Christian Calderone
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Richtergesetzes
Bitte schön, Sie haben das Wort! (Beifall bei der CDU) Christian Calderone (CDU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem Grundgesetz, unserer Landesverfassung, dem Beamtenstatusgesetz und dem Richtergesetz darf in das Beamten- und Richterverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne unseres Grundgesetzes und der Verfassung eintritt. Diese besondere Pflicht zur Beachtung der Verfassung und dem Eintreten dafür ist erst Grundlage der Sonderstellung der Beamten und der Richter. Wie aber stellen wir in heutigen Zeiten fest, dass diese Verfassungstreue tatsächlich existiert? Wenn wir über eine Verfassungstreueprüfung von Richterinnen und Richtern auf Grundlage unserer Gesetzesinitiative sprechen, kommen wir leider nicht darum herum, einen kleinen Blick in die Geschichte zu werfen. Denn in der Politik der Bundesrepublik wird über diese Fragestellung tatsächlich nicht zum ersten Mal debattiert. Lassen Sie mich also auf die Frage des sogenannten Radikalenerlasses in der Bundesrepublik eingehen, und lassen Sie mich, insbesondere weil von linker Seite ja immer versucht wird, das Thema auf den Tisch der CDU zu legen, betonen, dass der erste Radikalenerlass im sozialliberalen Hamburg erlassen wurde, und schließlich datieren die Grundsätze über die Mitgliedschaft von Beamten in extremistischen Organisationen, eben der sogenannte Radikalenlass, der Verfassungstreueüberprüfung, bundesweit einheitlich regelte, auf das Jahr 1972. Damals war Willy Brandt Bundeskanzler, (Ulrich Watermann [SPD]: Wir können uns erinnern!) und der Radikalenerlass trägt seine Unterschrift. Dieser Radikalenerlass hatte im Übrigen einen ganz besonderen Grund. Er sollte auch die von führenden Politikern der SPD befürchtete Unterwanderung der Partei verhindern und zumindest innenpolitisch darstellen, dass man sich zu den Kommunisten abgrenzte, während man ja außenpolitisch mit den Kommunisten in der DDR und in der Sowjetunion zusammenarbeitete. Natürlich waren auch die unionsgeführten Bundesländer beteiligt, aber erkennbar ist, dass dieser Radikalenerlass einen parteipolitischen Hintergrund hatte. In der Folge dieses Radikalenerlasses des Willy Brandt von 1972 entwickelte sich ein sehr intransparentes Verfahren auf Grundlage dieses Erlasses, eine Kultur des Misstrauens, der Verhinderung politisch unliebsamer Bewerberinnen und Bewerber und der Bespitzelung. Seit Ende der 70er-Jahre setzte sich dann eine Haltung auf Bundesebene und nach und nach auch in den Bundesländern durch, nach der eine grundsätzliche Vermutung der Verfassungstreue zugunsten der Bewerber für das Beamten- und Richterverhältnis anzunehmen sei, und die Regelabfrage ersetzte eine grundsätzliche Vermutung der Verfassungstreue. Meine Damen und Herren, wird sind hier nicht im Geschichtsunterricht, aber dennoch halte ich den Blick in die Vergangenheit in dieser Frage für essenziell, um die beschriebenen Auswüchse in Folge des Brandtschen Radikalenerlasses zu verhindern, aber auch die gutmütige Haltung des Staates hinsichtlich der Treuevermutung in der heutigen Zeit kritisch zu überprüfen - in Zeiten, in denen zumindest Teile der Gesellschaft eine Radikalisierung im linken, im rechten, im islamistischen oder im ausländerextremistischen Spektrum verzeichnen und in der Neue Medien neue Möglichkeiten der Radikalisierung bieten und in der damit die wachsende Gefahr existiert, dass tatsächlich auch in der Richterschaft Radikalisierungen bei einzelnen Bewerbern bestehen können. Dafür gibt es Beispiele. Ob Reichsbürger oder Deutsche Kommunistische Partei, ob Rote Hilfe oder rechtsradikale Parteien, ob Al Kaida oder andere Strömungen: Der Staat kann es sich nicht leisten, bei der Einstellung seiner Bediensteten und das gilt insbesondere für die Vertreter der Richterschaft als Teil der dritten Gewalt beim Extremismus auf einem Auge blind zu sein, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU) Deswegen wirkt die Treuevermutung der letzten Jahrzehnte so naiv, wie die Umsetzung des Radikalenerlasses tatsächlich überzogen war. Wenn wir aber den Staat und seine Verfassung vor Extremisten in der Richterschaft schützen wollen, dann kann das nur auf Grundlage von Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Überprüfbarkeit gehen, also eben auf Grundlage all jener rechtsstaatlichen Tendenzen, die diesen Staat in besonderer Weise kennzeichnen. Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Überprüfbarkeit - sie verhindern einen Missbrauch und einen Generalverdacht. Und zu so einem rechtsstaatlichen Verfahren gehört es, dass die Ergebnisse einer Überprüfung offengelegt werden und wiederum gerichtlich überprüfbar sind. Und weil im Zweifel die Argumente kommen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Nein, wir haben kein schlechtes Gefühl beim Blick in die niedersächsische Richterschaft; wir haben keinen Generalverdacht; wir sind stolz auf das, was die niedersächsischen Gerichte, die Richterinnen und Richter, aber auch die Geschäftsstellen leisten. Aber Totschlagargumente und Pauschalisierung helfen uns bei der Frage der Verfassungstreueüberprüfung nicht weiter. Deswegen gibt es mittlerweile in den Bundesländern tatsächlich eine breite Debatte, wie diese etwas naive Treuevermutung der letzten Jahrzehnte in eine den freiheitlichen, rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen unseres Landes genügende Verfassungstreueüberprüfung transferiert werden kann. Aus unserer Sicht gelingt das eben nur durch eine Regelabfrage in den dargestellten Grenzen und mit der dargestellten Offenlegung, um Ungleichbehandlungen von vornherein auszuschließen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Praxis in Bayern, und auch Mecklenburg-Vorpommern gab sich 2021 unter Ministerpräsidentin Schwesig, SPD, ein Landesrichtergesetz, welches weitgehend dem Wortlaut unseres Gesetzentwurfs entspricht. In Sachsen gibt es seit 2021 in einer von CDU, Grünen und SPD geführten Koalition eine Überprüfung bereits im Referendariat, und Baden-Württemberg, grün-schwarz regiert, tritt ein für eine Überprüfung der Schöffen. Wenn aber die Schöffen überprüft werden sollen, dann doch erst recht die Richterinnen und Richter. (Beifall bei der CDU) Andere Bundesländer Brandenburg, Thüringen oder Schleswig-Holstein denken über Gesetzesänderungen in dieser Sache nach. Natürlich radikalisieren sich auch Menschen während ihrer Berufstätigkeit bzw. im Zweifel auch während ihrer Tätigkeit als Richter. Aber jede Lücke werden wir nicht schließen können, und wir werden auch weiterhin - und das ist ja auch gut so - den Menschen nur vor den Kopf schauen können. Dennoch sollten wir versuchen, zu Beginn der Tätigkeit die Verfassungstreue nicht nur zu vermuten, sondern zumindest auch zu überprüfen. Auch das gehört für mich zu einer wehrhaften Demokratie und zu einem handlungsfähigen Staat. Denn, meine Damen und Herren, wir wollen keine Extremisten im Richterdienst, und wir sind in der Lage, uns vorab selbst davor zu schützen. Das schafft im Übrigen auch Vertrauen in der Bevölkerung. Vertrauen schafft für mich im Übrigen nicht ein Fragebogen, in dem lediglich anzukreuzen ist, dass man einer Abfrage beim Verfassungsschutz zustimmt, so wie das Ministerin Wahlmann zumindest für die Schöffenwahlen in der Zeitung Die Tagespost heute verkündet hat. Das ist nicht mehr als eine Scheinsicherheit, soweit die Abfrage nicht wirklich erfolgt. (Beifall bei der CDU) Und schließlich, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Naivität der aktuellen Praxis, die Verfassungstreue lediglich zu vermuten, können wir uns auch vor einem weiteren geschichtlichen Hintergrund nicht leisten, nämlich dem, dass wir noch sehr genau vor Augen haben, wie öffentliche Verwaltungen und Richterschaft der nationalsozialistischen Diktatur zuarbeiteten. Deswegen lässt unsere Geschichte in doppelter Hinsicht keinen Raum für einen Generalverdacht und für rechtsstaatswidrige Übertreibung - Stichwort „Radikalenerlass“ -, aber eben auch keinen Raum für staatliche Naivität Stichwort „Drittes Reich“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns also darüber reden, wie wir ein rechtsstaatliches, möglichst klares und lückenloses Verfahren implementieren können vor der Einstellung zum Richter auf Probe, um noch sicherer zu gehen, dass die zukünftigen Richter auf der Basis unseres Grundgesetzes und unserer Niedersächsischen Verfassung agieren - gerade hier ist es eben wichtig -, und dies ohne Schaum vorm Mund und mit dem Wissen, dass diese Frage sicherlich nicht trivialer Natur ist. Unser Vorschlag dazu liegt auf dem Tisch. Ich freue mich, dass wir diese wirklich nicht triviale Frage im Ausschuss beraten und bin sehr davon überzeugt, dass eine Besprechung gerade nötig ist, weil wir in heutigen Tagen nicht in der Naivität der letzten Jahrzehnte leben können.
