Dr. Andreas Philippi
Kindernotdienste per Videosprechstunde einrichten!
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Versorgungssituation in der Kinderheilkunde war u. a. aufgrund der stark ausgeprägten RSV-Welle in den Wochen vor Weihnachten und zu Beginn dieses Jahres besonders angespannt. Deshalb sage ich jetzt etwas, das noch niemand gesagt hat: An dieser Stelle danke ich ausdrücklich allen Beteiligten im Gesundheitswesen für den unermüdlichen Einsatz für die Gesundheit unserer Kinder und Enkelkinder. (Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung von Dr. Jozef Rakicky [AfD]) Unter diesem Eindruck ist sicher der vorliegende Entschließungsantrag entstanden. Er greift die Videosprechstunde in Nordrhein-Westfalen in der Kinderheilkunde auf. Zur Einordnung: Diese Maßnahme wurde nur für kurze Zeit von Dezember bis Ende Januar vom Land Nordrhein-Westfalen finanziert, also in der Zeit vieler Atemwegserkrankungen. Im Rahmen der Corona-Pandemie haben viele ärztliche Bereiche gute Erfahrungen mit Videosprechstunden gemacht. Ich bin daher der festen Überzeugung, dass diese Erfahrungen langfristig gesichert werden sollten. Daran arbeitet die Kassenärztliche Vereinigung in Niedersachsen. Sie ist für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie die Bereitschaftsdienste zuständig. Die Kassenärztliche Vereinigung hat mir mitgeteilt, dass sie zu Beginn des zweiten Quartals dieses Jahres, also ab April, die dauerhafte Einführung einer allgemeinen Videoberatung in Bereitschaftsdiensten plant. Dabei sollen die Anrufer der 116 117 in geeigneten Fällen dazu befragt werden, ob Interesse an einer solchen Videoberatung besteht. Sofern dieses Interesse besteht, wird eine Videosprechstunde organisiert. Ich kann bestätigen, dass das in Modellversuchen schon sehr gut funktioniert. Letztlich wird es von der Nachfrage abhängen, in welchem zeitlichen Rahmen die Kassenärztliche Vereinigung die Videosprechstunde anbieten wird. Grundsätzlich kann das Angebot der Videosprechstunde natürlich auch in der Kinderheilkunde eingesetzt werden. Die Finanzierung der Videosprechstunde obliegt genauso wie die Finanzierung des Bereitschaftsdienstes allgemein den Kostenträgern im Gesundheitswesen. Eine Finanzierung aus Landesmitteln ist zur Umsetzung daher nicht erforderlich. Ich sehe daher aus fachlicher Sicht keine Notwendigkeit für den vorliegenden Entschließungsantrag. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN) Vizepräsident Marcus Bosse: Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen damit zur Abstimmung.
