Alexander Saade
Behördlichen Rechtsschutz für Polizeibeamte verbessern - die Betreuungslücke in der staatlichen Fürsorgepflicht für Beamte schließen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte leisten täglich einen schwierigen Dienst für unseren Rechtsstaat. Wer Gewalt erlebt, wer in Extremsituationen Entscheidungen treffen muss oder nach Einsätzen unter erheblichem Druck steht, verdient Unterstützung und Fürsorge. Darüber gibt es parteiübergreifend, glaube ich, keinen Streit. Aber genau vor diesem Hintergrund muss man den Antrag der AfD sehr genau anschauen. Denn hinter dieser vermeintlichen Fürsorge steckt eine gefährliche politische Erzählung, nämlich die Behauptung, dass Polizei und Rechtsstaat gegeneinanderstehen. Und genau das stimmt nicht. Die AfD zeichnet das Bild eines Staates, der seine Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten angeblich im Stich lässt. Dass es bereits gute Unterstützungsstrukturen gibt, hat auch die Kollegin richtig ausgeführt. Und natürlich kann man prüfen, wo man Verfahren einfacher, schneller, transparenter, besser machen kann; das wäre legitim. Die AfD aber will etwas ganz anderes: Sie versucht hier den Eindruck zu erzeugen, dass, wenn es Ermittlungen gegen Polizeibeamte gibt, dies Ausdruck einer mangelnden Loyalität gegenüber dem Staat ist. Aber genau das sind Ermittlungen nicht! Sie sind auch keine Vorverurteilungen. Sie sind genau das, was unseren Rechtsstaat ausmacht. Denn niemand steht über dem Gesetz; auch staatliches Handeln muss stets überprüfbar sein. Wer daraus ein politisches Feindbild konstruiert, der stärkt nicht das Vertrauen in die Polizei, sondern der untergräbt am Ende das Vertrauen in die unabhängige Kontrolle staatlicher Gewalt - und etwas anderes sind Ermittlungen im Kern nicht. Der Rechtsstaat schützt Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, aber er schützt niemals irgendjemanden vor rechtsstaatlicher Kontrolle. Was die AfD hier fordert, ist ein nahezu schrankenloser, staatlich finanzierter Rechtsschutz - völlig unabhängig vom Ausgang eines Verfahrens und selbst dann, wenn der Verdacht vorsätzlichen Handelns im Raum steht. Einfach gesagt: Wenn ein Polizist vorsätzlich, mit Wissen und Wollen, eine Straftat begeht, dann soll der Staat ihm anschließend umfassenden Rechtsschutz gewähren. Ganz besonders problematisch ist es mit Ihrer eigenartigen Koordinierungsstelle, denn hier verschwimmen die Rollen, die im Rechtsstaat bewusst getrennt sind und auch sein müssen. Also noch einmal langsam: Ein Polizist begeht eine Straftat, die Behörde ermittelt wegen der Straftat oder wegen eines Disziplinarverfahrens, und an dieser Stelle kommt die AfD mit ihrer Koordinierungsstelle um die Ecke. Für die sollen 16 Juristen abgestellt werden, damit die Polizei, die gegen einen Polizisten wegen einer Straftat ermittelt, auch noch Juristen zur Verfügung stellt, die den Polizisten, der die Straftat begeht, beraten sollen. Diese Juristen sollen nach der Erstberatung dem Polizisten auch noch Anwälte zur Seite stellen. Und das ganze Verfahren soll dann auch noch durch den Staat finanziert werden. Die Behörde, die selbst wegen eines Verfahrens ermittelt, soll den Rechtsschutz leisten. Irgendetwas stimmt hier nicht, oder? - In Ihrer Welt mag das stimmen, aber in einem Rechtsstaat kann das eigentlich nicht stimmen! Der Staat kann nicht gleichzeitig unabhängig ermitteln und als Institution die Rechtsberatung für den Beschuldigten organisieren. Das geht einfach nicht! - In Ihrer Welt mag das funktionieren, in einem Rechtsstaat funktioniert das jedenfalls nicht. Man muss ganz klar sagen: Juristische Interessenvertretung gehört in die Hände von unabhängigen Anwältinnen und Anwälten und nicht in parallele staatliche Strukturen. Beratung in Konfliktsituationen mit dem Arbeitgeber - das ist übrigens die Kernarbeit von Gewerkschaften. Meine Damen und Herren, die deutsche Geschichte hat uns schmerzlich gelehrt: Sicherheitsbehörden werden nicht stark durch Abschottung, sondern durch das unbedingte Vertrauen der Bevölkerung in ihre Integrität. Dieses Vertrauen entsteht nur dann, wenn wir sie auch unabhängig kontrollieren können. Wer heute versucht, Ermittlungen zu politisieren und staatliche Kontrolle durch interne Parallelstrukturen zu ersetzen, so wie Sie das jetzt hier vorhaben, der tut der Polizei gar keinen Gefallen, der beschädigt unser allerhöchstes Gut: die Glaubwürdigkeit der Polizei und die Glaubwürdigkeit des Staates. Lassen Sie uns also gerne Fürsorge leisten, aber lassen Sie uns niemals den Rechtsstaat dafür opfern! Der Rechtsstaat muss uns allen dienen: der Politik, der Polizei und natürlich auch der Justiz. Und alle diese sind unabhängig voneinander auch dafür verantwortlich. Vielen Dank.
