verständnis. Zur Erinnerung: Im Bundesstaat sind die Länder zusammen mit den Kommunen nicht nur für die Umsetzung ihrer eigenen Gesetze und Verordnungen zuständig, sie sind auch überwiegend zuständig für die Umsetzung der Gesetze und Verordnungen des Bundes. Irgendwer muss das machen. Jemand muss als Polizist oder Polizistin auf der Straße die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten. Jemand muss die Strafgefangenen bewachen. Jemand muss unsere Kinder unterrichten. Jemand muss die Straßen frei und befahrbar halten. Herr Kollege Thiele, Sie können jederzeit eine Zwischenfrage stellen. Ich bin mir sicher, dass Herr Minister darauf antwortet, wenn es zur Klärung des Sachverhaltes dient. - Bitte, Herr Minister! Jemand muss die Qualität und Sicherheit unserer Lebensmittel kontrollieren. Und ja, jemand muss auch die Verwaltungsverfahren abwickeln, die zu einem entwickelten Staatswesen dazugehören. Dies kann und sollte ein Computer künftig natürlich immer stärker unterstützen. Aber auch den Computer muss erst jemand programmieren, überwachen und warten. Ohne ausgebildetes und angemessen bezahltes Personal geht es nicht. Wenn also im Haushalt die Einrichtung neuer Stellen steht, dann sind dies nach bestem Wissen und Gewissen notwendige Stellen zur Erfüllung gesetzlicher oder parlamentarischer Aufträge. Diese Stellen liegen in diesem Haushaltsentwurf zu 90 % im nachgeordneten Bereich der Landesverwaltung und dienen insbesondere der Beschleunigung von Verfahren und dem Ausbau einer digitalen Verwaltung. Beides wird von Wirtschaft und Gesellschaft stark unterstützt und gefordert. Und das kann ich auch hier heute sehr gut vertreten. Und am Rande bemerkt: Der Personalkostenanteil am Landesaushalt ist seit etwa 15 Jahren ungefähr konstant und liegt im Entwurf für 2024 etwas unter dem Wert des Nachtragshaushaltes 2010. Das war - zur Einordnung - die Zeit, als die CDU das letzte Mal den Ministerpräsidenten stellte. Insofern bitte ich, diese Debatte doch etwas sachlicher zu führen. Die Personalausgaben, die wir hier eingestellt haben, sind notwendig, um Niedersachsen nach vorne zu bringen. Wenn es um eine angemessene Bezahlung geht, so finde ich, dass der Tarifabschluss vom Wochenende sehr respektabel ist und natürlich auch unsere Wertschätzung für unsere Beschäftigten im Lande deutlich macht. Er zeigt, dass die Art, wie wir in diesem Lande unsere Gehälter aushandeln, gut funktioniert. Wir werden den Abschluss auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Und auch wenn die Einigung den Haushalt sehr stark belastet, werden wir sie in 2024 ohne Korrekturen am Zahlenwerk bezahlen können. Deshalb: Vielen Dank dafür an alle Verhandlerinnen und Verhandler beider Tarifparteien! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen in Haushaltsdebatten viel über Stabilität und verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Herr Thiele, daher finde ich Ihre Kritik am Nachtrag 2022 schwierig. Wir haben gemeinsam diesen Nachtrag beschlossen, um ein klares und wichtiges Signal in einer großen Krise, deren Dimension wir am Anfang nicht überblicken konnten, zu setzen. Wir haben die Kommunen unterstützt. Wir haben Geld für die Unterbringung von Geflüchteten bezahlt. Wir haben energetische Maßnahmen bezahlt - zum Beispiel für das LNG-Terminal in Stade. Wir haben die Erhöhung des Wohngeldes bezahlt. Wir haben ein Sofortprogramm gemacht mit wichtigen Elementen von Beratungsleistungen, die in Anspruch genommen wurden. Wir haben Sportvereine und Tafeln unterstützt. Kindertagesstätten wurden beim Kita-Essen unterstützt. Und ja, die Wirtschaftshilfen sind nicht optimal abgeflossen. Das stimmt. Sie sind aber zweimal nachgearbeitet worden. Die Veränderungen sind mit den Verbänden intensiv diskutiert worden. Es ist doch eigentlich ein gutes Signal, dass wir es am Ende dieser Krise geschafft haben, für die Bewältigung dieser Situation weniger Geld zu brauchen, als wir am Anfang eingeplant hatten. Insofern war die vorausschauende Planung im Haushalt wichtig und dieses Signal zur Bewältigung dieser Krise ganz entscheidend. Herr Minister, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Thiele zulassen? Ja. Bitte, Herr Kollege Thiele! Das Saalmikrofon ist an. Ich habe es
