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Evrim Camuz

GRÜNE 26.09.2024 3:14 min Tagungsabschnitte 19/19

Erbrachte Prüfungsleistungen honorieren und die rechtswissenschaftliche Ausbildung attraktiver gestalten

Sehr geehrte Abgeordnete! Heute stehen wir an einem Wendepunkt in der juristischen Ausbildung. Wir haben die Möglichkeit, eine große Entscheidung zum Wohle aller Jurastudierenden in Niedersachsen zu treffen. Worum geht es? Der Aufbau des Jurastudiums beinhaltet zwei Staatsexamina. Für das erste Staatsexamen durchläuft man erst das Grundstudium, dann das Hauptstudium; abgerundet wird das Studium durch die Schwerpunktbereichs- und die Pflichtfachprüfung. Aber ist es wirklich so simpel, wie es klingt? Leider nein. Denn etwa ein Viertel der Studierenden bricht das Jurastudium ab, und ein weiteres Drittel fällt durch das erste Staatsexamen. Am Ende stehen diese Menschen mit dem Abitur da, und das nach teilweise mehr als fünf Jahren Studium. Solch eine Situation ist untragbar, nicht nur für die ganz jungen Menschen, die dann ohne einen Berufsabschluss dastehen, sondern auch für unsere Gesellschaft, die händeringend nach Fachkräften sucht. Mit dem anstehenden Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge werden auch angehende JuristInnen und RechtswissenschaftlerInnen in verschiedenen Berufsfeldern dringend benötigt, nicht nur klassisch in Kanzleien oder in der Justiz, sondern auch in der Verwaltung, in der Wissenschaft und in Unternehmen. Die Frage des integrierten Bachelors betrifft dementsprechend nicht nur Einzelschicksale, sondern uns alle. Mit der Einführung des integrierten Bachelors stehen wir vor einer riesigen Chance. Wir gestalten das Jurastudium damit nicht nur sozial gerechter, indem wir die Sorge vor Unsicherheit nach diesem langen Studium nehmen, sondern stellen uns damit als Land auch konkurrenzfähig auf. Schon andere Bundesländer wie Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Nordrhein-Westfalen haben den integrierten Bachelor eingeführt oder sind derzeit in der Umsetzung. Niedersachsen darf sich nicht weiter abhängen lassen, sondern muss mitziehen. Genau das ist jetzt unsere Aufgabe. Die Möglichkeit dazu haben im Anschluss, indem wir diesem Antrag zustimmen. Darüber hinaus erhöhen wir mit einem integrierten Bachelor die Vergleichbarkeit über die Bundesgrenzen hinaus, die internationale Vergleichbarkeit. Der Bachelor ist ein international anerkannter Abschluss und ermöglicht den Zugang zu einem Masterstudiengang. Der Bologna-Prozess ist ja gerade die Qualitätssicherung. Daher habe ich Ihren Part, Frau Martina Machulla, hier leider nicht ganz verstanden. Mit dem integrierten Bachelor kann man überall in Deutschland einen Master machen oder auch europaweit, wenn man so möchte. Das kann man bisher nicht, und das wollen wir gerade ändern. Um hier einem Irrglauben ein Ende zu setzen: Die Integration des Bachelors in den Studienverlauf wird keine allzu große Herausforderung sein. Das Grund- und Hauptstudium mit der Beendigung durch die Schwerpunktarbeit lässt lediglich den Schritt der Pflichtfachprüfung weg, während alle anderen Voraussetzungen, die zur Zulassung zu dieser erforderlich wären, auch weiterhin vorliegen sollen. Somit stehen sich hier eine fundamentale Entlastung der Studierenden und ein verhältnismäßig geringer Aufwand zur Einführung gegenüber. Frau Camuz, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Machulla zu? Ja, gern. Bitteschön! Wir möchten gerne nicht einfach einen Bachelor,

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