Christian Fühner
Einführung einer effektiven Informations- und Beratungspflicht der KiTa zu Inhalt, Ziel und Umsetzung ihres Konzepts zur Sexualpädagogik
erwidern wollen. Bitteschön! Danke, Frau Präsidentin. - Herr Bothe, der Zwischenruf zeigt einfach, dass Sie, wenn man getroffen hat und hier mal die Wahrheit ausgesprochen wird, ganz schlecht damit umgehen können. Aber lassen wir das beiseite. Herr Rykena, bleiben wir fachlich. Ich habe Ihnen die Paragrafen aufgezählt, damit Sie sie vielleicht heute Nachmittag oder über das Wochenende mal in Ruhe nachlesen können, um ein bisschen ein Gefühl dafür zu bekommen, wie die Rechtslage in diesem Bereich ist. Wir reden über Elternbeteiligung und Informationspflichten, die es auch im niedersächsischen Kitagesetz gibt. § 16 Abs. 4 regelt klar, dass die Elternbeiräte informiert werden. Jetzt sagen Sie: Das sind nicht alle Eltern, sondern nur der Elternbeirat. Der Elternbeirat ist das gewählte Gremium und die Elternvertretung aller Eltern der Kita-Kinder. Aber dass Sie mit Gremien, die demokratisch gewählt worden sind, wahrscheinlich zu wenig anfangen können, weil Ihre Vertretungen nicht dort hineingewählt werden, sagt auch etwas aus. Es ist gesetzlich klar geregelt, Herr Rykena, dass Eltern auch Rechte haben, an pädagogischen Konzepten mitzuarbeiten, dass es Informationspflichten gibt, die Eltern einzubeziehen. Aber das, was Sie hier von sich geben, zeugt davon, dass Sie wahrscheinlich noch nicht ein einziges Mal mit einer Kita-Leitung gesprochen haben. ‑ Und dann hier wieder solche Reden halten! Fachlich sind Sie auf dem falschen Weg. Lesen Sie es nach! Machen Sie Ihre Arbeit ordentlich!
